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title: "Stadt und Landkreis Osnabrück warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr in Osnabrück; Vollständiges Grillverbot im Stadtgebiet."
sdDatePublished: "2026-08-11T15:09:00Z"
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Stadt und Landkreis Osnabrück warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr in Osnabrück; Vollständiges Grillverbot im Stadtgebiet.

Stadt und Landkreis Osnabrück warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr – Stadt Osnabrück

Stadt und Landkreis Osnabrück warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr

Die Wälder in und um Osnabrück sind besonders im Sommerhalbjahr beliebte Erholungs- und Freizeiträume. Ob Spazierengehen, den Hund ausführen, Radfahren oder Reiten: Die Flächen bieten Platz für vielfältige Aktivitäten. Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen und Monate hat die Bestände in Stadt und Landkreis jedoch stark ausgetrocknet. Damit steigt die Gefahr von Waldbränden erheblich. Die Waldbehörden rufen daher zur Vorsicht auf.

Gesetzliche Vorgaben und akute Verordnungen

Grundsätzlich sind das Rauchen und das Entzünden von Feuer vom 1. März bis 31. Oktober in Wäldern, Mooren, Heiden und deren unmittelbarer Umgebung gesetzlich verboten. Auf den öffentlichen Grünflächen der Stadt ist das Errichten und Betreiben offener Feuerstellen ganzjährig untersagt.

Aufgrund der aktuellen Gefahrenlage haben Stadt und Landkreis Osnabrück zusätzlich Verordnungen zur Verhütung von Waldbränden erlassen. Für das Stadtgebiet gilt damit ein vollständiges Verbot des Grillens, des Entzündens von Feuer und des Rauchens am Schinkelberg sowie am Rubbenbruchsee. Waldgebiete dürfen nicht durchfahren werden; Kraftfahrzeuge dürfen nur auf offiziellen Parkflächen abgestellt werden, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation entzünden können. Im Landkreis gelten dieselben Regelungen in Wäldern, Mooren, Heidegebieten und deren unmittelbarer Umgebung. Zudem ist dort das Mitführen von Grillgeräten und Grillanzündern verboten.

Regelungen zum Grillen auf Grünflächen

In Wäldern und der unmittelbaren Umgebung ist das Grillen konsequent verboten. Auf den übrigen öffentlichen Grünflächen der Stadt ist das Grillen mit handelsüblichen Holzkohlegrills rechtlich nur unter strikter Einhaltung von Sicherheitsabständen erlaubt: Zwischen Glut und Grasnarbe müssen mehr als 30 Zentimeter Abstand liegen; Einweggrills sind generell unzulässig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Brandgefahr appellieren die Behörden jedoch eindringlich, auch auf den rechtlich freigegebenen städtischen Grünflächen derzeit auf das Grillen zu verzichten oder äußerst vorsichtig zu agieren.

Auch vermeintlich harmlose Handlungen wie das Parken auf trockenem Bewuchs oder das Wegwerfen brennender Zigarettenstummel können fatale Folgen haben. Müll – insbesondere Flaschen und Glasscherben – muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer eine Rauchentwicklung oder einen Brand entdeckt, sollte sofort die Feuerwehr unter dem Notruf 112 alarmieren.

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