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title: "Fachstelle Kultur Zürich vergibt Atelieraufenthalte in Paris, Berlin und Belgrad; jährliches Förderangebot für Kulturschaffende"
sdDatePublished: "2026-08-11T11:23:00Z"
source: "https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/sport-kultur/kultur/kulturförderung/bereiche/ateliers/ateliers_merkblatt%2020261.pdf"
topics:
  - name: "cultural policy"
    identifier: "medtop:20001132"
  - name: "arts and entertainment"
    identifier: "medtop:20000002"
locations:
  - "Zürich (Kanton)"
  - "Berlin"
  - "Île-de-France"
  - "Serbia"
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Fachstelle Kultur Zürich vergibt Atelieraufenthalte in Paris, Berlin und Belgrad; jährliches Förderangebot für Kulturschaffende

Merkblatt_Ateliers_2026

Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Fachstelle Kultur

Förderung von Kulturprojekten und
Kulturschaffenden
Merkblatt ATELIERS
(Stand: Juli 2026)
A. Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle
Sparten)
Die Fachstelle Kultur fördert das freie Kulturschaffen in den Sparten Bildende Kunst,
Literatur, Filmkultur, Musik und Tanz/Theater, unterstützt werden zudem auch sparten­
übergreifende und transdisziplinäre Vorhaben1. Darüber hinaus erhält die Zürcher
Filmstiftung von der Fachstelle Kultur jährlich einen substanziellen Beitrag zur Förde­
rung des Zürcher Filmschaffens. Die Fördertätigkeit umfasst die folgenden Instru­
mente:
•
Förderung von Kulturprojekten
•
Mehrjährige Förderung von Festivals, wiederkehrenden Veranstaltungen und
Gruppen
•
Förderung von Kulturschaffenden: Vergabe von Werk- und Anerkennungsbei­
trägen, Atelieraufenthalten und Freiraumbeiträgen
Schwerpunkte Kulturförderpolitik
Die Kulturförderpolitik des Kantons Zürich orientiert sich laut Leitbild vom Februar 2015
an folgenden Schwerpunkten:
•
Strahlkraft
Kultur im Kanton Zürich: lokal verankert und international sichtbar
•
Region
Regionale Kultur: Nachhaltigkeit durch Struktur

1 Begriffserklärung:
Spartenübergreifendes: Gemeint sind Projekte, bei denen zwei oder mehrere Kunstsparten
gleichwertig vertreten sind. Spartenübergreifende Projekte werden im Extrakredit behandelt.
Besteht ein deutlicher Schwerpunkt in einer Sparte, wird das Gesuch der betreffenden Sparten­
förderung zugewiesen.
Transdisziplinarität: Transdisziplinäre Projekte vereinen Kunstsparten und kunstfremde Dis­
ziplinen. Die Fachstelle Kultur fördert solche Vorhaben in der jeweils beteiligten Kunstsparte.
Treten in einem Projekt mehr als eine Kunstsparte mit kunstfremden Disziplinen in Dialog, ist
der Extrakredit zuständig.

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•
Kreation
Von der Idee bis zum Dialog
•
Teilhabe
Kultur in der Mehrzahl sehen
Allgemeine Förderkriterien
Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden
Hauptkriterien:
•
künstlerische Professionalität und Qualität
•
Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
•
Dringlichkeit und Motivation
•
Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrah­
lung, Zugänglichkeit des Projekts
•
Organisatorische Sorgfalt
Spezifische Kriterien für die Förderung von transdisziplinären Vorha­
ben:
•
Der künstlerische Anteil am transdisziplinären Vorhaben ist qualitativ überzeu­
gend und angemessen.
•
Die behandelte Thematik ist für das heutige Kulturschaffen bedeutsam.
•
Das Vorhaben zeichnet sich durch kooperatives Miteinander und gegenseitige
Befruchtung aus.
Voraussetzungen für die Gesuchseingabe
Die kantonale Kulturförderung unterstützt kulturelle Vorhaben von mindestens regiona­
ler Bedeutung. Sie ergänzt die Unterstützung von Privaten und Gemeinden im Sinne
des Subsidiaritätsprinzips. Gesuche können nur geprüft werden, wenn die folgenden
formalen Voraussetzungen erfüllt sind:
•
Die Unterlagen wurden vollständig und fristgerecht eingereicht. Zu spät einge­
reichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
•
Grundsätzlich gilt, dass ein direkter Bezug der Kulturschaffenden oder des ein­
gereichten Projektes zum Kanton Zürich Voraussetzung für eine Unterstützung
ist.
•
Beitragsgesuche sind über das elektronische Gesuchsportal einzureichen.
Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesu­
che mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Gesuche für
Beiträge bis 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

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Ausschlusskriterien
Nicht behandelt werden Gesuche für Projekte im Zusammenhang mit Schulen, Aus-
und Weiterbildungen; für Projekte ohne Unterstützungsbedarf (kommerzielle oder aus­
reichend finanzierte Projekte). Nachträglich eingereichte Gesuche für Projekte, deren
Realisierung bereits begonnen hat, können nicht mehr behandelt werden.
Honorare und Sozialleistungen für Kulturschaffende
Kulturprojekte, die eine Unterstützung der Kulturförderung des Kantons Zürich erhal­
ten, sind verpflichtet, die beteiligten Kulturschaffenden angemessen zu entlöhnen. Wei­
ter sind sie verpflichtet, für die Löhne und Honorare die erforderlichen Sozialabgaben
zu leisten.
Kommunikation
Bei einer positiven Beurteilung sind die Gesuchstellenden verpflichtet, die Unterstüt­
zung durch Verwendung des Doppel-Logos «Fachstelle Kultur und Swisslos» in der
gesamten Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren. Die gesprochenen Beiträge werden
im Tätigkeitsbericht der Fachstelle Kultur publiziert.
B. Bestimmungen Ateliers
Förderbereich
Die Fachstelle Kultur vergibt einmal im Jahr Werkaufenthalte in Paris, Berlin und Bel­
grad. Das Förderprogramm richtet sich an Kulturschaffende aus allen Bereichen.
Finanzieller Beitrag: Zur kostenlosen Nutzung des Wohnateliers erhalten sie monat­
lich einen zusätzlichen Beitrag an die Lebenskosten von 3'000 Franken. Zusätzlich
können Künstler:innen mit Betreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis
zu 1000 Franken pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung oder für die Reisekos­
ten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstel­
lende haben im Voraus ein Budget dieser Ausgaben vorzulegen.
Formale Bedingungen: Gesuche können Kulturschaffende stellen, die ihren Wohn-
und Steuersitz im Kanton Zürich haben. Die gleichzeitige Bewerbung für einen Aufent­
halt in Paris, Belgrad oder Berlin ist ausgeschlossen. Personen, die von der öffentli­
chen Hand oder von regelmässig subventionierten Institutionen angestellt sind, werden
nicht berücksichtigt.
Gesuchseingabe
Die eingereichte Dokumentation sollte die folgenden Themen beinhalten:
•
Motivationsschreiben für Atelieraufenthalt
•
Geplante Tätigkeit während des Aufenthalts

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•
Lebenslauf und Dokumentation des künstlerischen Werdegangs
•
Bei Bedarf: Budget für Betreuungskosten
Förderkriterien
In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beur­
teilungskriterien angewandt:
•
Qualität der geplanten künstlerischen Tätigkeit während des Aufenthalts
•
Leistungsausweis und Entwicklungspotenzial
•
Dringlichkeit eines Atelieraufenthalts; Gewinn für künstlerische Weiterentwick­
lung; persönliche und künstlerische Motivation sowie Bezug zu Paris / Berlin /
Belgrad
Gesuchsbehandlung
Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug von Expert:innen der
kantonalen Kulturförderungskommission.
Eingabetermin
30. September (Entscheid: Mitte November)

Für Berlin und Paris stehen folgende Zeitabschnitte zur Verfügung:
•
Februar bis Mai
•
Juni bis September
•
Oktober bis Januar
Für Belgrad stehen folgende Zeitabschnitte zur Verfügung:
•
1. Mai bis 30. Juli 2027 (3 Monate)
•
1. August bis 30. September 2027 (2 Monate)
•
1. Mai bis 30. September 2027 (5 Monate)

•
1. November 2027 - 30. Januar 2028 (3 Monate)
•
1. Februar 2028 - 30. März 2028 (2 Monate)
•
1. November 2027 - 30. März 2028 (5 Monate)