Genossenschaftsverband Bayern e. V. – Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen – Deutschland; EU-Recht: Formlos für Immobiliar-Verbraucherdarlehen; Deutschland behält Schriftform

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027746 11.08.2026 13:42:18

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    R002999/RV0027746 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.08.2026 um 13:42 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen Aktuell seit 11.08.2026 13:42:18 Angegeben von: am 11.08.2026

Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) Beschreibung: Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )

BT-Drs. 21/1851 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Zuständiges Ministerium:

BMJV [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (4)

Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]

Digitalisierung [alle RV hierzu]

Rechtspolitik [alle RV hierzu]

Verbraucherschutz [alle RV hierzu]

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