Ministerium für Finanzen – Antwort auf Kleine Anfrage zur Förderung von NGOs im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg; Zahl der NGOs nicht genau bezifferbar
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Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Förderung von Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis erhielten seit 2023 Fördermittel aus dem Landeshaushalt? 2. Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Fördermittel für Nichtregierungsor ganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? 3. In welcher Höhe wurden Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar- Kreis in den letzten drei Jahren gefördert? 4. Welche Kriterien müssen Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar- Kreis erfüllen, um Landesmittel zu erhalten? 5. Wie wird die Verwendung der Fördermittel durch Nichtregierungsorganisatio nen im Rhein-Neckar-Kreis kontrolliert? 6. Gibt es Hinweise auf eine Zweckentfremdung von Fördermitteln bei Nichtre gierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? 7. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis haben Förder mittel beantragt, aber keine erhalten? 8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung politische Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? 9. Wie viele Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis sind in Pro jekte der Landesregierung eingebunden? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Transparenz bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? 6.8.2026 Christian Schäfer AfD Eingegangen: 17.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Drucksache 18 / 294 17.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 294 2 Begründung Nichtregierungsorganisationen erhalten in erheblichem Umfang öffentliche Mit tel aus dem Landeshaushalt. Dies steht im Einklang mit der Argumentation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Kleinen Anfrage zur „Politischen Neu tralität staatlich geförderter Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 20/15035 vom 24. Februar 2025). Dort wird ausgeführt, dass die Frage der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen zunehmend für Debatten sorgt. Manche Stimmen sehen in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut dem Bericht „NGOs sollen künftig 10 Millionen Euro mehr vom Bund erhalten“ er schienen in der „Welt“ am 28. August 2025 erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in die politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein. Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ För dermittel erhalten hat. Nichtregierungsorganisationen dürfen nicht zu parteipolitischen Zwecken oder indirekter Wahlkampfunterstützung eingesetzt werden – dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Die parlamentarische Kontrolle der rechtmäßi gen Verwendung von Steuermitteln ist eine Kernaufgabe des Parlaments. Antwort Mit Schreiben vom 5. August 2026 Nr. AZ FM2-0462.5-4/2/2 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Anfrage bezieht sich auf: Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Bislang konnte sich keine einheitliche Definition von ‚Nichtregierungsorganisationen‘ (NGO, für englisch ‚Non-Governmental Organization‘) durchsetzen. Nach dem Lexikon der Politikwissenschaft (Hg. von Dieter Nohlen und Rainer-Olaf Schult ze, 4. Aufl. 2010) bezeichnet der Begriff ‚Nichtregierungsorganisation‘ „zivilge sellschaftlich angebundene Organisationen, die sich in Abgrenzung zu Staat und Markt verstehen. Ihr wesentliches Merkmal besteht darin, dass sie nicht regie rungsabhängig, also gegenüber dem Staat autonom sind und nicht profitorientiert arbeiten, also nicht von kommerziellen Interessen geleitet werden.“ Von anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wie z. B. Bürgerinitiativen oder Sozialen Bewe gungen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie konkrete Organisationsstrukturen ausbilden. Diese große Vielfalt von NGO kann z. B. je nach Rechtsform, innerer Struktur, Art der Mitgliedschaft, dem bearbeiteten Problemfeld, den gewählten Handlungsformen oder auch dem territorialen Wirkungsfeld (lokal, regional, nati onal, supranational, global) weiter untergliedert werden. Insofern kann die Zahl der NGO, die in Baden-Württemberg ansässig oder tätig sind, nicht genau beziffert werden. Der ZiviZ-Survey 2023 der Zivilgesellschaft in Zahlenweise (ZiviZ) im Stif terverband hat die Anzahl der Vereine in Baden-Württemberg für das Jahr 2022 auf 86 903 beziffert, hinzu kamen 3 607 Stiftungen und 1 989 andere zivilgesell schaftliche Organisationen.
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- Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis erhielten seit 2023 Fördermittel aus dem Landeshaushalt?
- In welcher Höhe wurden Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar- Kreis in den letzten drei Jahren gefördert? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be antwortet. Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgrenzung zu anderen Akteuren ist eine umfassende Auflistung gewährter Zu schüsse seit 2023 nicht möglich. Grundlegende Informationen zu Finanzhilfen des Landes sind dem regelmäßig er stellten Subventionsbericht (zuletzt Landtagsdrucksache 18/175 vom 29. Juni 2026) zu entnehmen.
- Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Fördermittel für Nichtregierungs- organisationen im Rhein-Neckar-Kreis? Entsprechend der Vielfältigkeit des zivilgesellschaftlichen Engagements, wel ches von „NGOs“ mit unterschiedlichster Zielrichtung verfolgt wird, erfolgt eine Unterstützung aus zahlreichen Haushaltstiteln mehrerer Einzelpläne. Eine detail lierte Auflistung ist nicht möglich, s. h. auch Antwort zu Nr. 1 und 3.
- Welche Kriterien müssen Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar- Kreis erfüllen, um Landesmittel zu erhalten? „NGOs“ müssen wie alle anderen potenziellen Förderempfänger die Kriterien zur Erfüllung der Anforderungen der jeweiligen Förderung erfüllen. Diese erge ben sich aus dem jeweiligen Förderprogramm und der ggf. zugehörigen Förder- Verwaltungsvorschrift sowie aus den allgemeinen Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaus haltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO).
- Wie wird die Verwendung der Fördermittel durch Nichtregierungsorganisatio nen im Rhein-Neckar-Kreis kontrolliert? Eine Kontrolle erfolgt vonseiten der zuwendungsgebenden Stellen v. a. im Rah men der Verwendungsnachweisprüfung. Der Zuwendungsempfänger hat einen Verwendungsnachweis sowie ggf. einen Zwischennachweis zu erbringen, der grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis be steht. Die Prüfung erfolgt somit regelmäßig während und nach der Laufzeit der Förderung.
- Gibt es Hinweise auf eine Zweckentfremdung von Fördermitteln bei Nichtre gierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? Staatliche Fördermittel unterliegen grundsätzlich einer Zweckbindung. Soweit Mittel im Einzelfall zweckwidrig eingesetzt werden, kann entsprechend den ge setzlichen Vorgaben der §§ 48 bis 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes der Förderbescheid aufgehoben und die gewährte Zuwendung zurückgefordert werden. Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgren zung zu anderen Akteuren ist eine konkrete Zuordnung etwaiger Zweckentfrem dungen durch „NGOs“ nicht möglich.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 294 4 7. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis haben Förder mittel beantragt, aber keine erhalten? Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgren zung zu anderen Akteuren ist eine umfassende Auflistung gewährter sowie nicht gewährter Fördermittel nicht möglich. Grundlegende Informationen zu Finanzhilfen des Landes sind dem regelmäßig erstellten Subventionsbericht (zuletzt Landtagsdrucksache 18/175 vom 29. Juni 2026) zu entnehmen. 8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung politische Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Ab grenzung zu anderen Akteuren ist eine Zuordnung von „NGOs“, welche Förder- empfänger von Förderprogrammen mit der Zielrichtung politischer Bildungsar beit waren bzw. sind, nicht möglich. 9. Wie viele Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis sind in Pro jekte der Landesregierung eingebunden? Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steht die Landesregierung bei der Umsetzung von Projekten entsprechend ihrer Aufgaben mit einer Vielzahl von Organisationen im Austausch. Landesmittel sowie Förderungen werden aus schließlich nach gesetzlichen Vorgaben gewährt. 10. Wie bewertet die Landesregierung die Transparenz bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis? Den Landtagsabgeordneten steht über das Abgeordneten Informationssystem (AIS) eine umfassende Abfrage- und Einsichtsmöglichkeit zu vonseiten des Landes Baden-Württemberg gewährten Förderungen und Subventionen zur Verfügung. Insofern wird die Transparenz bei der Gewährung von Förderungen allgemein als sehr gut bewertet. Aufgrund der Tatsache, dass unter den Begriff „NGO“ eine Vielzahl von Organisationen zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgrenzung zu anderen Akteuren ist eine konkrete Zuordnung von „NGOs“ als Förderempfänger von Förderprogrammen im AIS – wie bereits dargestellt – nicht möglich. Dr. Bayaz Minister für Finanzen