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title: "Gerd Bayer GRÜNE Beschleunigungsmöglichkeiten Taubertalbahn Baden-Württemberg; Bis zu 1 Stunde Reisezeit"
sdDatePublished: "2026-08-11T11:14:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/644178/b6ccd058bf4f6012086c1eabdded85cc/18_0273_D.pdf"
topics:
  - name: "railway transport"
    identifier: "medtop:20000340"
  - name: "public transport"
    identifier: "medtop:20001362"
  - name: "traffic"
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locations:
  - "Stuttgart"
  - "Baden-Württemberg"
  - "Würzburg"
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Gerd Bayer GRÜNE Beschleunigungsmöglichkeiten Taubertalbahn Baden-Württemberg; Bis zu 1 Stunde Reisezeit

Drucksache 18 / 273

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
des Abg. Gerd Bayer GRÜNE
und
Antwort
des Ministeriums für Verkehr
Beschleunigungsmöglichkeiten für die Taubertalbahn
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung die bahnbetriebliche Vorschrift bekannt, dass Bahn­
übergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen von eingleisigen Strecken
zwischen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet
werden müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten?
2. Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Vorschrift auf die Fahrplangestaltung
sowie den laufenden Betrieb der Taubertalbahn?
3. Welche Möglichkeiten sieht sie zu erreichen, dass von dieser Vorschrift abge­
wichen werden kann, wenn dadurch die Anschlusssicherheit des Zugverkehrs
auf der Taubertalbahn verbessert werden kann?
4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie um betriebliche Einschränkungen, die
aus dieser Vorschrift erwachsen, zu beseitigen oder zu minimieren?
5. Wie beurteilt das Verkehrsministerium den Vorschlag, dem RE 8 Würzburg–
Stuttgart nicht bereits bei der Einfahrt in den Bahnhof Lauda die Ausfahrt frei­
zugeben und damit einen Fahrstraßenausschluss für eine verspätete Tauberbahn
(RE 87 bzw. RB 88) zu schaffen, wodurch die Einfahrt der Tauberbahn in den
Bahnhof Lauda blockiert wird und der Anschluss zum RE 8 verloren geht?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, diesen Vorschlag umzusetzen?
14.7.2026
Bayer GRÜNE
Eingegangen: 14.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026
Drucksache 18 / 273
14.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 273
2
Begründung
Die Vorschrift, dass Bahnübergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen zwi­
schen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet wer­
den müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten, führt auf der
Taubertalbahn an den Bahnhöfen Tauberbischofsheim, Markelsheim und Schroz­
berg zu Zugverspätungen, weil der ausfahrende Gegenzug auf die Schließung des
Bahnübergangs warten muss. Hierdurch kommt es sehr häufig dazu, dass z. B.
der Anschluss des RE 87 bzw. der RB 88 in Lauda zum RE 8 nach Stuttgart nicht
mehr erreicht wird, da die Übergangszeit hier sehr kurz ist. Mit der genannten
Vorschrift erspart man dem Straßenverkehr zwar eine Wartezeit im Bereich von
wenigen Minuten. Für die Bahnfahrgäste erhöht sich die Reisezeit wegen des ver­
passten Anschlusses aber um bis zu einer Stunde.
Antwort
Mit Schreiben vom 3. August 2026 Nr. VM3-0141.5-36/35/3 beantwortet das
Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Ist der Landesregierung die bahnbetriebliche Vorschrift bekannt, dass Bahn­
übergänge in der Nähe von Kreuzungsbahnhöfen von eingleisigen Strecken
zwischen der Einfahrt eines Zuges und der Ausfahrt des Gegenzuges geöffnet
werden müssen, um die Wartezeit des Straßenverkehrs kurz zu halten?
2. Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Vorschrift auf die Fahrplangestaltung
sowie den laufenden Betrieb der Taubertalbahn?
3. Welche Möglichkeiten sieht sie zu erreichen, dass von dieser Vorschrift abgewi­
chen werden kann, wenn dadurch die Anschlusssicherheit des Zugverkehrs auf
der Taubertalbahn verbessert werden kann?
4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie um betriebliche Einschränkungen, die
aus dieser Vorschrift erwachsen, zu beseitigen oder zu minimieren?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Die „Taubertalbahn“ wird von der Westfrankenbahn (WFB), genauer der DB Regio
Netz Infrastruktur GmbH als Tochterunternehmen des bundeseigenen Eisenbahn­
infrastrukturunternehmens (EIU) DB InfraGO AG betrieben. Im Bahnhof Lauda
kreuzt sie die „Frankenbahn“ Würzburg–Stuttgart, die von der DB InfraGO AG
betrieben wird. Zuständige staatliche Eisenbahnaufsichtsbehörde für diese beiden
Strecken ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), zuständige Eisenbahnregulierungs­
behörde die Bundesnetzagentur, also Bundesstellen.
Das Land Baden-Württemberg hat für diese beiden Strecken keine Eisenbahn-
infrastrukturverantwortung (siehe Artikel 87e Grundgesetz), auch nicht in finan­
zieller Hinsicht.
Das Land Baden-Württemberg ist auch nicht für das Verkehrsmanagement auf
der Taubertalbahn und Frankenbahn verantwortlich. Die betreffenden EIU regeln
– selbstverständlich im Rahmen der ihnen obliegenden Sicherheitsverantwortung
und dem gegebenen Regelwerk zur Abwicklung der Verkehre – den Eisenbahn­
verkehr auf diesen Strecken eigenverantwortlich.
Die konkreten Auswirkungen der Regelung auf die verzögerte Abwicklung des
Zugverkehrs in Stationen mit Zugkreuzungen sind dem Verkehrsministerium be­
kannt.

Landtag von Baden-Württemberg
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5. Wie beurteilt das Verkehrsministerium den Vorschlag, dem RE 8 Würzburg–
Stuttgart nicht bereits bei der Einfahrt in den Bahnhof Lauda die Ausfahrt frei­
zugeben und damit einen Fahrstraßenausschluss für eine verspätete Tauber­
bahn (RE 87 bzw. RB 88) zu schaffen, wodurch die Einfahrt der Tauberbahn in
den Bahnhof Lauda blockiert wird und der Anschluss zum RE 8 verloren geht?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, diesen Vorschlag umzusetzen?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Um einen Zug im konventionellen Eisenbahnbetrieb mit punktförmiger Zug-
beeinflussung (PZB) sicher zum Stehen zu bringen, greift ein mehrstufiges Ver­
fahren, das die Geschwindigkeit beim Bremsen des Zuges überwacht. Vor einem
auf Halt (ugs. „rot“) gestellten Signal wird an zwei Punkten die Geschwindig­
keitsbremskurve des Triebfahrzeugführers überwacht. Wenn der Zug zu einem
bestimmten Abstand zum Signal eine bestimmte Verzögerung der Geschwindig­
keit nicht erreicht hat, wird eine Schnellbremsung ausgelöst. Die Fahrzeit für den
RE 8 würde sich damit erheblich verlängern, wenn er auf ein haltzeigendes Signal
einfahren würde.
Der RE 8 leidet aktuell ebenfalls unter Qualitätsproblemen. Schon heute wird der
Anschluss in Würzburg z. B. an den Fernverkehr in Richtung Norden nicht immer
zuverlässig erreicht. Die Qualitätsprobleme aus dem RE 87 bzw. der RB 88 wür­
den sich damit nur auf den RE 8 verlagern.
Die Landesregierung befindet sich aktuell mit dem Landkreis und den betroffenen
Kommunen im Gespräch, um ein Betriebskonzept für die Region zu entwickeln,
das die Zeit überbrückt, bis die neuen leistungsstarken batterieelektrischen Fahr­
zeuge in einem nachhaltig verlässlichen Betriebskonzept zum Einsatz kommen.
Hierzu wurde unter Leitung der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft eine Son­
derarbeitsgruppe Tauberbahn eingerichtet.
Razavi
Ministerin für Verkehr