Schleswig-Holstein setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW aus Kiel; Aussetzung bis 31. August

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Land setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser aus

KIEL. Das Land hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW befristet zunächst bis zum 31. August ausgesetzt. Das gab Verkehrsstaatssekretärin Susanne Henckel heute (11. August) in Kiel bekannt. Aufgrund des trockenen Wetters haben viele wichtige Flüsse wie der Rhein, die Donau oder die Elbe extremes Niedrigwasser. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Um die Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, einigermaßen stabil zu halten, müssen sie zumindest teilweise auf die Straße verlagert werden. Daher hat das Bundesverkehrsministerium alle Länder gebeten, eine Ausnahmeregelung zu erlassen. Grundsätzlich dürfen LKW an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 Uhr und 22 Uhr nicht fahren. Das ist im § 30 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Zusätzlich dürfen auf bestimmten Strecken in den Sommerferien auch samstags zwischen 7 und 22 Uhr keine LKW fahren ( § 1 Fernreiseverordnung). Auch diese Regelung wurde vorübergehend ausgesetzt. In Schleswig-Holstein ist davon die A 7 zwischen Schleswig-Jagel und Bordesholm betroffen.

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