Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet.
Drucksache 18 / 259
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 259 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt wurden;
- welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durch führung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 entstanden sind;
- ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwendet wurden;
- wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben;
- ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war;
- welche Unternehmen oder Fachbüros mit der Erstellung der Ausschreibungs unterlagen sowie der Projektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W- Fahrzeugen im Jahr 2026 beauftragt wurden;
- welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 bereits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden; Antrag des Abg. Daniel Lindenschmid u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Sammelbeschaffungen, Feuerwehrförderung und Verwendung der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 2 8. welche weiteren Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren geplant sind und welche Fahrzeugtypen hiervon je weils umfasst sein sollen; 9. welche Fahrzeugtypen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit von den größten Beschaffungsengpässen und Lieferzeitverzögerungen betroffen sind; 10. wie viele Anträge auf Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwen dungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) im Jahr 2025 gestellt, bewilligt, zu rückgestellt oder nicht bewilligt wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbe zirken) und welche Ursachen dazu führten, dass beantragte Maßnahmen nicht gefördert beziehungsweise zurückgestellt werden mussten; 11. wie hoch das Gesamtvolumen der im Jahr 2026 eingegangenen Förderanträge nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen ist (bitte auf schlüsseln nach Regierungsbezirk, Fahrzeugtyp/Baumaßnahme/Sondermaß nahme, Zuschusshöhe Z-Feu, Sonderzuschuss); 12. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hier für eingesetzten Mittel). 7.7.2026 Lindenschmid, Klecker, Hegel, Baur, Schäfer AfD Begründung In dem Antrag mit der Drucksache 17/8995 „Zuschuss für die Feuerwehren im Jahr 2025“ wurden bereits wesentliche Aspekte der Feuerwehrförderung und der im Jahr 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 thematisiert. Die Landesregierung verdeutlichte in ihrer Antwort, dass die Sammelbeschaffung von LF 10 auf eine hohe Nach frage der Kommunen traf und einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrför derung im Jahr 2025 darstellte. Im Jahr 2025 wurde erstmals in Baden-Württemberg eine Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 durchgeführt, an der sich die Kommunen be teiligen konnten. Für die Erstellung und Durchführung dieser Sammelbeschaffung wurden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Im Jahr 2026 wurde dieses Instru ment erneut genutzt. Dieses Mal wurde eine Sammelbeschaffung von Tragkraft spritzenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) eingeleitet, an der sich die Kommu nen ebenfalls beteiligen konnten. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Kosten der Sammelbeschaffun gen, der Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister, der Verwendung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer sowie an den weiteren Planungen der Landes regierung für zukünftige Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung der Feuer wehrförderung. In einer Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digi talisierung und Kommunen vom 20. August 2025 wurde der damals amtierende Innenminister Thomas Strobl mit der Aussage zitiert, dass alle förderfähigen An träge der Kommunen positiv bewilligt werden konnten und kein Antrag abgelehnt werden musste. Demgegenüber berichtete das Regierungspräsidium Stuttgart je doch in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2026, dass im Regierungsbezirk Stuttgart lediglich rund 80 Prozent der Anträge der Feuerwehren aufgrund der verfügbaren Mittel gefördert werden konnten.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 3 Vor diesem Hintergrund soll der Antrag zur Transparenz die Entwicklung der Feuerwehrförderung, die Verwendung der verfügbaren Fördermittel sowie die Durchführung und Fortentwicklung landesweiter Sammelbeschaffungen beleuch ten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-0141.5-792/1 nimmt das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministe rium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt wurden; Bei der Vergabe der gemeinsamen Beschaffung von Löschfahrzeugen (LF 10) im Jahr 2025 wurde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung (VgV), jeweils in der aktuellsten Fassung, vorgegangen. Das Verfahren „Liefe rung des Fahrgestells/Aufbaus der LF 10“ wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der vor geschaltete Teilnahmewettbewerb hat das Ziel, die Verhandlungen mit maximal fünf Bietern zu führen. Im Teilnahmewettbewerb wurde die Eignung der Bieter anhand der folgenden Eignungskriterien geprüft: • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Bieterangaben zum Unternehmen, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, aktueller Auszug aus dem Han delsregister, Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, Eigener klärung der Verpflichtung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Sozialstan dards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche rung, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjah ren, Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte, Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten. Da im Teilnahmewettbewerb mehr geeignete Bieter einen Teilnahmeantrag ab gegeben haben, als die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, sind nach den in den Vergabeunterlagen vorher veröffentlichten Kriterien die geeignetsten fünf Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe auf gefordert worden.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 4 Nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens erfolgte bei den endgültigen Bieterangeboten die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Fahrgestell/ Aufbau der LF 10 nach der einfachen Richtwertmethode je zur Hälfte auf Grundlage der Zuschlagskriterien Leistung (Erfüllung der Soll-Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, Auftragsdurchführungskonzept, Auslieferungs konzept) und dem Angebotspreis. Die Angebotswertung war ebenfalls bereits vorab den teilnehmenden Bietern über die Vergabeunterlagen bekannt. Das Vergabeverfahren für die Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung der LF 10 wurde nach öffentlichem Aufruf zum Wettbewerb als offenes Ver fahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte ausschließlich nach dem Preis. 2. welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durchfüh rung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 entstanden sind; 7. welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 be reits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden; Zu den Ziffern 2 und 7 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel lung genommen. Für die technische und vergaberechtliche Beratung bei den beiden gemeinsamen Beschaffungen in den Jahren 2025 und 2026 sind bislang Kosten in Höhe von 160 276,91 Euro entstanden. Die technische und vergaberechtliche Beratung er folgte in beiden Jahren durch dieselben Dienstleister, sodass eine kostenmäßige Unterscheidung zwischen gemeinsamer Beschaffung 2025 und 2026 nicht vor genommen wurde. Für die gemeinsamen Beschaffungen der Jahre 2025 und 2026 sind insgesamt Kosten in Höhe von bis zu 360 000 Euro veranschlagt. Die Veranschlagung be ruht auf dem geschätzten Aufwand der Dienstleister, tatsächlich werden die kon kret benötigten Stunden abgerechnet. Die Unterstützung durch den technischen Berater ist bis zur Abnahme der einzelnen Fahrzeuge vorgesehen. In der Leis tung des technischen Beraters ist damit nicht nur die Beratung im engeren Sinne inkludiert, sondern u. a. auch die Unterstützung bei der technischen Abnahme der Fahrzeuge. Bei der Ausschreibung der LF 10 wird dies voraussichtlich im Mai 2028 mit der Abnahme der letzten Fahrzeuge beendet sein. 3. ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwendet wurden; Die in der Stellungnahme zu den Ziffern 2 und 7 genannten Ausgaben für Dienst leister werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bezahlt. 4. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben; 12. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hierfür eingesetzten Mittel). Zu den Ziffern 4 und 12 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel lung genommen. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg haben sich seit dem Jahr 2020 wie folgt entwickelt:
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 5 Die Verwendung des Feuerschutzsteueraufkommens ist in den jeweiligen Staats haushaltsplänen im Kapitel 0310 dargestellt. Sofern das tatsächliche Aufkommen der Feuerschutzsteuer höher ist als der veranschlagte Haushaltsansatz, wurden die Mehreinnahmen für Investitionszuwendungen an Gemeinden (Kapitel 0310 Titel 883 72) verwandt. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden als zweckge bundener Ausgaberest übertragen und kommen ebenfalls den Zuwendungen für Investitionen an Gemeinden für Zwecke des Feuerwehrwesens zu Gute. 5. ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war; 6. welche Untern