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title: "Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 Kampfmittelbeseitigungsdienst Verdacht auf Kampfmittel im Max-Becker-Areal Köln-Ehrenfeld; Kampfmitteluntersuchung empfohlen, 15 m Sperrzone"
sdDatePublished: "2026-08-11T13:39:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "war"
    identifier: "medtop:20000062"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Köln"
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Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 Kampfmittelbeseitigungsdienst Verdacht auf Kampfmittel im Max-Becker-Areal Köln-Ehrenfeld; Kampfmitteluntersuchung empfohlen, 15 m Sperrzone

07-07-26_Anlage_6_B41_B42_ToeB_

Anlage 7

1

Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: "Entwicklungsraum
Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 12.11.2024
bis 18.12.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 27 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 3 Stellungnahmen sind verspätet
eingegangen (lfd. Nr. 03, 23, 28).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 30.07.2025
bis zum 10.09.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 1 Stellungnahme ist verspätet
eingegangen (lfd. Nr. 19). Die Träger öffentlicher Belange (lfd. Nr. 38,39) wurden nachträglich beteiligt.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 4a Absatz 3 BauGB wurde vom 23.04.2026 bis 28.05.2026 einschließlich durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stellungnah-
men eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
01
Bezirksregierung Düsseldorf- Dezernat 22.5 - (Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung) (übermittelt durch 322/40)
18.11.24
§4(1)
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histo-
rische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe in diesem Be-
reich.
Teilfläche 1 von 5
- Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militärische An-
lage).
Ja
Die Hinweise werden im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
aufgenommen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla-
nung oder in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Der Vorhabenträger des Bebauungsplanverfahrens Max-Becker-
Areal ist bereits informiert. Die Unterlagen wurden ihm zur Verfü-
gung gestellt.

Anlage 7

2

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
- Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird
empfohlen
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü-
fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 2 von 5
- Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
- Eine Überprüfung der zu überbauende Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird
empfohlen. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der
Überprüfung und Durchführung einer Kampfmittelunter-
suchung.
Teilfläche 3 von 5
- Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblind-
gänger).
- Es wird eine Überprüfung der zu überbauende Flä-
che auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der
beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes
empfohlen.
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD)
sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich
bei der Überprüfung des konkreten Verdachtspunktes als
auch der Überprüfung der zu überbauende Fläche auf
Kampfmittel um eine statthafte Maßnahme.
- Hinsichtlich des konkreten Verdachtes wird an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Min-
destabstand von 15m keine erdeingreifenden Bau-
maßnahmen oder sonstige Arbeiten ohne Abstim-

Anlage 7

3

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
mung mit dem hiesigen Bereich erfolgen dürfen. Erd-
arbeiten innerhalb dieses Mindestabstand stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen
Bußgeld geahndet werden kann.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü-
fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 4 von 5
- Es existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
- Es wird eine Überprüfung der zu überbauende Flä-
che auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der
beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes
empfohlen.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü-
fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 5 von 5
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD)
sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich
bei der Überprüfung der zu überbauende Fläche auf
Kampfmittel um eine statthafte Maßnahme.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü-
fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
23.04.26
erneute
§4(2)
Kriegsluftbilder und andere Dokumente aus den Jahren
1939–1945 liefern überwiegend Hinweise auf eine mög-
liche Kampfmittelbelastung.
Insbesondere besteht der konkrete Verdacht auf noch
vorhandene Bombenblindgänger. Vor einer Bebauung
müssen die Fläche und die konkreten Verdachte unter-
sucht werden.
Ja
Siehe Begründung zur lfd. STN. Nr. 01 vom 18.11.24 §4(1)
02
Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 (Verkehr, IGVP und ÖPNV)

Anlage 7

4

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
19.12.24
§4(1)
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und dem
folgenden Bebauungsplan ist darauf zu achten, dass
sämtliche Verkehrsanlagen regelkonform errichtet wer-
den.
Bestehende Bahnanlagen sind durch die beabsichtigte
Planung betroffen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der
Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Es erfolgt der Hinweis, dass die go.rheinland, die DB und
das EBA zu beteiligen sind.
Für bisher als Bahnanlagen dargestellte Bereiche ist aus-
drücklich die Zustimmung der EBA einzuholen.
Ja
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in der verbindlichen Bau-
leitplanung entsprechend festgesetzt. Zur Errichtung der öffentli-
chen Verkehrsanlagen wird ein Erschließungsvertrag mit dem In-
vestor abgeschlossen, die regelkonforme Errichtung wird dadurch
sichergestellt.
Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be-
einträchtigt wird go.rheinland, EBA und die DB wurden beteiligt.
(Siehe lfd. STN. Nr. 10, Nr. 12, Nr. 13)
Zu den als Bahnanlagen dargestellten Flächen, die einer neuen
Kategorie zugeordnet werden, besteht seitens des EBA keine Be-
denken.
Die privaten Schienenwege bzw. Bahnflächen der Deutsche Bahn
InfraGO AG wie auch der Hafen und Güterverkehr, die in dieser
FNP-Änderung mit überplant werden, werden in ihrer Funktion un-
berührt bleiben.
09.09.25
§4(2)
Es bestehen keine Bedenken.
Das Plangebiet tangiert die Bahnstrecke Köln – Düren –
Aachen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die
Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt wer-
den. Zur Prüfung möglicher Konflikte der Maßnahme mit
dem Bahngelände ist der betroffene Aufgabenträger –
die Deutsche Bahn – ebenfalls an diesem Verfahren zu
beteiligen, sofern noch nicht geschehen. Voraussichtlich
besteht hier Abstimmungsbedarf.
Ja
Die Deutsche Bahn wurde im Verfahren beteiligt und hat unter der
Siehe lfd. STN. Nr. 13 Stellung genommen.
07.05.26
erneute
§4(2)
Es bestehen keine Bedenken.
Um Beachtung folgender Anmerkung wird gebeten.
Bereich Schienenverkehr:
Wie bereits in unseren Stellungnahmen vom 10.08.2023,
19.12.2024 und 09.09.2025 darauf hingewiesen, tangiert
das Plangebiet die Bahnstrecke Köln – Düren – Aachen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die Bahnstrecke
noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt werden.
Ja
Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be-
einträchtigt wird. Die DB Immobilien, Region West wurde erneut be-
teiligt. (Siehe lfd. STN. Nr. 10, Nr. 12, Nr. 13 von 20.05.26 erneute
§4(2))

Anlage 7

5

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
Zur Prüfung möglicher Konflikte Ihrer Maßnahme mit
dem Bahngelände ist der betroffene Aufgabenträger –
die Deutsche Bahn – ebenfalls an diesem Verfahren zu
beteiligen, sofern noch nicht geschehen. Voraussichtlich
besteht hier Abstimmungsbedarf.
Zuständige Stelle bei der Deutschen Bahn bei Beteiligun-
gen ist die DB AG – DB Immobilien, Region West, Erna-
Scheffler-Straße 5, 51103 Köln.

Die Deutsche Bahn AG – DB Immobilien wurde bereits beteiligt
(siehe lfd. STN. Nr. 13 von 20.05.26 erneute §4(2))

03
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26
17.12.24
§4(1)
Es bestehen keine Bedenken.
Es wird auf zwei Hubschraubersonderlandeplätze ver-
wiesen, die ggf. eine Belästigung durch Fluglärm darstel-
len könnten.
Ja
Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Hubschrau-
bersonderlandeplätze befinden sich auf dem Dach des Herzzent-
rums der Uniklinik Köln und am St. Vinzenz Krankenhaus.
04
Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 (Abfallwirtschaft u. Bodenschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
16.12.24
§4(1)
Die endgültige Stilllegung des Schrottplatzes der Max
Becker GmbH und Co KG ist für den 28.02.2025 geplant.
Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens ist ein Zustands-
feststellungsbericht für das Betriebsgelände angefertigt
worden. Es wurde eine Schutzgutbetrachtung durchge-
führt. Es wurden Überschreitungen von Prüfwerten fest-
gestellt. Es werden Sicherungsmaßnahmen (Oberflä-
chenversiegelungen und Oberflächenabdeckungen) bis
zur Sanierung des Geländes empfohlen). Die gutachter-
lichen Empfehlungen sollen mittels einer nachträglichen
Anordnung geltend gemacht werden.
Ja
Keine Stellungnahme erforderlich. Im Umweltbericht zur FNP-
Änderung wurde der Hinweis aufgenommen. Im Rahmen des Be-
bauungsplans- und Baugenehmigungsverfahrens erfolgen Schutz-
gutbetrachtungen mit der Festlegung entsprechender Sanierungs-
und Sicherungsmaßnahmen.
19.08.25
§4(2)
Die Fa. Max Becker GmbH & Co. KG hat am 27.12.2022
die Stilllegung nach § 15 Abs. 3 BImSchG eingereicht.
Derzeit befindet sich das Verfahren in der finalen Phase,
in der eine letzte Anpassung am Konzept zur Sicherung
belasteter Flächen als Interimslösung gefordert wird; die
Ja

Teile des Plangebietes sind von Altablagerungen betroffen. The-
matik und Sanierungskonzept werden im Umweltbericht näher er-
läutert. Auf der Ebene des vorbereitenden Bauleitplans greift die
Kennzeichnungspflicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB als Hinweis-
und Warnfunktion.

Anlage 7

6

Lfd. Nr.
Stellungnahme
Entscheidung durch
den Rat
Begründung
Frist hierfür ist der 29.08.2025. Die Interimslösung zur Si-
cherung der belasteten Flächen wurde bei einem Vor-Ort
Termin am 27.05.2025 auch von der Stadt Köln befür-
wortet. Nach Abschluss des Stilllegungsverfahrens wird
die Zuständigkeit für die Fläche an die Stadt Köln über-
tragen.

05.05.26
erneute
§4(2)
Es bestehen keine Bedenken.
Der Abschluss der Betriebseinstellung des Max Becker-
Areals gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG steht nun unmittel-
bar bevor, sodass zeitnah die Zuständigkeit für das Ge-
lände der ehemaligen Max Becker GmbH & Co. KG an
die Stadt Köln übergehen kann.

Ja
Keine Stellungnahme erforderlich.
05
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 (Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
06.12.24
§4(1)
Es bestehen keine Bedenken.
Ja
Keine Stellungnahme notwendig.
06
Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln)
02.12.24
§4(1)
Die IHK meldet Bedenken gegenüber der beabsichtigten
Planung