Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 Kampfmittelbeseitigungsdienst Verdacht auf Kampfmittel im Max-Becker-Areal Köln-Ehrenfeld; Kampfmitteluntersuchung empfohlen, 15 m Sperrzone

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Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: “Entwicklungsraum Max-Becker-Areal” in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 12.11.2024 bis 18.12.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 27 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 3 Stellungnahmen sind verspätet eingegangen (lfd. Nr. 03, 23, 28). Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 30.07.2025 bis zum 10.09.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 1 Stellungnahme ist verspätet eingegangen (lfd. Nr. 19). Die Träger öffentlicher Belange (lfd. Nr. 38,39) wurden nachträglich beteiligt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wurde vom 23.04.2026 bis 28.05.2026 einschließlich durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stellungnah- men eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 01 Bezirksregierung Düsseldorf- Dezernat 22.5 - (Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung) (übermittelt durch 322/40) 18.11.24 §4(1) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histo- rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden- kampfhandlungen und Bombenabwürfe in diesem Be- reich. Teilfläche 1 von 5

  • Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militärische An- lage). Ja Die Hinweise werden im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan aufgenommen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla- nung oder in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Der Vorhabenträger des Bebauungsplanverfahrens Max-Becker- Areal ist bereits informiert. Die Unterlagen wurden ihm zur Verfü- gung gestellt.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung

  • Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige- fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen
  • Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü- fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 2 von 5
  • Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
  • Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige- fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprüfung und Durchführung einer Kampfmittelunter- suchung. Teilfläche 3 von 5
  • Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblind- gänger).
  • Es wird eine Überprüfung der zu überbauende Flä- che auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfohlen.
  • Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Überprüfung des konkreten Verdachtspunktes als auch der Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel um eine statthafte Maßnahme.
  • Hinsichtlich des konkreten Verdachtes wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Min- destabstand von 15m keine erdeingreifenden Bau- maßnahmen oder sonstige Arbeiten ohne Abstim-

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Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung mung mit dem hiesigen Bereich erfolgen dürfen. Erd- arbeiten innerhalb dieses Mindestabstand stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

  • Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü- fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 4 von 5
  • Es existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
  • Es wird eine Überprüfung der zu überbauende Flä- che auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfohlen.
  • Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü- fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 5 von 5
  • Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Überprüfung der zu überbauende Fläche auf Kampfmittel um eine statthafte Maßnahme.
  • Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü- fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 23.04.26 erneute §4(2) Kriegsluftbilder und andere Dokumente aus den Jahren 1939–1945 liefern überwiegend Hinweise auf eine mög- liche Kampfmittelbelastung. Insbesondere besteht der konkrete Verdacht auf noch vorhandene Bombenblindgänger. Vor einer Bebauung müssen die Fläche und die konkreten Verdachte unter- sucht werden. Ja Siehe Begründung zur lfd. STN. Nr. 01 vom 18.11.24 §4(1) 02 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 (Verkehr, IGVP und ÖPNV)

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Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 19.12.24 §4(1) Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und dem folgenden Bebauungsplan ist darauf zu achten, dass sämtliche Verkehrsanlagen regelkonform errichtet wer- den. Bestehende Bahnanlagen sind durch die beabsichtigte Planung betroffen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Es erfolgt der Hinweis, dass die go.rheinland, die DB und das EBA zu beteiligen sind. Für bisher als Bahnanlagen dargestellte Bereiche ist aus- drücklich die Zustimmung der EBA einzuholen. Ja Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in der verbindlichen Bau- leitplanung entsprechend festgesetzt. Zur Errichtung der öffentli- chen Verkehrsanlagen wird ein Erschließungsvertrag mit dem In- vestor abgeschlossen, die regelkonforme Errichtung wird dadurch sichergestellt. Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be- einträchtigt wird go.rheinland, EBA und die DB wurden beteiligt. (Siehe lfd. STN. Nr. 10, Nr. 12, Nr. 13) Zu den als Bahnanlagen dargestellten Flächen, die einer neuen Kategorie zugeordnet werden, besteht seitens des EBA keine Be- denken. Die privaten Schienenwege bzw. Bahnflächen der Deutsche Bahn InfraGO AG wie auch der Hafen und Güterverkehr, die in dieser FNP-Änderung mit überplant werden, werden in ihrer Funktion un- berührt bleiben. 09.09.25 §4(2) Es bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet tangiert die Bahnstrecke Köln – Düren – Aachen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt wer- den. Zur Prüfung möglicher Konflikte der Maßnahme mit dem Bahngelände ist der betroffene Aufgabenträger – die Deutsche Bahn – ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen, sofern noch nicht geschehen. Voraussichtlich besteht hier Abstimmungsbedarf. Ja Die Deutsche Bahn wurde im Verfahren beteiligt und hat unter der Siehe lfd. STN. Nr. 13 Stellung genommen. 07.05.26 erneute §4(2) Es bestehen keine Bedenken. Um Beachtung folgender Anmerkung wird gebeten. Bereich Schienenverkehr: Wie bereits in unseren Stellungnahmen vom 10.08.2023, 19.12.2024 und 09.09.2025 darauf hingewiesen, tangiert das Plangebiet die Bahnstrecke Köln – Düren – Aachen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt werden. Ja Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be- einträchtigt wird. Die DB Immobilien, Region West wurde erneut be- teiligt. (Siehe lfd. STN. Nr. 10, Nr. 12, Nr. 13 von 20.05.26 erneute §4(2))

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Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Zur Prüfung möglicher Konflikte Ihrer Maßnahme mit dem Bahngelände ist der betroffene Aufgabenträger – die Deutsche Bahn – ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen, sofern noch nicht geschehen. Voraussichtlich besteht hier Abstimmungsbedarf. Zuständige Stelle bei der Deutschen Bahn bei Beteiligun- gen ist die DB AG – DB Immobilien, Region West, Erna- Scheffler-Straße 5, 51103 Köln.

Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien wurde bereits beteiligt (siehe lfd. STN. Nr. 13 von 20.05.26 erneute §4(2))

03 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 17.12.24 §4(1) Es bestehen keine Bedenken. Es wird auf zwei Hubschraubersonderlandeplätze ver- wiesen, die ggf. eine Belästigung durch Fluglärm darstel- len könnten. Ja Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Hubschrau- bersonderlandeplätze befinden sich auf dem Dach des Herzzent- rums der Uniklinik Köln und am St. Vinzenz Krankenhaus. 04 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 (Abfallwirtschaft u. Bodenschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 16.12.24 §4(1) Die endgültige Stilllegung des Schrottplatzes der Max Becker GmbH und Co KG ist für den 28.02.2025 geplant. Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens ist ein Zustands- feststellungsbericht für das Betriebsgelände angefertigt worden. Es wurde eine Schutzgutbetrachtung durchge- führt. Es wurden Überschreitungen von Prüfwerten fest- gestellt. Es werden Sicherungsmaßnahmen (Oberflä- chenversiegelungen und Oberflächenabdeckungen) bis zur Sanierung des Geländes empfohlen). Die gutachter- lichen Empfehlungen sollen mittels einer nachträglichen Anordnung geltend gemacht werden. Ja Keine Stellungnahme erforderlich. Im Umweltbericht zur FNP- Änderung wurde der Hinweis aufgenommen. Im Rahmen des Be- bauungsplans- und Baugenehmigungsverfahrens erfolgen Schutz- gutbetrachtungen mit der Festlegung entsprechender Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen. 19.08.25 §4(2) Die Fa. Max Becker GmbH & Co. KG hat am 27.12.2022 die Stilllegung nach § 15 Abs. 3 BImSchG eingereicht. Derzeit befindet sich das Verfahren in der finalen Phase, in der eine letzte Anpassung am Konzept zur Sicherung belasteter Flächen als Interimslösung gefordert wird; die Ja

Teile des Plangebietes sind von Altablagerungen betroffen. The- matik und Sanierungskonzept werden im Umweltbericht näher er- läutert. Auf der Ebene des vorbereitenden Bauleitplans greift die Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB als Hinweis- und Warnfunktion.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Frist hierfür ist der 29.08.2025. Die Interimslösung zur Si- cherung der belasteten Flächen wurde bei einem Vor-Ort Termin am 27.05.2025 auch von der Stadt Köln befür- wortet. Nach Abschluss des Stilllegungsverfahrens wird die Zuständigkeit für die Fläche an die Stadt Köln über- tragen.

05.05.26 erneute §4(2) Es bestehen keine Bedenken. Der Abschluss der Betriebseinstellung des Max Becker- Areals gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG steht nun unmittel- bar bevor, sodass zeitnah die Zuständigkeit für das Ge- lände der ehemaligen Max Becker GmbH & Co. KG an die Stadt Köln übergehen kann.

Ja Keine Stellungnahme erforderlich. 05 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 (Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 06.12.24 §4(1) Es bestehen keine Bedenken. Ja Keine Stellungnahme notwendig. 06 Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) 02.12.24 §4(1) Die IHK meldet Bedenken gegenüber der beabsichtigten Planung