Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Signalstrasse 25, 9400 Rorschach; Schätzung CHF 750'000

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin Schuldner Baki Irin Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.04.1962 Signalstrasse 25 9400 Rorschach Steigerungsobjekte Angaben zur Steigerung 04.11.2026 um 14:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibungen auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25006787 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch

betreibungsamt. Baki Irin Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.04.1962 Signalstrasse 25 9400 Rorschach Steigerungsobjekte Grundstück Nr. 688, Signalstrasse 25, 9400 Rorschach Einfamilienhaus Vers.-Nr. 219, Signalstrasse 25, 9400 Rorschach Gesamtfläche 156 m2, Gebäude (138 m2), übrige befestigte Fläche (18 m2) Betreibungsamtliche Schätzung vom 2. Juni 2026: CHF 750'000.00 Besichtigung des Steigerungsobjektes: Donnerstag, 22. Oktober 2026, von 14.00 - 15.00 Uhr, Interessenten können ohne Voranmeldung an der Besichtigung teilnehmen Angaben zur Steigerung 04.11.2026 um 14:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibungen auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25006787 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch