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title: "Rat beschließt 247. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Ehrenfeld; positiver Klimaschutz durch Umnutzung zu Wohn-/Gewerbebereich"
sdDatePublished: "2026-08-11T13:39:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1104984\u0026type=do"
topics:
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "education"
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locations:
  - "Köln"
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Rat beschließt 247. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Ehrenfeld; positiver Klimaschutz durch Umnutzung zu Wohn-/Gewerbebereich

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5

Vorlagen-Nummer

2003/2026
Freigabedatum

10.08.2026
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Feststellungsbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im
Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in
Köln-Ehrenfeld

Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum

Beschluss:
Der Rat

1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Veröffentlichung zur 247.
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld – Arbeitsti-
tel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnah-
men gemäß den Anlagen 6 und 7.
2. stellt die 247. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel „Entwicklungsraum Max-Becker-
Areal“ in Köln-Ehrenfeld mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 5 beige-
fügten Begründung fest.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
21.09.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
01.10.2026
Rat
08.10.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren
hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen-
nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab-
schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß-
nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis-
sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme-
ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische
Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden bei der Realisierung des Vorhabens umge-
setzt.

Begründung
Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der
Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen.
Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals sowie sein Umfeld ge-
mäß dem Zielbild für die Weststadt zu entwickeln.

Der Änderungsbereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 29 Hektar und
befindet sich in Köln-Ehrenfeld. Mit der Einleitung des Änderungsverfahrens soll ein gesundes
Wohnumfeld sowie Raum für gewerbliche Nutzungen, Einrichtungen zur übergeordneten
Energieversorgung, Dienstleistungs-, Bildungs- und Kulturangebote sowie kleinflächige Nah-
versorgungsläden geschaffen werden.

Das Industriegebiet (GI) östlich des Maarwegs liegt seit der Stilllegung der Firma Max Becker
brach und das westlich vom Maarweg gelegene Industriegebiet ist durch gewerbliche Nutzun-
gen und vereinzelte Wohnnutzungen geprägt. Faktisch ist im Bereich des Plangebietes keine
GI-Nutzung mehr vorhanden. Dies soll zum Anlass genommen werden, die neuen Planungs-
ziele für das Gebiet zu erreichen. Es soll eine gemischte Baufläche (M) mit einer Grünfläche,
einer Gemeinbedarfsfläche und ein Gewerbegebiet (GE) entstehen.

Durch diese Änderung werden einerseits gesunde Wohnverhältnisse für die zukünftige Be-
bauung sichergestellt, andererseits werden gemischte Gewerbenutzungen ermöglicht. Zudem
wird sichergestellt, dass die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fort-
entwicklung vor Ort gesichert werden.

Verfahrensablauf und Vorberatung:
(1590/2024) Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 TOP 6.3

ungeändert

empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

09.09.2024 TOP 10.5

ungeändert

3

beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2024 TOP 7.4

ungeändert

beschlossen
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

23.09.2024 TOP 9.2.3

ungeändert

beschlossen
(0391/2025) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung
RPL Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 TOP 5.1

ungeändert

empfohlen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

24.03.2025 TOP 10.3

Anhörung
Stadtentwicklungsausschuss

27.03.2025 TOP 7.2

ungeändert

beschlossen
(0555/2026) Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, Köln-Ehren-
feld – Arbeitstitel: „Entwicklungsraum Max-Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

07.05.2026 TOP 17.2

Kenntnis

genommen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

11.05.2026 TOP 12.8

Kenntnis

genommen

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§°4 Abs.°1 BauGB zur 247. Änderung des FNP fand in der Zeit vom 12.11.2024 bis
18.12.2024 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §°3 Abs.°1 BauGB wurde im Amtsblatt
Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich
03.01.2025 als Aushang im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtpla-
nungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf
der Seite der Stadt Köln abrufbar. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §°4 Abs.°2 BauGB wurde
vom 30.07.2025 bis einschließlich 10.09.2025 durchgeführt. Insgesamt sind 23 Stellungnah-
men eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt.

Durch die vorgebrachten Stellungnahmen sind Ergänzungen im Begründungstext sowie in der
Darstellung (Signets) vorgenommen worden. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden in
einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt
(Anlage 7).

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.05.2026 und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und re-
gionale Zusammenarbeit (ehemals Stadtentwicklungsausschuss) am 07.05.2026 zur Kenntnis
gegeben.

Die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß §°3 Abs.°2 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 15 am
15.04.2026 öffentlich bekannt gemacht und war vom 23.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026
auf unserer Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ unter der Internetadresse
http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abrufbar. Zusätzlich wurden die zu veröffentli-
chenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum
09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich
ausgelegt. Es ist keine Stellungnahme eingegangen.

Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröf-

4
fentlichung benachrichtigt und erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es gingen 19 Stel-
lungnahmen ein. Durch diese Beteiligung ergaben sich keine planerischen Änderungen, son-
dern lediglich redaktionelle Korrekturen im Begründungstext.

Zusammenfassung der im Verfahren vorgetragenen wesentlichen Belange:
Kampfmittelgefährdungen
Es liegen Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung vor.

Boden- und Grundwasserschutz
Insgesamt sind schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in dem Gebiet bekannt.

Weitere Ausführungen zu den Themen können der Begründung und dem Umweltbericht so-
wie Anlage 6 und Anlage 7 entnommen werden.

Anlagen
1
Öffentlichkeitsbeteiligung
2
Lage des Änderungsbereiches
3
Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans
4
Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans
5
Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB mit Umweltbericht
6
Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
7
Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange