Stadtrat Altstätten hebt Überbauungsplan Kesselbachstrasse auf im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten; Öffentliche Einsicht 12.08–10.09.2026

Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan / Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse

Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 29. Juni 2026, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgendes erlassen: Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan vom Mittwoch, 12. August 2026 bis Donnerstag, 10. September 2026, im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.