Gerd Bayer GRÜNE Beschleunigungsmöglichkeiten Taubertalbahn Baden-Württemberg; Bis zu 1 Stunde Reisezeit

Drucksache 18 / 273

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Gerd Bayer GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Beschleunigungsmöglichkeiten für die Taubertalbahn Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung die bahnbetriebliche Vorschrift bekannt, dass Bahn­ übergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen von eingleisigen Strecken zwischen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet werden müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten?
  2. Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Vorschrift auf die Fahrplangestaltung sowie den laufenden Betrieb der Taubertalbahn?
  3. Welche Möglichkeiten sieht sie zu erreichen, dass von dieser Vorschrift abge­ wichen werden kann, wenn dadurch die Anschlusssicherheit des Zugverkehrs auf der Taubertalbahn verbessert werden kann?
  4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie um betriebliche Einschränkungen, die aus dieser Vorschrift erwachsen, zu beseitigen oder zu minimieren?
  5. Wie beurteilt das Verkehrsministerium den Vorschlag, dem RE 8 Würzburg– Stuttgart nicht bereits bei der Einfahrt in den Bahnhof Lauda die Ausfahrt frei­ zugeben und damit einen Fahrstraßenausschluss für eine verspätete Tauberbahn (RE 87 bzw. RB 88) zu schaffen, wodurch die Einfahrt der Tauberbahn in den Bahnhof Lauda blockiert wird und der Anschluss zum RE 8 verloren geht?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, diesen Vorschlag umzusetzen? 14.7.2026 Bayer GRÜNE Eingegangen: 14.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Drucksache 18 / 273 14.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 273 2 Begründung Die Vorschrift, dass Bahnübergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen zwi­ schen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet wer­ den müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten, führt auf der Taubertalbahn an den Bahnhöfen Tauberbischofsheim, Markelsheim und Schroz­ berg zu Zugverspätungen, weil der ausfahrende Gegenzug auf die Schließung des Bahnübergangs warten muss. Hierdurch kommt es sehr häufig dazu, dass z. B. der Anschluss des RE 87 bzw. der RB 88 in Lauda zum RE 8 nach Stuttgart nicht mehr erreicht wird, da die Übergangszeit hier sehr kurz ist. Mit der genannten Vorschrift erspart man dem Straßenverkehr zwar eine Wartezeit im Bereich von wenigen Minuten. Für die Bahnfahrgäste erhöht sich die Reisezeit wegen des ver­ passten Anschlusses aber um bis zu einer Stunde. Antwort Mit Schreiben vom 3. August 2026 Nr. VM3-0141.5-36/35/3 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Ist der Landesregierung die bahnbetriebliche Vorschrift bekannt, dass Bahn­ übergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen von eingleisigen Strecken zwischen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet werden müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten?
  2. Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Vorschrift auf die Fahrplangestaltung sowie den laufenden Betrieb der Taubertalbahn?
  3. Welche Möglichkeiten sieht sie zu erreichen, dass von dieser Vorschrift abgewi­ chen werden kann, wenn dadurch die Anschlusssicherheit des Zugverkehrs auf der Taubertalbahn verbessert werden kann?
  4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie um betriebliche Einschränkungen, die aus dieser Vorschrift erwachsen, zu beseitigen oder zu minimieren? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­ wortet. Die „Taubertalbahn“ wird von der Westfrankenbahn (WFB), genauer der DB Regio Netz Infrastruktur GmbH als Tochterunternehmen des bundeseigenen Eisenbahn­ infrastrukturunternehmens (EIU) DB InfraGO AG betrieben. Im Bahnhof Lauda kreuzt sie die „Frankenbahn“ Würzburg–Stuttgart, die von der DB InfraGO AG betrieben wird. Zuständige staatliche Eisenbahnaufsichtsbehörde für diese beiden Strecken ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), zuständige Eisenbahnregulierungs­ behörde die Bundesnetzagentur, also Bundesstellen. Das Land Baden-Württemberg hat für diese beiden Strecken keine Eisenbahn- infrastrukturverantwortung (siehe Artikel 87e Grundgesetz), auch nicht in finan­ zieller Hinsicht. Das Land Baden-Württemberg ist auch nicht für das Verkehrsmanagement auf der Taubertalbahn und Frankenbahn verantwortlich. Die betreffenden EIU regeln – selbstverständlich im Rahmen der ihnen obliegenden Sicherheitsverantwortung und dem gegebenen Regelwerk zur Abwicklung der Verkehre – den Eisenbahn­ verkehr auf diesen Strecken eigenverantwortlich. Die konkreten Auswirkungen der Regelung auf die verzögerte Abwicklung des Zugverkehrs in Stationen mit Zugkreuzungen sind dem Verkehrsministerium be­ kannt.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 273 3 5. Wie beurteilt das Verkehrsministerium den Vorschlag, dem RE 8 Würzburg– Stuttgart nicht bereits bei der Einfahrt in den Bahnhof Lauda die Ausfahrt frei­ zugeben und damit einen Fahrstraßenausschluss für eine verspätete Tauber­ bahn (RE 87 bzw. RB 88) zu schaffen, wodurch die Einfahrt der Tauberbahn in den Bahnhof Lauda blockiert wird und der Anschluss zum RE 8 verloren geht? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, diesen Vorschlag umzusetzen? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­ wortet. Um einen Zug im konventionellen Eisenbahnbetrieb mit punktförmiger Zug- beeinflussung (PZB) sicher zum Stehen zu bringen, greift ein mehrstufiges Ver­ fahren, das die Geschwindigkeit beim Bremsen des Zuges überwacht. Vor einem auf Halt (ugs. „rot“) gestellten Signal wird an zwei Punkten die Geschwindig­ keitsbremskurve des Triebfahrzeugführers überwacht. Wenn der Zug zu einem bestimmten Abstand zum Signal eine bestimmte Verzögerung der Geschwindig­ keit nicht erreicht hat, wird eine Schnellbremsung ausgelöst. Die Fahrzeit für den RE 8 würde sich damit erheblich verlängern, wenn er auf ein haltzeigendes Signal einfahren würde. Der RE 8 leidet aktuell ebenfalls unter Qualitätsproblemen. Schon heute wird der Anschluss in Würzburg z. B. an den Fernverkehr in Richtung Norden nicht immer zuverlässig erreicht. Die Qualitätsprobleme aus dem RE 87 bzw. der RB 88 wür­ den sich damit nur auf den RE 8 verlagern. Die Landesregierung befindet sich aktuell mit dem Landkreis und den betroffenen Kommunen im Gespräch, um ein Betriebskonzept für die Region zu entwickeln, das die Zeit überbrückt, bis die neuen leistungsstarken batterieelektrischen Fahr­ zeuge in einem nachhaltig verlässlichen Betriebskonzept zum Einsatz kommen. Hierzu wurde unter Leitung der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft eine Son­ derarbeitsgruppe Tauberbahn eingerichtet. Razavi Ministerin für Verkehr