BALM untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen in Deutschland; Ein Jahr Kabotageverbot
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Bundesamt für Logistik und Mobilität untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen
Köln. - Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer von einem Jahr untersagt.
Laufende Nr. 34 Datum 12.08.2026
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Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV ) in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072
Mit der Untersagung macht BALM von einem gesetzlich vorgesehenen Instrument Gebrauch, das der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sowie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient.
Der Entscheidung liegen wiederholte schwerwiegende Verstöße des Unternehmens gegen die Vorschriften über die Durchführung von Kabotagebeförderungen zugrunde. Trotz der Verhängung von Bußgeldern kam es weiterhin zu entsprechenden Zuwiderhandlungen. Vor diesem Hintergrund hat BALM die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer eines Jahres untersagt. Die Verfügung ist noch nicht bestandskräftig. Dem betroffenen Unternehmen stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel offen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität überwacht die Einhaltung der nationalen und europäischen Vorschriften im gewerblichen Güterkraftverkehr und verfolgt festgestellte Verstöße konsequent. Der Kampf gegen illegale Kabotage steht dabei besonders im Fokus.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Mit rund 2.400 Beschäftigten nimmt das BALM Aufgaben in der Zivilen Notfallvorsorge und Zivilen Verteidigung wahr, führt bundesweite Verkehrskontrollen im Güterkraft- und Personenverkehr durch, verantwortet Förderprogramme für das BMV, erstellt multimodale Verkehrsanalysen und erfasst mit seiner Marktbeobachtung Trends in der Transport- und Logistikbranche. Durch seine Aufgaben leistet das BALM einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Mobilität in Deutschland.
BALM untersagt polnischen Unternehmen Kabotagebefoerderung : PDF, 211KB, barrierefrei
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