Stadt Köln, Stadtbezirk Nippes – Fahrradpiktogramme in Einbahnstraßen anbringen; Kennzeichnung direkt zu Beginn bei Öffnungen
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle III/64/644/5
Vorlagen-Nummer AN/1005/2026 Stand: 13.07.2026 Sachstandsbericht Bessere Kennzeichnung von gegenläufigem Radverkehr in Einbahnstraßen
- Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - Beschluss:
In den Einbahnstraßen im Stadtbezirk Nippes, welche in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben sind, sind Fahrradpiktogramme auf der Straße anzubringen, um dem Autoverkehr Gegenverkehr auf der Fahrbahn anzukündigen. Bei zukünftigen Öffnungen oder Neuplanun- gen von Einbahnstraßen ist diese Kennzeichnung direkt zu Beginn anzubringen.
Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Bei dem Beschluss (Antrag) handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ge- mäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeord- nung NRW. Die Verwaltung bedankt sich für die übermittelten Informationen und teilt an die- ser Stelle abschließend mit, dass sie das Anliegen entsprechend den personellen und finanzi- ellen Ressourcen inhaltlich prüfen und, soweit die rechtlichen und örtlichen Voraussetzungen dies zulassen, in eigener Verantwortung umsetzen wird.