Genossenschaftsverband Bayern e. V. Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland; Allgemein-Verbraucherdarlehen abgeschafft 20.11.26; Immobiliar-Verbraucherdarlehen bleibt
Regelungsvorhaben “Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen” von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026
Beschreibung: Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.
1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023
2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023
2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]