SPD-Landtagsfraktion – Geplante Standortverlagerung des Institutsbereichs Einsatztraining der Polizei von Biberach an der Riß nach Göppingen; Mai 2025: Projekt Einsatztraining 2.0 gestartet

Drucksache 18 / 272

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Antrag des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Geplante Standortverlagerung des Institutsbereichs Einsatz­ training der Polizei von Biberach nach Göppingen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. in welchem Umfang das Einsatztraining des Institutsbereichs Einsatztraining (IB ET) am Standort Biberach an der Riß bislang durchgeführt wird;
  2. wie sie die Qualität des IB ET am Standort Biberach an der Riß beurteilt;
  3. ob sie in Bezug auf das IB ET eine Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt plant und falls ja, welche Gründe dafür ursächlich sind;
  4. ob die geplante Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen von der Projektgruppe „Einsatztraining 2.0“ empfohlen wurde und falls nein, mit welcher Begründung sie dennoch eine Standortverlagerung plant;
  5. wie viele Beschäftigte und Studierende von der geplanten Standortverlagerung nach Frage 3 betroffen sein werden;
  6. wann und in welcher Form die betroffenen Beschäftigten und Studierenden über die geplante Standortverlagerung jeweils informiert wurden;
  7. welche konkreten Auswirkungen die geplante Standortverlagerung nach Frage 3 auf die Beschäftigten, Studierenden, Liegenschaften, notwendige Umbaumaß­ nahmen, weitere notwendige Investitionen und entstehende Kosten am bisheri­ gen und künftigen Standort jeweils haben werden. 13.7.2026 Dr. Weirauch, Binder, Fink, Stoch, Wulff SPD Eingegangen: 13.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Drucksache 18 / 272 13.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 272 2 Begründung Es soll der Frage nachgegangen werden, ob die Landesregierung eine Standort­ verlagerung des bislang in Biberach an der Riß angesiedelten Institutsbereichs Einsatztraining innerhalb des Institutsbereichs Ausbildung und Training der Hoch­ schule für Polizei Baden-Württemberg nach Göppingen beabsichtigt, welche Gründe dafür ursächlich sind und welche konkreten Auswirkungen eine Standort­ verlagerung haben wird. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. August 2026 Nr. IM3-0141.5-692/19/3 nimmt das Ministe- rium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. in welchem Umfang das Einsatztraining des Institutsbereichs Einsatztraining (IB ET) am Standort Biberach an der Riß bislang durchgeführt wird;
  2. wie sie die Qualität des IB ET am Standort Biberach an der Riß beurteilt; Zu den Ziffern 1 und 2 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Der Institutsbereich Einsatztraining (IB ET) am Standort Biberach an der Riß nimmt derzeit die landesweite Fachverantwortung für das Einsatztraining der Poli­ zei Baden-Württemberg wahr. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die lan­ desweite Koordination des Einsatztrainings, die Entwicklung und Fortschreibung landeseinheitlicher Lehrmeinungen, die Anpassung und Weiterentwicklung von Trainingsinhalten und -methoden, die Erprobung von Führungs- und Einsatzmit­ teln sowie die Fortbildung der Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Polizei Baden-Württemberg. Darüber hinaus verantwortet der IB ET den nationalen und internationalen fachlichen Austausch im Einsatztraining und entwickelt in Abspra­ che mit dem Innenministerium-Landespolizeipräsidium (IM-LPP) landeseinheit­ liche Qualitätsstandards für das Einsatztraining der Polizei BW. Dem IB ET sind zudem das Zentrale Trainingszentrum Mosbach organisatorisch zugeordnet. Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen werden auf einem hohen fachlichen und didak­ tischen Niveau durchgeführt und regelmäßig evaluiert. Die Trainingsinhalte orien­ tieren sich an den Anforderungen der polizeilichen Praxis und werden fortlaufend weiterentwickelt. Die fachliche Kompetenz der Lehrtrainerinnen und Lehrtrainer wird durch regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie den nationalen und internationalen fachlichen Austausch sichergestellt.
  3. ob sie in Bezug auf das IB ET eine Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt plant und falls ja, welche Gründe dafür ursächlich sind;
  4. ob die geplante Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen von der Projektgruppe „Einsatztraining 2.0“ empfohlen wurde und falls nein, mit welcher Begründung sie dennoch eine Standortverlagerung plant; Zu den Ziffern 3 und 4 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Im Mai 2025 wurde das Projekt „Einsatztraining 2.0“ mit dem Ziel gestartet, das Einsatztraining der Polizei Baden-Württemberg modern, wirksam und zukunfts- fähig weiterzuentwickeln. In einer nahezu einjährigen Projektphase analysierte ein

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 272 3 breit aufgestelltes Projektteam unter Beteiligung der regionalen Polizeipräsidien, des Polizeipräsidiums Einsatz und der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) bestehende Konzepte, bezog Expertinnen und Experten ein und führte umfangreiche Befragungen durch. Der Abschlussbericht beruht damit auf einem breit angelegten Beteiligungs- und Abstimmungsprozess. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, deren Umsetzung – ein­ schließlich der organisatorischen Neuausrichtung des Einsatztrainings – nun in einem Umsetzungsprojekt beim Polizeipräsidium Einsatz weiter vorangetrieben wird. Der Abschlussbericht enthält keine Empfehlung für eine Standortverlagerung des IB ET nach Göppingen. Er empfiehlt vielmehr den Verbleib des IB ET bei der HfPolBW, zeigt zugleich jedoch die organisatorische Ansiedlung beim Polizei­ präsidium Einsatz als fachlich tragfähige Alternative auf. Die Entscheidung, diese Handlungsoption im Rahmen des Umsetzungsprojekts aufzugreifen und weiterzu­ verfolgen, wurde erst nach Abschluss des Projektes getroffen. Maßgeblich hierfür war die Zielsetzung, das landesweite Einsatztraining noch konsequenter an den aktuellen und künftigen Anforderungen der polizeilichen Einsatzbewältigung aus­ zurichten. Das Polizeipräsidium Einsatz nimmt im Rahmen der landesweiten Ein­ satzunterstützung eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von größeren Einsätzen ein. Seine Organisationseinheiten sind landesweit in Einsatzlagen eingebunden und gewinnen dadurch fortlaufend Erkenntnisse aus der unmittelbaren Einsatz- praxis. Neue Entwicklungen, veränderte Gefährdungslagen sowie taktische und technische Anforderungen können dort frühzeitig erkannt, bewertet und unmit­ telbar in die Weiterentwicklung von Trainingsinhalten und -methoden überführt werden. Demgegenüber erfüllt die HfPolBW als Bildungseinrichtung vorrangig einen wissenschaftlichen und ausbildungsbezogenen Auftrag. Anders als das Polizei- präsidium Einsatz ist sie nicht fortlaufend in die operative Einsatzbewältigung eingebunden. Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis müssen daher zunächst systema­ tisch erschlossen, ausgewertet und aufbereitet werden, bevor sie Eingang in Aus­ bildungs- und Trainingskonzepte finden können. Die organisatorische Anbindung des IB ET an das Polizeipräsidium Einsatz schafft daher die Voraussetzungen, operative Erfahrungen und aktuelle einsatztaktische Entwicklungen ohne Zeitver­ zug in das landesweite Einsatztraining einfließen zu lassen und dieses kontinuier­ lich an die Anforderungen der polizeilichen Praxis anzupassen. Die organisatori­ sche Zuordnung stärkt damit die unmittelbare Verzahnung von Einsatzrealität und Einsatztraining und schafft die Voraussetzungen dafür, dass neue einsatztaktische Erkenntnisse landesweit zeitnah in Trainingskonzepte überführt werden können. Aufgrund des erst kürzlich begonnenen Umsetzungsprojekts können derzeit noch keine belastbaren Aussagen zum konkreten Umfang und zum zeitlichen Ablauf einer möglichen Standortverlagerung getroffen werden. 5. wie viele Beschäftigte und Studierende von der geplanten Standortverlagerung nach Frage 3 betroffen sein werden; 6. wann und in welcher Form die betroffenen Beschäftigten und Studierenden über die geplante Standortverlagerung jeweils informiert wurden; 7. welche konkreten Auswirkungen die geplante Standortverlagerung nach Frage 3 auf die Beschäftigten, Studierenden, Liegenschaften, notwendige Umbaumaß­ nahmen, weitere notwendige Investitionen und entstehende Kosten am bisheri­ gen und künftigen Standort jeweils haben werden. Zu den Ziffern 5, 6 und 7 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stellung genommen. Von der geplanten Standortverlagerung des IB ET sind Stand heute 18 Mitarbei­ tende betroffen. Auf Studierende der HfPolBW hat die Standortverlagerung keine direkten Auswirkungen. Im Rahmen der Klausurtagung des Fachgremiums Ein­ satztraining Baden-Württemberg am 25. März 2026 wurden die teilnehmenden Referenten der Sachbereiche Einsatztraining über die Ergebnisse des Projekts „Einsatztraining 2.0“ in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde auch über die beabsich­ tigte organisatorische Verlagerung des IB ET vom Standort Biberach an der Riß

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 272 4 der HfPolBW zum Polizeipräsidium Einsatz am Standort Göppingen informiert. Am 15. April 2026 erfolgte eine weitere Informationsveranstaltung am Standort Biberach unter Beteiligung von Vertretern des IM-LPP, der HfPolBW sowie der Leitung des Projekts Einsatztraining 2.0. Dabei wurden die Beschäftigten des IB ET über die Grundsatzentscheidung zur Standortverlagerung sowie das weitere Vorgehen informiert. Nachgelagert wurden durch die Leitungsebene des Polizei­ präsidiums Einsatz und der HfPolBW Personalgespräche geführt. Hier wurden die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der betroffenen Beschäftigten erhoben. Ergänzend erfolgten fortlaufende Informationen im Rahmen von Dienst­ besprechungen sowie über die zuständigen Führungskräfte. Aufgrund des voraussichtlich langfristigen Realisierungszeitraums können die mit der Standortverlagerung verbundenen personellen Maßnahmen frühzeitig geplant, die individuellen Belange der betroffenen Mitarbeitenden angemessen berücksich­ tigt und hierdurch die persönlichen Auswirkungen sozialverträglich und so gering wie möglich gehalten werden. Für alle Beamtinnen und Beamten sowie Tarif- beschäftigten sind in diesem Zusammenhang in der neuen Struktur angemessene Dienstposten und Arbeitsplätze vorgesehen. Am Standort Göppingen werden die für die Aufgabenwahrnehmung des IB ET erforderlichen Büro-, Lehr- und Trainingsflächen geschaffen beziehungsweise an die fachlichen Anforderungen angepasst. Hierfür sind bauliche Maßnahmen sowie Investitionen in die technische und trainingsspezifische Ausstattung erforderlich. Am bisherigen Standort Biberach an der Riß werden die freiwerdenden Flächen einer anderweitigen Nutzung innerhalb der HfPolBW zugeführt. Der Standort Biberach an der Riß bleibt für den operativen Trainingsbetrieb bis auf Weiteres erhalten. Die Höhe der erforderlichen Investitionen sowie der entstehenden Umzugs- und Umbaumaßnahmen wird derzeit im Rahmen der weiteren Projektumsetzung kon­ kretisiert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehen­ den Haushaltsmittel. Da sich das Umsetzungsprojekt noch in einem frühen Sta- dium befindet, können derzeit keine belastbaren Aussagen zu den liegenschaftli­ chen Auswirkungen, zum Umfang der erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie zu den hieraus resultierenden Investitionen und entstehenden Kosten getroffen wer­ den. In Vertretung Moser Staatssekretär