Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. fordert Regelungsvorhaben ‘Recht auf Vergessenwerden’ beim Deutschen Bundestag; Beeinträchtigung von Solidarität und Risikenausgleich möglich
Regelungsvorhaben “Recht auf Vergessenwerden” von “Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. (R000811) am 05.03.2026
Beschreibung: Die Umsetzung von RTBF-Regeln (“Right to be forgotten”), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden.
1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023
2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023
2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]