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title: "Gemeinde Nortrup widmet Straßen in Nortrup, Samtgemeinde Artland; Rechtsgültige Widmung nach §6 NStrG"
sdDatePublished: "2026-08-12T12:50:00Z"
source: "https://www.artland.de/portal/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-der-gemeinde-nortrup-widmung-von-strassen-gemaess-6-des-nds-strassengesetzes-nstrg--900002415-31440.html?rubrik=900000002"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "local authority"
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locations:
  - "Osnabrück"
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Gemeinde Nortrup widmet Straßen in Nortrup, Samtgemeinde Artland; Rechtsgültige Widmung nach §6 NStrG

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Nortrup: Widmung von Straßen gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) | Samtgemeinde Artland

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Nortrup: Widmung von Straßen gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)

Der Rat der Gemeinde Nortrup hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 für die in der Gemarkung Nortrup, Landkreis Osnabrück, gelegene Straße „Alte Pferdekoppel“ folgende Widmungen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 NStrG beschlossen.

1. Widmung der Straße „Alte Pferdekoppel“ gemäß § 6 NStrG

Die Straße „Alte Pferdekoppel“ (Gemarkung Nortrup, Flur 13, Flurstück 92

94) – im anliegenden Lageplan vollfarbig rot markiert – wird gemäß § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Somit ergibt sich folgender Widmungsumfang:

Beginn: Abzweigung Buchenweg (Gemarkung Nortrup, Flur 13, Flurstück 92

Ende : Die Straße endet in einem Wendehammer im Übergang zu dem Fuß- und Radweg (Gemarkung Nortrup, Flur 13, Flurstück 92

Gesamtlänge: Die Länge der jetzt gewidmeten Straße „Alte Pferdekoppel“ (Sackgasse) beträgt ca. 193 m (163 m Hauptstraßenzug und ca. 30 m Wurmfortsatz).

Bei der Straße „Alte Pferdekoppel“ handelt es sich um eine Ortsstraße im Sinne des § 47 Nr. 1 NStrG, gelegen in der Gemeinde Nortrup, Landkreis Osnabrück.

2. Widmung des Fuß- und Radweges zwischen „Alte Pferdekoppel“ und „Farwickstraße

K131“ gemäß § 6 NStrG

Zudem wird der ca. 33 m lange Verbindungsweg zwischen der Straße „Alte Pferdekoppel“ und der „Farwickstraße

K131“ – im anliegenden Lageplan schraffiert rot markiert – gemäß § 6 NStrG eingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Somit ergibt sich folgender Widmungsumfang:

Beginn: Wendehammer „Alte Pferdekoppel“, Gemarkung Nortrup, Flur 13, Flurstück 92

Ende: Aufmündung auf die Farwickstraße

K131, Gemarkung Nortrup, Flur 13, Flurstück 139

Gesamtlänge: Die Länge des jetzt gewidmeten Fuß- und Radweges beträgt ca. 33 m und hat eine Größe von 131 m².

Bei der Straße „Alte Pferdekoppel“ ha