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title: "Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-11T06:09:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.276.090/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "death and dying"
    identifier: "medtop:20000810"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.