---
title: "Niederlassung Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Freigabe der B 175 Gakendelle Döbeln; Absenkung endgültig beseitigt"
sdDatePublished: "2026-08-11T12:06:00Z"
source: "https://www.lasuv.sachsen.de/b-175-gakendelle-doebeln-9824.html"
topics:
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
locations:
  - "Chemnitz"
  - "Döbeln"
  - "Germany"
---


Niederlassung Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Freigabe der B 175 Gakendelle Döbeln; Absenkung endgültig beseitigt

B 175, Fahrbahnerneuerung in der Gakendelle in Döbeln - Verkehrsfreigabe - Landesamt für Straßenbau und Verkehr - sachsen.de

B 175, Fahrbahnerneuerung in der Gakendelle in Döbeln - Verkehrsfreigabe

Am 14. August wird die B 175 im Bereich der sogenannten Gakendelle zwischen dem Gewerbegebiet Döbeln Ost und der Anschlussstelle Döbeln Ost der A 14 wieder für den Verkehr freigegeben. Die seit Anfang August laufenden Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung (siehe Meldung zum Baubeginn ) wurden somit planmäßig abgeschlossen und der Verkehr kann ab den Nachmittagsstunden wieder rollen. Die bisherige Fahrbahnabsenkung wurde durch den Ausgleich der oberen Tragschicht beseitigt. Zudem wurde die verformte Schutzeinrichtung im Bereich der ehemaligen Absenkung neu ausgerichtet und der betroffene Bereich zurückgebaut und wiederhergestellt. Die Bauarbeiten erfolgten im Auftrag der Niederlassung in Chemnitz des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.

Der betroffene Abschnitt der B 175 war 2019 neu hergestellt worden. Im Dammbereich kam es anschließend zu Setzungen und einer spürbaren Fahrbahnabsenkung, die bereits einmal saniert worden war. In den folgenden Frostperioden traten erneut leichte Bodenbewegungen auf, weshalb der Bereich regelmäßig kontrolliert wurde. Die Setzungen sind nun abgeschlossen und die Absenkung kann endgültig beseitigt werden.

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 70.000 Euro. Sie werden aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Wir danken allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere den Anwohnern und Gewerbetreibenden, für ihr Verständnis während der bauzeitlichen Einschränkungen.