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title: "Der Angeklagte Kurzarbeitergeld-Betrug in Millionenhöhe bei Zahnaufhellungs-Unternehmen in Hannover; Schaden in Millionenhöhe erwartet"
sdDatePublished: "2026-08-12T14:01:00Z"
source: "https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/amtsgericht-hannover-terminsvorschau-kw-34-253032.html"
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Der Angeklagte Kurzarbeitergeld-Betrug in Millionenhöhe bei Zahnaufhellungs-Unternehmen in Hannover; Schaden in Millionenhöhe erwartet

Amtsgericht Hannover Terminsvorschau KW 34 | Amtsgericht Hannover

Amtsgericht Hannover Terminsvorschau KW 34

In der kommenden Woche finden u.a. folgende Hauptverhandlungstermine statt:

Raub mit Messer in Hannover (17.08.)

Angriff auf Parkplatz in Anderten (17.08.)

Sexuelle Belästigung in der Stadtbahn (18.08.)

Eisschnellbälle auf Obdachlosen am Raschplatz (18.08.)

Räuberische Erpressung mit Schreckschussrevolver (18.08.)

Kurzarbeitergeld-Betrug in Millionenhöhe bei Zahnaufhellungs-Unternehmen (20.08.)

Die Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die mit der jeweiligen Anklageschrift bzw. dem jeweiligen Strafbefehl erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht.

Für die angeklagten Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlungstermine wurden teilweise anberaumt, weil gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt wurde (Cs-Aktenzeichen).

Die Pressestelle weist darauf hin, dass sofern die Einsprüche zurückgenommen oder beschränkt werden, ggf. eine kurzfristige Terminsaufhebung erfolgen kann.

Auch kann es ggf. aus anderen Gründen zu einer Terminsaufhebung

Bitte beachten Sie daher kurzfristige Änderungen auf der Homepage oder kontaktieren Sie den Ansprechpartner.

( Presseinformationen | Amtsgericht Hannover )

Ton- und Filmaufnahmen sind im Amtsgericht grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Bitte setzen Sie sich deshalb ggfs. frühzeitig mit der Pressestelle in Verbindung.

Das angegebene Alter der angeklagten Personen entspricht dem Stand des heutigen Tages.

Raub mit Messer in Hannover

Der Angeklagte soll in Hannover in zwei Fällen zwischen September und November 2025 Eigentumsdelikte unter Mitführen eines Küchenmessers begangen haben. Im ersten Fall soll er im September 2025 Waren im Wert von rund 106 Euro in einem Supermarkt an der Lister Meile in seinen Rucksack gesteckt haben, ohne diese zu bezahlen, wobei er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm griffbereit bei sich geführt haben soll. Im zweiten Fall soll der Angeklagte im November 2025 im Bereich der Endhaltestelle Nordhafen einer Frau mit der Faust gegen den Hinterkopf geschlagen haben, sodass diese zu Boden gegangen sein soll, und anschließend versucht haben, deren Rucksack zu entreißen, wobei er erneut ein Küchenmesser griffbereit bei sich getragen haben soll.

Aktenzeichen: (e) 242 Ls 9423 Js 2363

Angriff auf Parkplatz in Anderten

Der Angeklagte soll im August 2025 in Hannover-Anderten gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Mittätern zwei Zeugen auf einem Supermarktparkplatz abgepasst haben. Nach Anklagevorwurf soll der Angeklagte dabei mit einem Messer eine Hiebbewegung in Richtung eines der Zeugen ausgeführt haben, welcher sich durch eine Ausweichbewegung unverletzt retten und flüchten konnte. Der zweite Zeuge soll von den Mittätern festgehalten worden sein und Schläge mit einem Stock gegen den Kopf erhalten haben, wodurch er eine linksseitige Kopfplatzwunde sowie eine Schnittwunde oberhalb der linken Achsel erlitten haben soll.

Aktenzeichen: (e) 214 Ds 7362 Js 151109

Sexuelle Belästigung in der Stadtbahn

Im Juni 2025 soll der Angeklagte in Hannover eine Zeugin in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt haben. Nach dem Anklagevorwurf soll er an der Haltestelle Strangriede in eine Stadtbahn eingestiegen sein und der vor ihm befindlichen Zeugin dabei absichtlich und sexuell motiviert an das Gesäß gegriffen haben.

Aktenzeichen: 217 Ds 2546 Js 127020

Eisschnellbälle auf Obdachlosen am Raschplatz

Der Angeklagte soll im Februar 2026 am Raschplatz in Hannover-Mitte im Zusammenwirken mit einer bisher unbekannt gebliebenen männlichen Person gezielt Eisschnellbälle von einem Brückengeländer auf eine sich unterhalb der Brücke befindliche Person geworfen haben, um diese zu verletzen. Nach dem Anklagevorwurf sollen die Eisschnellbälle ihr Ziel nur knapp verfehlt haben; einer der Bälle soll das Lager der Geschädigten getroffen haben. Aufgrund der kurzen Wurfdistanz, der hohen Wurfgeschwindigkeit und der harten Beschaffenheit der Eisschnellbälle sollen diese im Falle eines Treffers geeignet gewesen sein, erhebliche Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich der Geschädigten hervorzurufen.

Aktenzeichen: (e) 252 Ds 7061 Js 60035

Der Angeklagte soll im August 2025 in Hannover an der Arbeitsstätte eines Zeugen erschienen sein und von diesem die Übergabe von 2.000 Euro gefordert haben, obwohl er nach Anklagevorwurf keinen Anspruch auf diesen Betrag hatte. Als der Zeuge die Zahlung verweigerte, soll der Angeklagte ihm zunächst mit der Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen haben. Anschließend soll er einen ungeladenen Schreckschussrevolver aus seinem Hosenbund gezogen, die Waffe in Höhe des Gesichts des Zeugen gehalten und abgedrückt haben, während er die Geldforderung wiederholte.

Aktenzeichen: (e) 228 Ls 9623 Js 10163

Die beiden Angeklagten sollen sich zu einem Zeitpunkt vor August 2021 mit mindestens einem weiteren, unbekannten Mittäter zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich Erpressungen nach dem Muster sogenannter Schockanrufe zu begehen. Im August 2021 soll ein unbekannter Mittäter einen Zeugen angerufen und sich als Polizeibeamter ausgegeben haben, um diesem vorzuspiegeln, dessen Bruder habe einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und benötige eine Kaution in Höhe von 80.000 Euro zur Abwendung einer Inhaftnahme. Den Angeklagten soll es dabei obgelegen haben, den Geldbetrag bei dem Zeugen in Hannover abzuholen, wobei einer der Angeklagten die Übergabe aus einem nahegelegenen Taxi heraus überwachen sollte. Der Zeuge durchschaute die Täuschung jedoch und übergab lediglich ein wertloses Bündel, sodass die Tat beim Versuch blieb.

Aktenzeichen: 215 Ls 6833 Js 77068

Kurzarbeitergeld-Betrug in Millionenhöhe bei Zahnaufhellungsunternehmen

Die Angeklagte soll als Geschäftsführerin eines Unternehmens im Raum Hannover im Zeitraum von März 2020 bis April 2022 in 17 Fällen zu Unrecht Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit Hannover beantragt haben. Nach dem Anklagevorwurf soll sie gewusst haben, dass kein anspruchsbegründender Arbeitsausfall vorlag, da die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens nicht auf die Corona-Pandemie, sondern auf Fehlentscheidungen, minderwertige Produkte und einen Reputationsverlust in sozialen Medien zurückzuführen gewesen sein sollen. Zudem sollen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz des angemeldeten Arbeitsausfalls in Vollzeit tätig gewesen sein. Durch die angeblich falschen Angaben sollen insgesamt rund eine Millionen Euro an Kurzarbeitergeld und anteiligen Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt worden sein.

Aktenzeichen: 216 Ls 5554 Js 16196

Volgersweg 1 | 30175 Hannover

Tel.: 0511 347-2839 | 0176 15347013