Forstverwaltung warnt Waldbesucher vor Betreten betroffener Wälder im Landkreis Freising; Waldbesucher sollen Gebiete meiden

Forstverwaltung warnt vor dem Betreten betroffener WälderSturmschäden in einzelnen Waldgebieten des Landkreises Freising

Moosburg – Am Freitag, 31. Juli, hat ein Gewittersturm über dem Landkreis Freising vor allem im nördlichen Bereich erhebliche Schäden in den Wäldern angerichtet. „Durch den Wind wurden vor allem Fichten und Kiefern in einer Höhe von fünf bis zehn Metern abgebrochen. Hinzu kommen zahlreiche komplett entwurzelte Bäume und abgebrochene Kronenteile“, erklärt Marcus Nißl, Leiter des Forstreviers Moosburg. Die Aufarbeitung des Schadholzes durch die WBV Freising und Forstunternehmer ist bereits in vollem Gange. Für Waldbesucher bestehen in den betroffenen Bereichen erhebliche Gefahren. In den Baumkronen hängen noch abgebrochene Äste, die sich jederzeit lösen können. Zudem stehen liegende Bäume teilweise stark unter Spannung. „Wir appellieren dringend an Waldbesucher, die betroffenen Gebiete in der nächsten Zeit zu meiden und sich insbesondere von den Forstmaschinen fernzuhalten“, sagt Michael Höcker, Abteilungsleiter Forsten am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding. „Im Zuge der Aufarbeitung können kurzfristig Waldwege oder Straßen gesperrt werden. Dafür bitten wir die Bevölkerung um Verständnis“, so Höcker weiter. Die Nachfrage nach frischem Rundholz ist derzeit hoch, sodass eine zügige Abfuhr des Schadholzes gewährleistet sein sollte. Eine großflächige Zwischenlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen ist daher derzeit meist nicht erforderlich. Sollte eine Lagerung aus Waldschutzgründen dennoch notwendig werden, ist Folgendes zu beachten: Die Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen gilt als nichtlandwirtschaftliche Nutzung und muss mindestens drei Tage vorher über iBALIS angezeigt werden. Auf bereits abgeernteten Ackerflächen ist die Lagerung unproblematisch. Auf Grünland und noch nicht abgeernteten Ackerflächen können Förderzahlungen für die betroffene Teilfläche entfallen, wenn das Holz länger als 14 Tage gelagert wird. In begründeten Fällen kann jedoch eine Anerkennung als höhere Gewalt erfolgen. Das AELF Ebersberg-Erding empfiehlt daher, die Lagerung vorsorglich per iBALIS-Mitteilung an das zuständige Amt zu melden. Dadurch entstehen keine Nachteile, auch wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung letztlich nicht vorliegen.