---
title: "Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet."
sdDatePublished: "2026-08-11T12:18:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643310/bf9ca1237fd1ea2296860909b905f2a1/18_0259_D.pdf"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "public contract"
    identifier: "medtop:20001159"
  - name: "transport"
    identifier: "medtop:20000337"
  - name: "regional authority"
    identifier: "medtop:20000618"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
  - "Regensburg"
  - "Germany"
---


Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet.

Drucksache 18 / 259

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 259
8.7.2026
1
Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch­
gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt
wurden;
2.	welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durch­
führung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr
2025 entstanden sind;
3.	ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der
Feuerschutzsteuer verwendet wurden;
4.	wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit
dem Jahr 2020 entwickelt haben;
5. ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit­
zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung
des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war;
6.	welche Unternehmen oder Fachbüros mit der Erstellung der Ausschreibungs­
unterlagen sowie der Projektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-
Fahrzeugen im Jahr 2026 beauftragt wurden;
7.	welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro­
jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026
bereits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden;
Antrag
des Abg. Daniel Lindenschmid u. a. AfD
und
Stellungnahme
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Sammelbeschaffungen, Feuerwehrförderung und Verwendung
der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 259
2
  8. welche weiteren Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in den
kommenden fünf Jahren geplant sind und welche Fahrzeugtypen hiervon je­
weils umfasst sein sollen;
  9. welche Fahrzeugtypen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit von den
größten Beschaffungsengpässen und Lieferzeitverzögerungen betroffen sind;
10. wie viele Anträge auf Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwen­
dungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) im Jahr 2025 gestellt, bewilligt, zu­
rückgestellt oder nicht bewilligt wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbe­
zirken) und welche Ursachen dazu führten, dass beantragte Maßnahmen nicht
gefördert beziehungsweise zurückgestellt werden mussten;
11. wie hoch das Gesamtvolumen der im Jahr 2026 eingegangenen Förderanträge
nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen ist (bitte auf­
schlüsseln nach Regierungsbezirk, Fahrzeugtyp/Baumaßnahme/Sondermaß­
nahme, Zuschusshöhe Z-Feu, Sonderzuschuss);
12.	wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit
dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein­
nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hier­
für eingesetzten Mittel).
7.7.2026
Lindenschmid, Klecker, Hegel, Baur, Schäfer AfD
Begründung
In dem Antrag mit der Drucksache 17/8995 „Zuschuss für die Feuerwehren im
Jahr 2025“ wurden bereits wesentliche Aspekte der Feuerwehrförderung und
der im Jahr 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Sammelbeschaffung von
Löschgruppenfahrzeugen LF 10 thematisiert. Die Landesregierung verdeutlichte
in ihrer Antwort, dass die Sammelbeschaffung von LF 10 auf eine hohe Nach­
frage der Kommunen traf und einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrför­
derung im Jahr 2025 darstellte.
Im Jahr 2025 wurde erstmals in Baden-Württemberg eine Sammelbeschaffung
von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 durchgeführt, an der sich die Kommunen be­
teiligen konnten. Für die Erstellung und Durchführung dieser Sammelbeschaffung
wurden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Im Jahr 2026 wurde dieses Instru­
ment erneut genutzt. Dieses Mal wurde eine Sammelbeschaffung von Tragkraft­
spritzenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) eingeleitet, an der sich die Kommu­
nen ebenfalls beteiligen konnten.
Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Kosten der Sammelbeschaffun­
gen, der Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister, der Verwendung von
Mitteln aus der Feuerschutzsteuer sowie an den weiteren Planungen der Landes­
regierung für zukünftige Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen.
Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung der Feuer­
wehrförderung. In einer Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digi­
talisierung und Kommunen vom 20. August 2025 wurde der damals amtierende
Innenminister Thomas Strobl mit der Aussage zitiert, dass alle förderfähigen An­
träge der Kommunen positiv bewilligt werden konnten und kein Antrag abgelehnt
werden musste. Demgegenüber berichtete das Regierungspräsidium Stuttgart je­
doch in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2026, dass im Regierungsbezirk
Stuttgart lediglich rund 80 Prozent der Anträge der Feuerwehren aufgrund der
verfügbaren Mittel gefördert werden konnten.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 259
3
Vor diesem Hintergrund soll der Antrag zur Transparenz die Entwicklung der
Feuerwehrförderung, die Verwendung der verfügbaren Fördermittel sowie die
Durchführung und Fortentwicklung landesweiter Sammelbeschaffungen beleuch­
ten.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-0141.5-792/1 nimmt das Ministerium
des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministe­
rium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch­
gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt
wurden;
Bei der Vergabe der gemeinsamen Beschaffung von Löschfahrzeugen (LF 10) im
Jahr 2025 wurde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung
(VgV), jeweils in der aktuellsten Fassung, vorgegangen. Das Verfahren „Liefe­
rung des Fahrgestells/Aufbaus der LF 10“ wurde als Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der vor­
geschaltete Teilnahmewettbewerb hat das Ziel, die Verhandlungen mit maximal
fünf Bietern zu führen. Im Teilnahmewettbewerb wurde die Eignung der Bieter
anhand der folgenden Eignungskriterien geprüft:
• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
 Bieterangaben zum Unternehmen, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, aktueller Auszug aus dem Han­
delsregister, Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, Eigener­
klärung der Verpflichtung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Sozialstan­
dards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
• Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
 Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversiche­
rung, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjah­
ren, Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den
letzten drei Geschäftsjahren.
• Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
 Referenzprojekte, Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
 Da im Teilnahmewettbewerb mehr geeignete Bieter einen Teilnahmeantrag ab­
gegeben haben, als die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden sollten, sind nach den in den Vergabeunterlagen vorher veröffentlichten
Kriterien die geeignetsten fünf Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe auf­
gefordert worden.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 259
4
 Nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens erfolgte bei den endgültigen
Bieterangeboten die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Fahrgestell/
Aufbau der LF 10 nach der einfachen Richtwertmethode je zur Hälfte auf
Grundlage der Zuschlagskriterien Leistung (Erfüllung der Soll-Anforderungen
aus der Leistungsbeschreibung, Auftragsdurchführungskonzept, Auslieferungs­
konzept) und dem Angebotspreis. Die Angebotswertung war ebenfalls bereits
vorab den teilnehmenden Bietern über die Vergabeunterlagen bekannt.
 Das Vergabeverfahren für die Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung
der LF 10 wurde nach öffentlichem Aufruf zum Wettbewerb als offenes Ver­
fahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Bewertung des wirtschaftlichsten
Angebotes erfolgte ausschließlich nach dem Preis.
2.	welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durchfüh­
rung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025
entstanden sind;
7.	welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro­
jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 be­
reits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden;
Zu den Ziffern 2 und 7 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Für die technische und vergaberechtliche Beratung bei den beiden gemeinsamen
Beschaffungen in den Jahren 2025 und 2026 sind bislang Kosten in Höhe von
160 276,91 Euro entstanden. Die technische und vergaberechtliche Beratung er­
folgte in beiden Jahren durch dieselben Dienstleister, sodass eine kostenmäßige
Unterscheidung zwischen gemeinsamer Beschaffung 2025 und 2026 nicht vor­
genommen wurde.
Für die gemeinsamen Beschaffungen der Jahre 2025 und 2026 sind insgesamt
Kosten in Höhe von bis zu 360 000 Euro veranschlagt. Die Veranschlagung be­
ruht auf dem geschätzten Aufwand der Dienstleister, tatsächlich werden die kon­
kret benötigten Stunden abgerechnet. Die Unterstützung durch den technischen
Berater ist bis zur Abnahme der einzelnen Fahrzeuge vorgesehen. In der Leis­
tung des technischen Beraters ist damit nicht nur die Beratung im engeren Sinne
inkludiert, sondern u. a. auch die Unterstützung bei der technischen Abnahme
der Fahrzeuge. Bei der Ausschreibung der LF 10 wird dies voraussichtlich im
Mai 2028 mit der Abnahme der letzten Fahrzeuge beendet sein.
3.	ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der
Feuerschutzsteuer verwendet wurden;
Die in der Stellungnahme zu den Ziffern 2 und 7 genannten Ausgaben für Dienst­
leister werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bezahlt.
  4.	wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit
dem Jahr 2020 entwickelt haben;
12.	wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit
dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein­
nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hierfür
eingesetzten Mittel).
Zu den Ziffern 4 und 12 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg haben sich seit
dem Jahr 2020 wie folgt entwickelt:

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 259
5
Die Verwendung des Feuerschutzsteueraufkommens ist in den jeweiligen Staats­
haushaltsplänen im Kapitel 0310 dargestellt. Sofern das tatsächliche Aufkommen
der Feuerschutzsteuer höher ist als der veranschlagte Haushaltsansatz, wurden
die Mehreinnahmen für Investitionszuwendungen an Gemeinden (Kapitel 0310
Titel 883 72) verwandt. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden als zweckge­
bundener Ausgaberest übertragen und kommen ebenfalls den Zuwendungen für
Investitionen an Gemeinden für Zwecke des Feuerwehrwesens zu Gute.
5. ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit­
zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung
des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war;
6. welche Untern