Land Schleswig-Holstein setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW auf der A 7 zwischen Schleswig-Jagel und Bordesholm aus; bis 31. August befristet
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Wegen der extrem niedrigen Pegelstände der großen Flüsse können nun vorübergehend Gütertransporte auf die Straße verlagert werden.
Auch wenn der Rhein weit entfernt ist – die Folgen des extremen Niedrigwassers haben Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet. Die Binnenschifffahrt ist stark beeinträchtigt. Um die Logistikketten, die für die Versorgung der Menschen sowie der Wirtschaft notwendig sind, einigermaßen stabil zu halten, müssen sie zumindest teilweise auf die Straße verlagert werden. Das will der Bund erleichtern und hat alle Länder gebeten, eine Ausnahmeregelung zu erlassen.
Das Land Schleswig-Holstein hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW befristet zunächst bis zum 31. August ausgesetzt. Das gab Verkehrsstaatssekretärin Susanne Henckel nun bekannt. " Aufgrund des trockenen Wetters haben viele wichtige Flüsse extremes Niedrigwasser. Nicht nur der Rhein oder die Donau, auch die Elbe ist betroffen" , sagte sie.
§ 30 der Straßenverkehrsordnung regelt grundsätzlich, dass LKW an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 Uhr und 22 Uhr nicht fahren dürfen. Zusätzlich dürfen auf bestimmten Strecken in den Sommerferien auch samstags zwischen 7 und 22 Uhr keine LKW fahren ( § 1 Fernreiseverordnung). Auch diese Regelung wurde vorübergehend ausgesetzt. In Schleswig-Holstein ist davon die A 7 zwischen Schleswig-Jagel und Bordesholm betroffen.
Die Verlagerung von Gütertransporten vom Schiff auf die Straße kann helfen, Logistikketten aufrecht zu erhalten.
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