43-jähriger deutscher Staatsangehöriger wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und terroristischer Organisationen am Bernsteinsee, Speicher Burghammer; Tattoo mit verfassungswidriger Parole entdeckt.
Medienservice Sachsen - Pressemitteilung
Seite 1 von 1 Medieninformation Staatsanwaltschaft Görlitz Ihre Ansprechpartnerin Aileen Reimann Durchwahl Telefon +49 3581 4696 824 presse@ stagr.justiz.sachsen.de* 11.08.2026 Generalstaatsanwalt a.D. erstattet Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 86a StGB Ermittlungsverfahren eingeleitet Gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurde wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am 08.08.2026 gegen 16:45 Uhr hielt sich der Beschuldigte im Bereich des Bernsteinsees (Speicher Burghammer) auf. Auffällig an seiner Erscheinung war hierbei eine über die Rückseite beider Beine reichende Tätowierung, die eine verfassungswidrige Parole zum Gegenstand hatte. Der Anzeigeerstatter, der zuletzt als Generalstaatsanwalt Sachsens tätig war und sich nun im Ruhestand bendet, erkannte dies und informierte umgehend die Polizei. Die Ermittlungen dauern an. Hausanschrift: Staatsanwaltschaft Görlitz Obermarkt 22 02826 Görlitz www.justiz.sachsen.de/stagr Zu erreichen mit dem Stadtbus und der Straßenbahn, Haltestelle Demianiplatz. Gekennzeichnete Behindertenparkplätze bendet sich auf dem Parkplatz Obermarkt.
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