RWE Nuclear GmbH meldete Ausfall zweier Ortsdosismessstellen im Kernkraftwerk Biblis; INES 0, keine Auswirkungen außerhalb der Anlage

Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall zweier Ortsdosismessstellen | Hessen Landwirtschaft

11.08.2026 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Meldepflichtiges Ereignis: Ausfall zweier Ortsdosismessstellen

Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde den Ausfall zweier Ortsdosismessstellen gemeldet.

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Die RWE Nuclear GmbH als Betreiber des Kernkraftwerkes Biblis hat dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde das nachfolgende Ereignis gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Bei einer Prüfung an zwei Ortsdosismessstellen wurde festgestellt, dass die Warnleuchten, die im Bedarfsfall informieren und alarmieren sollen, nicht funktionierten. Der Grund war eine fehlende Spannungsversorgung. Der Fehler wurde behoben, sodass die Messstellen wieder funktionieren.

Ortsdosismessstellen überwachen Räume auf eventuelle Strahlenbelastungen und informieren die dort arbeitenden Menschen. Da die Mitarbeiter ein digitales Dosimeter bei sich führen, welches bei erhöhter Strahlung ein Signal von sich gibt, bestand zu keiner Zeit eine Gefahr.

Das Ereignis hatte keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden.

Das Ereignis wurde vom Betreiber in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet.

Eine abschließende Bewertung des Ereignisses sowie der Maßnahmen gegen Wiederholung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.

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