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title: "Peter Bietenharder vorläufige Konkursanzeige Hasle bei Burgdorf BE; Konkursöffnung 07.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-11T06:09:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.276.092/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "justice"
    identifier: "medtop:20000119"
locations:
  - "Bern"
  - "Switzerland"
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Peter Bietenharder vorläufige Konkursanzeige Hasle bei Burgdorf BE; Konkursöffnung 07.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Hasle bei Burgdorf (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1951 Todesdatum: 17.07.2026 Wohnhaft gewesen: Hummelbergstrasse 12 8645 Jona Datum der Konkurseröffnung: 07.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Hasle bei Burgdorf (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1951 Todesdatum: 17.07.2026 Wohnhaft gewesen: Hummelbergstrasse 12 8645 Jona Datum der Konkurseröffnung: 07.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.