Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. begleitet RTBF-Regelung bei Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie EU 2023/2225 in Deutschland; evidenzbasierte Festlegungen erwartet
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0022855 11.05.2026 10:37:18
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R000811/RV0022855 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.05.2026 um 10:37 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Recht auf Vergessenwerden Aktuell seit 11.05.2026 10:37:18 Angegeben von: am 05.03.2026
Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. (R000811) Beschreibung: Die Umsetzung von RTBF-Regeln (“Right to be forgotten”), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 21/1851 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Zuständiges Ministerium:
BMJV [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (5)
Krankenversicherung [alle RV hierzu]
Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
Unfallversicherung [alle RV hierzu]
Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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R000811/RV0022855 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.05.2026 um 10:37 Uhr