28 Jahre alter Angeklagter soll einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Osnabrück im November 2023 verübt haben; Festnahme beendete Flucht

Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 34. KW 2026 | Amtsgericht Osnabrück

Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 34. KW 2026

X (z. Zt. JVA Münster)

wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte u.a. (Osnabrück)

Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn

Erfolglose Flucht vor der Polizei?

Der 28 Jahre alte Angeklagte soll im November 2023 zweimal einen PKW geführt haben trotz Einnahme berauschender Mittel und des Genusses von Alkohol. Zudem soll er 7 gr. Kokain bei sich geführt haben. Bei der Kontrolle durch die Polizei soll er massiv Widerstand geleistet haben und mit dem Wagen weggefahren sein, wobei er einen Polizisten einige Zeit mitgeschleift haben soll. Anschließend soll er mit überhöhter Geschwindigkeit geflüchtet sein. Die Flucht soll durch seine spätere Festnahme beendet worden sein.

Zu diesem Termin hat das Gericht drei Zeugen geladen.

X (z. Zt. JVA Lingen)

Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch

Immer wieder Streit mit Lebensgefährtin?

Der 43 Jahre alte Angeklagte soll im März 2026 nach einem Streit den E-Scooter seiner Lebensgefährtin entwendet haben. Um mit dem E-Scooter wegzufahren, soll er seine Lebensgefährtin geschubst haben, so dass die Zeugin gestürzt sein und sich am Finger verletzt haben soll.

Ferner soll er seine Lebensgefährtin beleidigt und bedroht haben. Er soll die Wohnungstür abgeschlossen haben, um die Zeugin am Verlassen der Wohnung zu hindern und sie gewürgt haben.

wegen räuberischen Diebstahls (Melle u.a.)

Der 31 Jahre alte, suchterkrankte Angeklagte soll in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr insgesamt 13 Straftaten begangen haben, nämlich Diebstähle, Bedrohungen, Körperverletzungen, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr, Betrug, Leistungserschleichung und Missbrauch von Notrufen. Die Schadenssummen je Tat sind gering (ab 9 € bis max. 160 €) und die Verletzungen, die die Geschädigten erlitten haben sollen, sind nicht allzu schwerwiegend (Prellungen, Schürfwunden).

Zu diesem Termin hat das Gericht einen Sachverständigen geladen.