Rat beschließt 247. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Ehrenfeld; positiver Klimaschutz durch Umnutzung zu Wohn-/Gewerbebereich

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5

Vorlagen-Nummer

2003/2026 Freigabedatum

10.08.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellungsbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld

Beschlussorgan Rat Gremium Datum

Beschluss: Der Rat

  1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Veröffentlichung zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitsti- tel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnah- men gemäß den Anlagen 6 und 7.
  2. stellt die 247. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel „Entwicklungsraum Max-Becker- Areal“ in Köln-Ehrenfeld mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 5 beige- fügten Begründung fest.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 21.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026 Rat 08.10.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen- nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab- schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß- nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis- sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme- ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden bei der Realisierung des Vorhabens umge- setzt.

Begründung Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals sowie sein Umfeld ge- mäß dem Zielbild für die Weststadt zu entwickeln.

Der Änderungsbereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 29 Hektar und befindet sich in Köln-Ehrenfeld. Mit der Einleitung des Änderungsverfahrens soll ein gesundes Wohnumfeld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeordneten Energieversorgung, Dienstleistungs-, Bildungs- und Kulturangebote sowie kleinflächige Nah- versorgungsläden geschaffen werden.

Das Industriegebiet (GI) östlich des Maarwegs liegt seit der Stilllegung der Firma Max Becker brach und das westlich vom Maarweg gelegene Industriegebiet ist durch gewerbliche Nutzun- gen und vereinzelte Wohnnutzungen geprägt. Faktisch ist im Bereich des Plangebietes keine GI-Nutzung mehr vorhanden. Dies soll zum Anlass genommen werden, die neuen Planungs- ziele für das Gebiet zu erreichen. Es soll eine gemischte Baufläche (M) mit einer Grünfläche, einer Gemeinbedarfsfläche und ein Gewerbegebiet (GE) entstehen.

Durch diese Änderung werden einerseits gesunde Wohnverhältnisse für die zukünftige Be- bauung sichergestellt, andererseits werden gemischte Gewerbenutzungen ermöglicht. Zudem wird sichergestellt, dass die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fort- entwicklung vor Ort gesichert werden.

Verfahrensablauf und Vorberatung: (1590/2024) Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 TOP 6.3

ungeändert

empfohlen Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

09.09.2024 TOP 10.5

ungeändert

3

beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 TOP 7.4

ungeändert

beschlossen Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

23.09.2024 TOP 9.2.3

ungeändert

beschlossen (0391/2025) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 TOP 5.1

ungeändert

empfohlen Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

24.03.2025 TOP 10.3

Anhörung Stadtentwicklungsausschuss

27.03.2025 TOP 7.2

ungeändert

beschlossen (0555/2026) Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehren- feld – Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

07.05.2026 TOP 17.2

Kenntnis

genommen Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

11.05.2026 TOP 12.8

Kenntnis

genommen

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §°4 Abs.°1 BauGB zur 247. Änderung des FNP fand in der Zeit vom 12.11.2024 bis 18.12.2024 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §°3 Abs.°1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtpla- nungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln abrufbar. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §°4 Abs.°2 BauGB wurde vom 30.07.2025 bis einschließlich 10.09.2025 durchgeführt. Insgesamt sind 23 Stellungnah- men eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt.

Durch die vorgebrachten Stellungnahmen sind Ergänzungen im Begründungstext sowie in der Darstellung (Signets) vorgenommen worden. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt (Anlage 7).

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.05.2026 und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und re- gionale Zusammenarbeit (ehemals Stadtentwicklungsausschuss) am 07.05.2026 zur Kenntnis gegeben.

Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß §°3 Abs.°2 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 15 am 15.04.2026 öffentlich bekannt gemacht und war vom 23.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026 auf unserer Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abrufbar. Zusätzlich wurden die zu veröffentli- chenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Es ist keine Stellungnahme eingegangen.

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröf-

4 fentlichung benachrichtigt und erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es gingen 19 Stel- lungnahmen ein. Durch diese Beteiligung ergaben sich keine planerischen Änderungen, son- dern lediglich redaktionelle Korrekturen im Begründungstext.

Zusammenfassung der im Verfahren vorgetragenen wesentlichen Belange: Kampfmittelgefährdungen Es liegen Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung vor.

Boden- und Grundwasserschutz Insgesamt sind schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in dem Gebiet bekannt.

Weitere Ausführungen zu den Themen können der Begründung und dem Umweltbericht so- wie Anlage 6 und Anlage 7 entnommen werden.

Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Lage des Änderungsbereiches 3 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 4 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 5 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB mit Umweltbericht 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange