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title: "Ministerium für Finanzen – Antwort auf Kleine Anfrage zur Förderung von NGOs im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg; Zahl der NGOs nicht genau bezifferbar"
sdDatePublished: "2026-08-11T11:14:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/645156/34cc35361bd86eae830b267a18b4113c/18_0294_D.pdf"
topics:
  - name: "non-governmental organisation (NGO)"
    identifier: "medtop:20000646"
  - name: "political process"
    identifier: "medtop:20000649"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
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Ministerium für Finanzen – Antwort auf Kleine Anfrage zur Förderung von NGOs im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg; Zahl der NGOs nicht genau bezifferbar

Drucksache 18 / 294

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
des Abg. Christian Schäfer AfD
und
Antwort
des Ministeriums für Finanzen
Förderung von Nichtregierungsorganisationen
im Rhein-Neckar-Kreis
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
  1. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis erhielten seit
2023 Fördermittel aus dem Landeshaushalt?
  2. Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Fördermittel für Nichtregierungsor­
ganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
  3. In welcher Höhe wurden Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-
Kreis in den letzten drei Jahren gefördert?
  4. Welche Kriterien müssen Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-
Kreis erfüllen, um Landesmittel zu erhalten?
  5. Wie wird die Verwendung der Fördermittel durch Nichtregierungsorganisatio­
nen im Rhein-Neckar-Kreis kontrolliert?
  6. Gibt es Hinweise auf eine Zweckentfremdung von Fördermitteln bei Nichtre­
gierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
  7. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis haben Förder­
mittel beantragt, aber keine erhalten?
  8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung politische Bildungsarbeit von
Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
  9. Wie viele Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis sind in Pro­
jekte der Landesregierung eingebunden?
10. Wie bewertet die Landesregierung die Transparenz bei der Förderung von
Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
6.8.2026
Christian Schäfer AfD
Eingegangen: 17.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026
Drucksache 18 / 294
17.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 294
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Begründung
Nichtregierungsorganisationen erhalten in erheblichem Umfang öffentliche Mit­
tel aus dem Landeshaushalt. Dies steht im Einklang mit der Argumentation der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Kleinen Anfrage zur „Politischen Neu­
tralität staatlich geförderter Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 20/15035
vom 24. Februar 2025). Dort wird ausgeführt, dass die Frage der politischen
Neutralität staatlich geförderter Organisationen zunehmend für Debatten sorgt.
Manche Stimmen sehen in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine
Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut dem
Bericht „NGOs sollen künftig 10 Millionen Euro mehr vom Bund erhalten“ er­
schienen in der „Welt“ am 28. August 2025 erhalten zahlreiche NGOs, die sich
öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien.
Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv
in die politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die
demokratische Grundordnung sein. Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der
Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ För­
dermittel erhalten hat.
Nichtregierungsorganisationen dürfen nicht zu parteipolitischen Zwecken oder
indirekter Wahlkampfunterstützung eingesetzt werden – dies verstößt gegen den
Grundsatz der Chancengleichheit. Die parlamentarische Kontrolle der rechtmäßi­
gen Verwendung von Steuermitteln ist eine Kernaufgabe des Parlaments.
Antwort
Mit Schreiben vom 5. August 2026 Nr. AZ FM2-0462.5-4/2/2 beantwortet das
Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Anfrage bezieht sich auf: Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Bislang
konnte sich keine einheitliche Definition von ‚Nichtregierungsorganisationen‘
(NGO, für englisch ‚Non-Governmental Organization‘) durchsetzen. Nach dem
Lexikon der Politikwissenschaft (Hg. von Dieter Nohlen und Rainer-Olaf Schult­
ze, 4. Aufl. 2010) bezeichnet der Begriff ‚Nichtregierungsorganisation‘ „zivilge­
sellschaftlich angebundene Organisationen, die sich in Abgrenzung zu Staat und
Markt verstehen. Ihr wesentliches Merkmal besteht darin, dass sie nicht regie­
rungsabhängig, also gegenüber dem Staat autonom sind und nicht profitorientiert
arbeiten, also nicht von kommerziellen Interessen geleitet werden.“ Von anderen
zivilgesellschaftlichen Akteuren wie z. B. Bürgerinitiativen oder Sozialen Bewe­
gungen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie konkrete Organisationsstrukturen
ausbilden. Diese große Vielfalt von NGO kann z. B. je nach Rechtsform, innerer
Struktur, Art der Mitgliedschaft, dem bearbeiteten Problemfeld, den gewählten
Handlungsformen oder auch dem territorialen Wirkungsfeld (lokal, regional, nati­
onal, supranational, global) weiter untergliedert werden.
Insofern kann die Zahl der NGO, die in Baden-Württemberg ansässig oder tätig
sind, nicht genau beziffert werden.
Der ZiviZ-Survey 2023 der Zivilgesellschaft in Zahlenweise (ZiviZ) im Stif­
terverband hat die Anzahl der Vereine in Baden-Württemberg für das Jahr 2022
auf 86 903 beziffert, hinzu kamen 3 607 Stiftungen und 1 989 andere zivilgesell­
schaftliche Organisationen.

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1. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis erhielten seit
2023 Fördermittel aus dem Landeshaushalt?
3. In welcher Höhe wurden Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-
Kreis in den letzten drei Jahren gefördert?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be­
antwortet. Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der
„NGO“ zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen
Abgrenzung zu anderen Akteuren ist eine umfassende Auflistung gewährter Zu­
schüsse seit 2023 nicht möglich.
Grundlegende Informationen zu Finanzhilfen des Landes sind dem regelmäßig er­
stellten Subventionsbericht (zuletzt Landtagsdrucksache 18/175 vom 29. Juni 2026)
zu entnehmen.
2. Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Fördermittel für Nichtregierungs-
organisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
Entsprechend der Vielfältigkeit des zivilgesellschaftlichen Engagements, wel­
ches von „NGOs“ mit unterschiedlichster Zielrichtung verfolgt wird, erfolgt eine
Unterstützung aus zahlreichen Haushaltstiteln mehrerer Einzelpläne. Eine detail­
lierte Auflistung ist nicht möglich, s. h. auch Antwort zu Nr. 1 und 3.
4. Welche Kriterien müssen Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-
Kreis erfüllen, um Landesmittel zu erhalten?
„NGOs“ müssen wie alle anderen potenziellen Förderempfänger die Kriterien
zur Erfüllung der Anforderungen der jeweiligen Förderung erfüllen. Diese erge­
ben sich aus dem jeweiligen Förderprogramm und der ggf. zugehörigen Förder-
Verwaltungsvorschrift sowie aus den allgemeinen Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften (VV) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaus­
haltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO).
5. Wie wird die Verwendung der Fördermittel durch Nichtregierungsorganisatio­
nen im Rhein-Neckar-Kreis kontrolliert?
Eine Kontrolle erfolgt vonseiten der zuwendungsgebenden Stellen v. a. im Rah­
men der Verwendungsnachweisprüfung. Der Zuwendungsempfänger hat einen
Verwendungsnachweis sowie ggf. einen Zwischennachweis zu erbringen, der
grundsätzlich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis be­
steht. Die Prüfung erfolgt somit regelmäßig während und nach der Laufzeit der
Förderung.
6. Gibt es Hinweise auf eine Zweckentfremdung von Fördermitteln bei Nichtre­
gierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
Staatliche Fördermittel unterliegen grundsätzlich einer Zweckbindung. Soweit
Mittel im Einzelfall zweckwidrig eingesetzt werden, kann entsprechend den ge­
setzlichen Vorgaben der §§ 48 bis 49a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
der Förderbescheid aufgehoben und die gewährte Zuwendung zurückgefordert
werden.
Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu
fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgren­
zung zu anderen Akteuren ist eine konkrete Zuordnung etwaiger Zweckentfrem­
dungen durch „NGOs“ nicht möglich.

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7. Welche Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis haben Förder­
mittel beantragt, aber keine erhalten?
Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“ zu
fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Abgren­
zung zu anderen Akteuren ist eine umfassende Auflistung gewährter sowie nicht
gewährter Fördermittel nicht möglich.
Grundlegende Informationen zu Finanzhilfen des Landes sind dem regelmäßig
erstellten Subventionsbericht (zuletzt Landtagsdrucksache 18/175 vom 29. Juni
2026) zu entnehmen.
8. In welchem Umfang fördert die Landesregierung politische Bildungsarbeit von
Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
Aufgrund der Vielzahl der Organisationen, die unter dem Begriff der „NGO“
zu fassen sind (siehe Vorbemerkung) sowie der nicht immer eindeutigen Ab­
grenzung zu anderen Akteuren ist eine Zuordnung von „NGOs“, welche Förder-
empfänger von Förderprogrammen mit der Zielrichtung politischer Bildungsar­
beit waren bzw. sind, nicht möglich.
9. Wie viele Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis sind in Pro­
jekte der Landesregierung eingebunden?
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steht die Landesregierung bei der
Umsetzung von Projekten entsprechend ihrer Aufgaben mit einer Vielzahl von
Organisationen im Austausch. Landesmittel sowie Förderungen werden aus­
schließlich nach gesetzlichen Vorgaben gewährt.
10. Wie bewertet die Landesregierung die Transparenz bei der Förderung von
Nichtregierungsorganisationen im Rhein-Neckar-Kreis?
Den Landtagsabgeordneten steht über das Abgeordneten Informationssystem
(AIS) eine umfassende Abfrage- und Einsichtsmöglichkeit zu vonseiten des
Landes Baden-Württemberg gewährten Förderungen und Subventionen zur
Verfügung. Insofern wird die Transparenz bei der Gewährung von Förderungen
allgemein als sehr gut bewertet. Aufgrund der Tatsache, dass unter den Begriff
„NGO“ eine Vielzahl von Organisationen zu fassen sind (siehe Vorbemerkung)
sowie der nicht immer eindeutigen Abgrenzung zu anderen Akteuren ist eine
konkrete Zuordnung von „NGOs“ als Förderempfänger von Förderprogrammen
im AIS – wie bereits dargestellt – nicht möglich.
Dr. Bayaz
Minister für Finanzen