Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte, Bremen arbeitet ab Juli 2026 in öffentlich-öffentlicher Kooperation mit Universitätsmedizin Göttingen; Akkreditierungsvorbereitung durch Göttingen

Seite 1 von 7 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 07.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte: Wie sollen Qualität und Ver- trauen wieder aufgebaut werden?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Anfang Dezember 2025 wurde bekannt, dass mindestens 34 Brustkrebspatientinnen in Bremen falsch behandelt wurden, weil das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen- Mitte ein Tumoroberflächenprofil über viele Monate hinweg falsch interpretiert hat. In der Folge wurde der Krebs der Frauen aggressiver eingestuft und sie erhielten belas- tende Antikörper- und teils Chemotherapien, die medizinisch nicht indiziert gewesen waren. Im Zuge der Befassung mit den Fehlbefunden wurde darüber hinaus bekannt, dass die Pathologie vor den Fehldiagnosen rund die Hälfte ihrer Belegschaft eingebüßt hatte und zudem mit einer hohen Fluktuationsquote umgehen musste. Angesichts der strukturel- len Defizite wurde seitens der Geschäftsführung des Klinikkonzerns Gesundheit Nord eine Dependance-Lösung für das Institut angestrebt. Dabei sollte die bisher als selbst- ständige Organisationseinheit agierende Pathologie zunächst als Außenstelle eines ex- ternen Instituts geführt werden, um so Qualitätssicherung, fachliche Aufsicht und orga- nisatorische Stabilisierung zu gewährleisten. Nun heißt es in Medienberichten, dass die Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte weiterhin eigenständig bleibt und ab dem 01. Juli 2026 mit der Unimedizin Göttingen zusammenarbeiten wird. Vor dem Hintergrund der Bedeutung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen pathologischen Diagnos- tik stellt sich die Frage, wie die künftige Organisationsstruktur ausgestaltet wird und ob sie geeignet ist, die strukturellen Schwachstellen zu beheben und das angeschlagene Vertrauen wieder aufzubauen. Die Kleine Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

  1. Wann wurde entschieden, die angestrebte Dependance-Lösung nicht umzuset- zen, und aus welchen Gründen? a) Welche fachlichen Erwägungen waren demgegenüber ausschlagge- bend, das Institut eigenständig fortzuführen, und welche Akteure wa- ren an der Entscheidung beteiligt? b) Welche Rollen spielen Vergütungs-, Abrechnungs- und Finanzierungs- regelungen; welche Kosten entstehen durch die vereinbarte Zusam- menarbeit jährlich und welche Leistungen sind hiervon umfasst? c) Teilt der Senat die Auffassung, dass die Eigenständigkeit der Bremer Pathologie geeignet ist, Qualitätsstandards zu sichern und Vertrauen zurückzugewinnen, und aus welchen Gründen?

Seite 2 von 7 Ab Juli 2026 arbeitet das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte (KBM) mit der Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Kooperation zusammen. Eine öffentlich-öffentliche Kooperation bezeichnet die partner- schaftliche Zusammenarbeit zweier öffentlicher Einrichtungen – in diesem Fall zwi- schen der Gesundheit Nord (GeNo) und der Universitätsmedizin Göttingen.

Ziel ist es, die seit Jahren bestehende Partnerschaft weiter auszubauen, sodass künftig beide Seiten profitieren – etwa durch die gemeinsame Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen, die Entwicklung und Gewinnung ärztlicher Fachkräfte sowie durch eine enge Zusammenarbeit im Qualitätsmanagement und bei der Digitalisierung.

Das Institut für Pathologie der GeNo bleibt bei dieser Form der Kooperation weiterhin als eigenständige Fachabteilung der GeNo mit eigener Leitung und eigenem Personal bestehen. Eine „Übernahme“ des Instituts durch einen externen Partner ist nicht vorge- sehen. Mit der Universitätsmedizin Göttingen gewinnt die Gesundheit Nord einen star- ken Partner, der das Institut für Pathologie am KBM insbesondere bei der Vorbereitung auf eine Akkreditierung unterstützen wird. Die akkreditierte Pathologie der Universitäts- medizin Göttingen steht hierbei beratend zur Seite und bringt seine Erfahrung in den Prozess ein. Mit einer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wird be- stätigt, dass eine Organisation ihre Arbeit nach den Anforderungen gültiger Normen, ge- setzlicher Grundlagen und relevanter Regeln kompetent erbringt, dazu zählt explizit auch die Einhaltung von Qualitätsstandards.

Die Entscheidung, von dem ursprünglich favorisierten Modell einer Dependance-Lösung abzurücken und stattdessen im Rahmen dieser öffentlich-öffentlichen Kooperation zu- sammenzuarbeiten, ist im Verlauf mehrwöchiger Verhandlungen mit den potenziellen Partnern entstanden. Es handelte sich hierbei nicht um eine im Vorfeld bewusst ge- troffene Entscheidung, sondern vielmehr um das Ergebnis eines Verhandlungsprozes- ses, in dessen Verlauf sich diese Kooperationsform als die beste Lösung herausgestellt hat. Aspekte wie Vergütungs-, Abrechnungs- und Finanzierungsregelungen spielten im Entscheidungsprozess eine nachgeordnete Rolle. Es ist jedoch hervorzuheben, dass diese öffentlich-öffentliche Kooperation wirtschaftlicher ist als das Modell der letzten Monate, mit mehreren Kooperationspartnern parallel zusammenzuarbeiten.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist abschließend der Auf- fassung, dass die angestrebte Akkreditierung und der gewählte Weg über die öffentlich- öffentliche Kooperation mit der Universitätsmedizin Göttingen geeignet sind, die Quali- tätsstandards zu sichern und das Vertrauen in die Bremer Pathologie wiederherzustel- len.

Seite 3 von 7 2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bisher keine unabhängige externe Aufarbeitung der Vorgänge stattgefunden hat und hält er die Erkenntnislage für aus- reichend, um die Entscheidung für eine eigenständige Pathologie Bremen zu be- gründen, insbes. mit Blick auf die Sicherung von Qualitätsstandards und Rückge- winnung von Vertrauen?

Seit Bekanntwerden der Vorfälle am Institut für Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte war es das erklärte Ziel der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), die Vorfälle durch einen externen Sachverständigen objektiv aufarbeiten zu las- sen. Unter anderem zu diesem Zweck wurde behördenseitig eine Taskforce eingerich- tet, die das Thema umfassend begleitet hat. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der intensiven Suche nach einem geeigneten Gutachter. Ebenfalls die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) hat ihrerseits sehr intensiv nach einem externen Sachverständigen ge- sucht. Trotz intensiver Bemühungen seitens der GeNo und SGFV, einen geeigneten Sachverständigen für diese Aufgabe zu gewinnen, haben bundesweit alle angefragten Pathologinnen und Pathologen sowie pathologischen Institute eine externe Begutach- tung mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abge- lehnt. Vor diesem Hintergrund wurde von einer weiteren retrospektiven Aufarbeitung in der Pathologie am KBM vorerst abgesehen und stattdessen eine in die Zukunft gerich- tete Strategie gefahren: Aus fachlicher Sicht, insbesondere auch mit Blick auf die Siche- rung von Qualitätsstandards und in Hinsicht auf das Rückgewinnen von Vertrauen, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Pathologie schnellstmöglich akkreditiert wird. Die öffentlich-öffentliche Kooperation mit der Universitätsmedizin Göttingen unterstützt das Bremer Institut für Pathologie u.a im Zuge der Akkreditierungsvorbereitungen. Die akkreditierte Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen steht hierbei beratend zur Seite und bringt seine Erfahrung in den Prozess ein.

  1. Auf welchen Zeitraum ist die Zusammenarbeit mit der Göttinger Unimedizin aus- gelegt? Die öffentlich-öffentliche Kooperation ist zunächst auf drei Jahre befristet und kann auf gemeinsame Initiative hin um zwei weitere Jahre verlängert werden.

  2. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Pathologie des Klinikums Bremen- Mitte und der Göttinger Unimedizin konkret ausgestaltet? a) Wie gestalten sich die Arbeitsprozesse; welche Aufgaben werden künftig durch die Bremer Pathologie erbracht, bei welchen Leistungen unterstützt Göttingen? Die primäre Befundung sämtlicher Fälle erfolgt weiterhin vor Ort in Bre- men. Die Pathologie des Universitätsklinikums Göttingen unterstützt ins- besondere bei komplexen Fällen, beispielsweise durch den Einsatz von Spezialmethoden wie molekulare Tests, und fungiert dabei als Referenz- pathologie. Darüber hinaus berät der Direktor der Pathologie des

Seite 4 von 7 Universitätsklinikums Göttingen beim Aufbau eines Qualitätsmanage- mentsystems zur Vorbereitung auf die Akkreditierung des Instituts für Pa- thologie am Klinikum Bremen-Mitte. b) Wer trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Diagnostik der Bremer Pathologie? Die medizinische Letztverantwortung verbleibt beim Chefarzt der Bremer Pathologie. c) Wie ist die Führungsstruktur künftig aufgebaut und wer hat welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, auch gegenüber Klinikleitung und Geschäftsführung der Gesundheit Nord? Seit diesem Jahr ist das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte im neuen Geschäftsbereich „Institute“ zentralisiert. Der Leiter des Insti- tuts für Pathologie berichtet an die Leitung des Geschäftsbereichs „Insti- tute“, die wiederum der Geschäftsführung der GeNo disziplinarisch unter- stellt ist. Die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sind entsprechend dieser Hierarchie geregelt: Die Geschäftsbereichsleitung ist gegenüber dem Institutsleiter weisungsbefugt, während die Geschäftsführung der Gesundheit Nord die Gesamtverantwortung trägt und gegenüber der Ge- schäftsbereichsleitung weisungsbefugt ist. d) Welche Regelungen bestehen hinsichtlich Fallkonferenzen, Supervisi- onen und (externen) Qualitätskontrollen? Die Anzahl der Fallkonferenzen, in denen aktuelle Fälle im Team bespro- chen werden, wurde erhöht. Die Teilnahme an Tumorkonferenzen gemäß den Vorgaben von OnkoZert* wird weiterhin sichergestellt. Darüber hinaus beteiligt sich das Institut regelmäßig an den für das Fach maßgeblichen nationalen Ringversuchen,** um die externe Qualitätskontrolle zu gewähr- leisten.

  • OnkoZert ist ein unabhängiges Institut, das im Auftrag der Deutschen Krebsgesellschaft das Zerti- fizierungssystem zur Überprüfung von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren gemäß den entsprechenden fachlichen Anforderungen betreut ** Ringversuche sind Verfahren um die Qualität von Untersuchungsergebnissen zu optimieren, durchgeführt werden sie von der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie QuIP.
  1. In welchem Umfang werden zukünftig Zweitbefundungen, Vier-Augen-Prinzipien oder vergleichbare Verfahren angewendet?

Das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte wurde vollständig digitalisiert und arbeitet mit dem aktuell modernsten auf dem Markt verfügbaren Befundsystem, was die Transparenz der Befundung und die Kooperation bei der Befundung massiv verbessert hat. Die Kooperation mit der Pathologie des Universitätsklinikum Göttingen erfolgt dabei digital: Anstelle des bisherigen Versands von Nassproben werden Gewebeproben nun

Seite 5 von 7 mittels moderner digitaler Verfahren remote übermittelt und gemeinsam begutachtet. Dies ermöglicht eine schnellere, effizientere und standortunabhängige Zusammenar- beit zwischen den beteiligten Einrichtungen z.B. im Rahmen von Zweitbefundungen.

Zweitbefundungen werden in Einzelfällen auf Veranlassung der behandelnden Ärzt:in- nen bzw. der Patholog:innen und bei medizinischer Erforderlichkeit (Komplexität) durch- geführt. Als Referenzpathologie fungiert dabei die Pathologie des Universitätsklinikum Göttingen im Rahmen der oben beschriebenen Kooperation. Die Referenzpathologie übernimmt die Befundung in komplizierten oder unklaren Fällen. Sie dient als unabhän- gige, besonders qualifizierte Einrichtung, an die Gewebeproben zur Zweitbegutachtung oder zur Bestätigung schwieriger Diagnosen weitergeleitet werden, um die diagnosti- sche Sicherheit und die Qualität der Befundung zu erhöhen. Das Vier-Augen-Prinzip wird seit