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title: "Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe bei der Gewinnung internationaler Nachwuchskräfte durch Kombination aus kurzfristig kontingentierter Beschäftigung und anschließender Ausbildung in Deutschland"
sdDatePublished: "2026-08-11T16:11:00Z"
source: "https://www.dehoga-bayern.de/aktuelles/detailansicht/article/fachkraeftenachwuchs-sichern-mit-einem-flexiblen-einstiegsmodell/"
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locations:
  - "Bavaria"
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Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe bei der Gewinnung internationaler Nachwuchskräfte durch Kombination aus kurzfristig kontingentierter Beschäftigung und anschließender Ausbildung in Deutschland

DEHOGA Bayern: Fachkräftenachwuchs sichern mit einem flexiblen Einstiegsmodell

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Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe bei der Gewinnung internationaler Nachwuchskräfte durch die Kombination aus Kurzfristig Kontingentierter Beschäftigung und anschließender Ausbildung

Sie suchen Azubis für Ihren Betrieb und sind bereit, (jungen) Menschen aus dem Ausland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzubieten?

Ihr Betrieb ist tarifgebunden und Sie suchen Arbeitskräfte in einem Stundenumfang von mind. 30h

Vielleicht benötigen Sie vorübergehend Unterstützung, um zusätzliche Arbeitsspitzen abzufedern?

Sie sind bereit und in der Lage, die Reisekosten für Hin-

Rückreise zu übernehmen und bei der Wohnraumsuche tatkräftig zu unterstützen?

Dann kommt für Ihren Betrieb, neben Ausbildung und Kurzfristig Kontingentierter Beschäftigung , auch eine Kombination aus beidem in Frage!

Über den Bewerberpool der Bundesagentur für arbeit stehen motivierte Bewerber aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau zur Verfügung. Die Kurzfristig Kontingentierter Beschäftigung ermöglicht eine Beschäftigung von bis zu acht Monaten und bietet Betrieben die Chance, potenzielle Auszubildende kennenzulernen und deren Eignung frühzeitig zu prüfen. Gleichzeitig können die Bewerber ihre beruflichen Sprachkenntnisse und Praxiserfahrung im Betrieb ausbauen

Bei gegenseitiger Zufriedenheit kann die Beschäftigung anschließend in eine Ausbildung übergehen. Eine Ausreise der Bewerber ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, die Umstellung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde.

Weitere Informationen erhalten Sie hier .

Sprechen Sie außerdem direkt den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit an unter 08004555520

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