Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, Bericht über Sicherheit im ÖPNV/SPNV in Baden-Württemberg; Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter am 2. Februar 2026

Drucksache 18 / 152

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 152 24.6.2026 1 Eingegangen: 24.6.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. wie viele Straftaten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienen­ personennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg seit Jahresbeginn 2026 bis­ her registriert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Deliktsarten);
  2. wie sich diese Zahlen im Vergleich zu den in der Drucksache 17/9930 darge­ stellten Entwicklungen verändert haben;
  3. wie sie diese Entwicklung bewertet;
  4. wie viel Sicherheitspersonal derzeit regulär in den Zügen des Schienenperso­ nennahverkehrs in Baden-Württemberg eingesetzt wird (mit Angabe auf wel­ chen Verbindungen ein regelmäßiger Einsatz erfolgt und der Entwicklung des Umfangs dieses Einsatzes in den vergangenen fünf Jahren);
  5. in welchem Umfang bei Großveranstaltungen, Volksfesten, Fußballspielen, Konzerten oder vergleichbaren Ereignissen zusätzliches Sicherheits- und Be­ gleitpersonal im ÖPNV und SPNV eingesetzt wird (mit Angabe der Entwick­ lung dieses Umfangs in den vergangenen fünf Jahren);
  6. welche Maßnahmen sie gemeinsam mit Verkehrsunternehmen, Verkehrsver­ bünden und Sicherheitsbehörden ergreift, um Übergriffe auf Fahrgäste sowie auf das Fahr- und Begleitpersonal zu verhindern und das Sicherheitsgefühl im ÖPNV und SPNV zu stärken; Antrag der Abg. Silke Gericke und Niklas Nüssle u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Entwicklung der Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 152 2   7. in welchem Umfang das Fahr- und Begleitpersonal der Eisenbahn- und Bus­ unternehmen Schulungen, Fortbildungen und Trainings insbesondere zu den Themen Deeskalation, Konfliktmanagement, Gewaltprävention und Eigen­ schutz erhält, wie sich diese Angebote in den vergangenen fünf Jahren ent­ wickelt haben und welche weiteren Ausbauschritte vorgesehen sind;   8. welche Maßnahmen infolge des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg in Rheinland-Pfalz ergriffen wurden oder derzeit vorbereitet werden, um den Schutz des Fahr- und Begleitpersonals im ÖPNV und SPNV weiter zu verbessern;   9. welche Erkenntnisse ihr über das Anfang 2026 gestartete bundesweite So­ fortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen vorliegen, insbesondere an den Bahnhöfen Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Ulm (mit Angabe der dort bislang umgesetzten Maßnahmen und der festgestellten Auswirkungen auf die Sicherheitslage); 10. inwiefern die von ihr und den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jah­ ren umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit – insbeson­ dere der Einsatz zusätzlichen Sicherheitspersonals, Videoüberwachung, Body­ cams, Notruf- und Meldesysteme sowie Doppelbesetzungen beziehungsweise Teamlösungen bei Fahrscheinkontrollen und Zugbegleitungen – zu messbaren Verbesserungen der Sicherheitslage geführt haben, welche Erfahrungen mit den erprobten Doppelbesetzungen beziehungsweise Teamlösungen vorliegen und welche Schlussfolgerungen sie daraus für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitskonzepte im ÖPNV und SPNV zieht; 11. welche Erkenntnisse seit Inkrafttreten des Waffenverbots im ÖPNV und SPNV in Baden-Württemberg zum 31. Juli 2025 über Verstöße gegen dieses Verbot vorliegen, wie viele Verstöße bislang festgestellt wurden (bitte auf­ geschlüsselt nach Monat, Art des Verstoßes und Verkehrsmittel) und welche ordnungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen daraus gezogen wurden. 24.6.2026 Gericke, Nüssle, Eichin, Hentschel, Joukov, Katzenstein, Sperling GRÜNE Begründung Ein leistungsfähiger und attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr setzt voraus, dass Fahrgäste sowie das Fahr- und Begleitpersonal sicher unterwegs sein kön­ nen. Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz und Nutzung von Bus und Bahn. Gleichzeitig wird regelmäßig über Belästigungen, Gewaltvor­ fälle, Sachbeschädigungen und Übergriffe gegenüber Fahrgästen und Beschäf­ tigten im öffentlichen Verkehr berichtet. Neben den Folgen für die Betroffenen entstehen den Verkehrsunternehmen erhebliche Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen. Besondere Aufmerksamkeit hat der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg in Rheinland-Pfalz ausgelöst. Der Vorfall hat bundesweit Fragen nach dem Schutz des Fahr- und Begleitpersonals, der Wirksamkeit bestehender Sicherheitskonzepte und dem Umgang mit Gewalt im öffentlichen Verkehr aufgeworfen. Der anschlie­ ßende Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn am 13. Februar 2026 in Berlin sowie weitere Initiativen von Bund, Ländern und Verkehrsunternehmen haben deutlich gemacht, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Zugleich zeigen aktuelle Vor­ fälle in Baden-Württemberg, dass das Thema weiterhin hohe Relevanz besitzt. So wurde Mitte Juni 2026 ein Lokführer am Bahnhof Rheinfelden nach einer Auseinandersetzung mit einem Fahrgast körperlich angegriffen und verletzt. Ge­

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 152 3 werkschaften sprechen von einem alarmierenden Trend und fordern zusätzliche Schutzmaßnahmen sowie eine stärkere personelle Absicherung der Beschäftigten im Bahnverkehr. Auch in Baden-Württemberg wurden zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie an stark frequentierten Bahnhöfen angekündigt. Gleichzeitig gilt seit dem 31. Juli 2025 ein Waffenverbot im Öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr. Bislang liegt jedoch nur ein begrenztes öffentliches Bild darüber vor, welche Wirkungen die verschiedenen Maßnahmen tatsächlich entfalten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Der Antrag soll die aktuelle Entwicklung der Sicherheitslage im ÖPNV und SPNV in Baden-Württemberg transparent darstellen, die Wirksamkeit bestehen­ der Maßnahmen bewerten und aufzeigen, welche Konsequenzen die Landesre­ gierung aus den jüngsten Entwicklungen zieht, um Fahrgäste sowie Beschäftigte wirksam zu schützen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. VM3-0141.5-36/31/1 nimmt das Ministe­ rium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digita­ lisierung und Europa zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. wie viele Straftaten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienen­ personennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg seit Jahresbeginn 2026 bis­ her registriert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Deliktsarten);
  2. wie sich diese Zahlen im Vergleich zu den in der Drucksache 17/9930 darge­ stellten Entwicklungen verändert haben;
  3. wie sie diese Entwicklung bewertet; Zu den Ziffern 1 bis 3 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württem­ berg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafver­ folgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Straftaten im Zusammenhang mit dem Öf­ fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einerseits und dem Schienenpersonen­ nahverkehr (SPNV) andererseits werden in der PKS nicht gesondert ausgewiesen. Für eine valide Darstellung im Sinne der Fragestellung wird nachfolgend die An­ zahl von Straftaten im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV1) dargestellt, worunter unter anderem Tatörtlichkeiten wie Bahnhof, Eisenbahn, Bahnanlage und U-Bahn (Zug) zusammengefasst sind.

*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 1 Dies umfasst in der PKS Vorgänge der Bundespolizei oder der Landespolizei u. a. mit folgen­ den Tatörtlichkeiten im öffentlichen Raum: Bahn-Anlage, Bahnhof, Bahnkörper (Gleiskörper), Bahnsteig, Eisenbahn (Zug), Fahrscheinautomat, Haltestelle, Omnibus (Bus), S-Bahn (Zug), sonstige Verkehrsanlage (Schiene), Straßenbahn (Fahrzeug), Straßenbahnanlage, Straßen­ bahngleisanlage, Straßenbahnhaltestelle, U-Bahn (Zug), U-Bahn-Anlage.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 152 4 Zur weitergehenden Bewertung ist die Entwicklung der Straftaten in der Mehrjah­ resbetrachtung zu berücksichtigen. Für die Darstellung der Berichtsjahre 2020 bis 2024 wird auf die Stellungnahme zur Ziffer 1 des Antrags der Abgeordneten Silke Gericke u. a. GRÜNE zum Thema „Entwicklung der Sicherheit im Schienenper­ sonennahverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg in 2024 und 2025“ (Drucksache 17/9330) verwiesen. Für das Jahr 2025 weist die PKS Baden-Württemberg nachfolgende Anzahl an Straftaten sowie Aggressionsdelikten2 und Bedrohungen im ÖPV aus: Ausgehend von einem 10-Jahres-Hoch im Jahr 2024 sinken die Gesamtstraftaten im ÖPV im Jahr 2025 um 10,7 Prozent auf 76 779 Straftaten. Die Anzahl der Straftaten liegt damit auf dem Niveau des 10-Jahres-Mittelwerts, ausgenommen die beiden Pandemiejahre 2020 und 2021. Der Rückgang im Vergleich zum Vor­ jahr ist maßgeblich auf ausländerrechtliche Verstöße wie die illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt (minus 13,8 Prozent auf 22 205 Fälle) sowie das Er­ schleichen von Leistungen, insbesondere Beförderungserschleichungen, (minus 18,4 Prozent auf 16 936 Fälle) zurückzuführen. Aber auch Aggressionsdelikte im ÖPV sinken um 7,5 Prozent auf 5 381 Fälle. Der größte Anteil innerhalb der Aggressionsdelikte im ÖPV entfällt auf vorsätzliche, leichte Körperverletzungen (3 363 Fälle), welche im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 6,9 Prozent sinken. Die Zahl registrierter Ladendiebstähle im ÖPV sinkt um 19,0 Prozent auf 833 Fälle. Die Anzahl erfasster Bedrohungen im ÖPV stagniert im Jahr 2025 mit 1 014 Fäl­ len etwa auf Vorjahresniveau. Mit einer Aufklärungsquote von 74,0 Prozent werden im Jahr 2025 etwa drei von vier Straftaten im ÖPV aufgeklärt. Trotz des Rückgangs um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr liegt die Aufklärungsquote weiterhin auf einem hohen Niveau. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2025 die nachfolgende Anzahl an Opfern von Aggressionsdelikten und Bedrohungen im ÖPV, darunter differenziert nach Op­ fern mit den opferspezifischen Merkmalen der Opfertypen „Fahrgast“ und „Fahr­ dienstpersonal“, erfasst. Gemäß den bundeseinheitlichen PKS-Richtlinien erfolgt die Erfassung der opferspezifischen Merkmale unter der Bedingung, dass die Tat­ motivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in sachlichem Zusammenhang dazu steht. Opfer wer­ den ausschließlich zu sogenannten Opferdelikten erfasst. Zu diesen zählen vor allem Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Opfer unterliegen in der PKS keiner sogenannten Echtzählung, sodass Personen mehrfach als Opfer erfasst werden, wenn sie inner­ halb eines Berichtsjahres mehrfach Opfer von strafbaren Handlungen geworden sind. Die Anzahl der Personen, die Opfer einer Straftat wurden, kann höher liegen als die Anzahl der Straftaten, da zu einem Fall auch mehrere Opfer erfasst sein können.


2 PKS-Summenschlüssel umfasst grundsätzlich: Gewaltkri