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title: "SPD-Landtagsfraktion – Geplante Standortverlagerung des Institutsbereichs Einsatztraining der Polizei von Biberach an der Riß nach Göppingen; Mai 2025: Projekt Einsatztraining 2.0 gestartet"
sdDatePublished: "2026-08-11T12:18:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643758/82df3acd057668f503788881c284f0c7/18_0272_D.pdf"
topics:
  - name: "police"
    identifier: "medtop:20000133"
  - name: "government employee"
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locations:
  - "Göppingen"
  - "Biberach an der Riß"
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SPD-Landtagsfraktion – Geplante Standortverlagerung des Institutsbereichs Einsatztraining der Polizei von Biberach an der Riß nach Göppingen; Mai 2025: Projekt Einsatztraining 2.0 gestartet

Drucksache 18 / 272

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Antrag
des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung
und Europa
Geplante Standortverlagerung des Institutsbereichs Einsatz­
training der Polizei von Biberach nach Göppingen
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	in welchem Umfang das Einsatztraining des Institutsbereichs Einsatztraining
(IB ET) am Standort Biberach an der Riß bislang durchgeführt wird;
2. wie sie die Qualität des IB ET am Standort Biberach an der Riß beurteilt;
3. ob sie in Bezug auf das IB ET eine Standortverlagerung von Biberach an der Riß
nach Göppingen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt plant und falls
ja, welche Gründe dafür ursächlich sind;
4. ob die geplante Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen
von der Projektgruppe „Einsatztraining 2.0“ empfohlen wurde und falls nein,
mit welcher Begründung sie dennoch eine Standortverlagerung plant;
5. wie viele Beschäftigte und Studierende von der geplanten Standortverlagerung
nach Frage 3 betroffen sein werden;
6. wann und in welcher Form die betroffenen Beschäftigten und Studierenden über
die geplante Standortverlagerung jeweils informiert wurden;
7. welche konkreten Auswirkungen die geplante Standortverlagerung nach Frage
3 auf die Beschäftigten, Studierenden, Liegenschaften, notwendige Umbaumaß­
nahmen, weitere notwendige Investitionen und entstehende Kosten am bisheri­
gen und künftigen Standort jeweils haben werden.
13.7.2026
Dr. Weirauch, Binder, Fink, Stoch, Wulff SPD
Eingegangen: 13.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026
Drucksache 18 / 272
13.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
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Begründung
Es soll der Frage nachgegangen werden, ob die Landesregierung eine Standort­
verlagerung des bislang in Biberach an der Riß angesiedelten Institutsbereichs
Einsatztraining innerhalb des Institutsbereichs Ausbildung und Training der Hoch­
schule für Polizei Baden-Württemberg nach Göppingen beabsichtigt, welche
Gründe dafür ursächlich sind und welche konkreten Auswirkungen eine Standort­
verlagerung haben wird.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 4. August 2026 Nr. IM3-0141.5-692/19/3 nimmt das Ministe-
rium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. in welchem Umfang das Einsatztraining des Institutsbereichs Einsatztraining
(IB ET) am Standort Biberach an der Riß bislang durchgeführt wird;
2. wie sie die Qualität des IB ET am Standort Biberach an der Riß beurteilt;
Zu den Ziffern 1 und 2 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Der Institutsbereich Einsatztraining (IB ET) am Standort Biberach an der Riß
nimmt derzeit die landesweite Fachverantwortung für das Einsatztraining der Poli­
zei Baden-Württemberg wahr. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die lan­
desweite Koordination des Einsatztrainings, die Entwicklung und Fortschreibung
landeseinheitlicher Lehrmeinungen, die Anpassung und Weiterentwicklung von
Trainingsinhalten und -methoden, die Erprobung von Führungs- und Einsatzmit­
teln sowie die Fortbildung der Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Polizei
Baden-Württemberg. Darüber hinaus verantwortet der IB ET den nationalen und
internationalen fachlichen Austausch im Einsatztraining und entwickelt in Abspra­
che mit dem Innenministerium-Landespolizeipräsidium (IM-LPP) landeseinheit­
liche Qualitätsstandards für das Einsatztraining der Polizei BW. Dem IB ET sind
zudem das Zentrale Trainingszentrum Mosbach organisatorisch zugeordnet.
Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen werden auf einem hohen fachlichen und didak­
tischen Niveau durchgeführt und regelmäßig evaluiert. Die Trainingsinhalte orien­
tieren sich an den Anforderungen der polizeilichen Praxis und werden fortlaufend
weiterentwickelt. Die fachliche Kompetenz der Lehrtrainerinnen und Lehrtrainer
wird durch regelmäßige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie den
nationalen und internationalen fachlichen Austausch sichergestellt.
3. ob sie in Bezug auf das IB ET eine Standortverlagerung von Biberach an der Riß
nach Göppingen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt plant und falls
ja, welche Gründe dafür ursächlich sind;
4. ob die geplante Standortverlagerung von Biberach an der Riß nach Göppingen
von der Projektgruppe „Einsatztraining 2.0“ empfohlen wurde und falls nein,
mit welcher Begründung sie dennoch eine Standortverlagerung plant;
Zu den Ziffern 3 und 4 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Im Mai 2025 wurde das Projekt „Einsatztraining 2.0“ mit dem Ziel gestartet, das
Einsatztraining der Polizei Baden-Württemberg modern, wirksam und zukunfts-
fähig weiterzuentwickeln. In einer nahezu einjährigen Projektphase analysierte ein

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breit aufgestelltes Projektteam unter Beteiligung der regionalen Polizeipräsidien,
des Polizeipräsidiums Einsatz und der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
(HfPolBW) bestehende Konzepte, bezog Expertinnen und Experten ein und führte
umfangreiche Befragungen durch. Der Abschlussbericht beruht damit auf einem
breit angelegten Beteiligungs- und Abstimmungsprozess. Auf dieser Grundlage
wurden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, deren Umsetzung – ein­
schließlich der organisatorischen Neuausrichtung des Einsatztrainings – nun in
einem Umsetzungsprojekt beim Polizeipräsidium Einsatz weiter vorangetrieben
wird.
Der Abschlussbericht enthält keine Empfehlung für eine Standortverlagerung des
IB ET nach Göppingen. Er empfiehlt vielmehr den Verbleib des IB ET bei der
HfPolBW, zeigt zugleich jedoch die organisatorische Ansiedlung beim Polizei­
präsidium Einsatz als fachlich tragfähige Alternative auf. Die Entscheidung, diese
Handlungsoption im Rahmen des Umsetzungsprojekts aufzugreifen und weiterzu­
verfolgen, wurde erst nach Abschluss des Projektes getroffen. Maßgeblich hierfür
war die Zielsetzung, das landesweite Einsatztraining noch konsequenter an den
aktuellen und künftigen Anforderungen der polizeilichen Einsatzbewältigung aus­
zurichten. Das Polizeipräsidium Einsatz nimmt im Rahmen der landesweiten Ein­
satzunterstützung eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von größeren Einsätzen
ein. Seine Organisationseinheiten sind landesweit in Einsatzlagen eingebunden
und gewinnen dadurch fortlaufend Erkenntnisse aus der unmittelbaren Einsatz-
praxis. Neue Entwicklungen, veränderte Gefährdungslagen sowie taktische und
technische Anforderungen können dort frühzeitig erkannt, bewertet und unmit­
telbar in die Weiterentwicklung von Trainingsinhalten und -methoden überführt
werden.
Demgegenüber erfüllt die HfPolBW als Bildungseinrichtung vorrangig einen
wissenschaftlichen und ausbildungsbezogenen Auftrag. Anders als das Polizei-
präsidium Einsatz ist sie nicht fortlaufend in die operative Einsatzbewältigung
eingebunden. Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis müssen daher zunächst systema­
tisch erschlossen, ausgewertet und aufbereitet werden, bevor sie Eingang in Aus­
bildungs- und Trainingskonzepte finden können. Die organisatorische Anbindung
des IB ET an das Polizeipräsidium Einsatz schafft daher die Voraussetzungen,
operative Erfahrungen und aktuelle einsatztaktische Entwicklungen ohne Zeitver­
zug in das landesweite Einsatztraining einfließen zu lassen und dieses kontinuier­
lich an die Anforderungen der polizeilichen Praxis anzupassen. Die organisatori­
sche Zuordnung stärkt damit die unmittelbare Verzahnung von Einsatzrealität und
Einsatztraining und schafft die Voraussetzungen dafür, dass neue einsatztaktische
Erkenntnisse landesweit zeitnah in Trainingskonzepte überführt werden können.
Aufgrund des erst kürzlich begonnenen Umsetzungsprojekts können derzeit noch
keine belastbaren Aussagen zum konkreten Umfang und zum zeitlichen Ablauf
einer möglichen Standortverlagerung getroffen werden.
5. wie viele Beschäftigte und Studierende von der geplanten Standortverlagerung
nach Frage 3 betroffen sein werden;
6. wann und in welcher Form die betroffenen Beschäftigten und Studierenden über
die geplante Standortverlagerung jeweils informiert wurden;
7. welche konkreten Auswirkungen die geplante Standortverlagerung nach Frage
3 auf die Beschäftigten, Studierenden, Liegenschaften, notwendige Umbaumaß­
nahmen, weitere notwendige Investitionen und entstehende Kosten am bisheri­
gen und künftigen Standort jeweils haben werden.
Zu den Ziffern 5, 6 und 7 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
Stellung genommen.
Von der geplanten Standortverlagerung des IB ET sind Stand heute 18 Mitarbei­
tende betroffen. Auf Studierende der HfPolBW hat die Standortverlagerung keine
direkten Auswirkungen. Im Rahmen der Klausurtagung des Fachgremiums Ein­
satztraining Baden-Württemberg am 25. März 2026 wurden die teilnehmenden
Referenten der Sachbereiche Einsatztraining über die Ergebnisse des Projekts
„Einsatztraining 2.0“ in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde auch über die beabsich­
tigte organisatorische Verlagerung des IB ET vom Standort Biberach an der Riß

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der HfPolBW zum Polizeipräsidium Einsatz am Standort Göppingen informiert.
Am 15. April 2026 erfolgte eine weitere Informationsveranstaltung am Standort
Biberach unter Beteiligung von Vertretern des IM-LPP, der HfPolBW sowie der
Leitung des Projekts Einsatztraining 2.0. Dabei wurden die Beschäftigten des
IB ET über die Grundsatzentscheidung zur Standortverlagerung sowie das weitere
Vorgehen informiert. Nachgelagert wurden durch die Leitungsebene des Polizei­
präsidiums Einsatz und der HfPolBW Personalgespräche geführt. Hier wurden
die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der betroffenen Beschäftigten
erhoben. Ergänzend erfolgten fortlaufende Informationen im Rahmen von Dienst­
besprechungen sowie über die zuständigen Führungskräfte.
Aufgrund des voraussichtlich langfristigen Realisierungszeitraums können die mit
der Standortverlagerung verbundenen personellen Maßnahmen frühzeitig geplant,
die individuellen Belange der betroffenen Mitarbeitenden angemessen berücksich­
tigt und hierdurch die persönlichen Auswirkungen sozialverträglich und so gering
wie möglich gehalten werden. Für alle Beamtinnen und Beamten sowie Tarif-
beschäftigten sind in diesem Zusammenhang in der neuen Struktur angemessene
Dienstposten und Arbeitsplätze vorgesehen.
Am Standort Göppingen werden die für die Aufgabenwahrnehmung des IB ET
erforderlichen Büro-, Lehr- und Trainingsflächen geschaffen beziehungsweise an
die fachlichen Anforderungen angepasst. Hierfür sind bauliche Maßnahmen sowie
Investitionen in die technische und trainingsspezifische Ausstattung erforderlich.
Am bisherigen Standort Biberach an der Riß werden die freiwerdenden Flächen
einer anderweitigen Nutzung innerhalb der HfPolBW zugeführt. Der Standort
Biberach an der Riß bleibt für den operativen Trainingsbetrieb bis auf Weiteres
erhalten.
Die Höhe der erforderlichen Investitionen sowie der entstehenden Umzugs- und
Umbaumaßnahmen wird derzeit im Rahmen der weiteren Projektumsetzung kon­
kretisiert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehen­
den Haushaltsmittel. Da sich das Umsetzungsprojekt noch in einem frühen Sta-
dium befindet, können derzeit keine belastbaren Aussagen zu den liegenschaftli­
chen Auswirkungen, zum Umfang der erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie zu
den hieraus resultierenden Investitionen und entstehenden Kosten getroffen wer­
den.
In Vertretung
Moser
Staatssekretär