Bezirksregierung Köln Inspektion der Stauanlage Wiehlmünden; Abschluss der vertieften Überprüfung noch ausstehend

Überwachungsbericht

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht

Firma: Standort: Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG Ruselbergstraße 87 94469 Deggendorf Anlage: Stauanlage Wiehlmünden Datum und Dauer der Umweltinspektion vor Ort: 26.11.2025 65 Minuten Weitere beteiligte Behörden: /

A) Inspektionsumfang Angemeldete medienübergreifende Überwachung mit dem Schwerpunkt:

Absperrbauwerk

Betriebseinrichtungen

Mess- und Kontrolleinrichtungen

Betrieb der Stauanlage

B) Grundlage der Überwachung

§ 93 des Landeswassergesetzes NRW

Nr. 22.1.58.6 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU)

Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700

DIN 19700 – „Stauanlagen“

Bezirksregierung Köln

C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage)

Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel:

geringfügige Mängel:

offene Bewehrung an der Unterseite der Wehrbrücke (soll im Rahmen der Sanierungsmaßnahme an der Stauanlage Haus Ley behoben werden)

Wurzelwerk von strauch- bis baumartigen Bewuchs auf Wasserseite des Überfalldammes

Sicherheitsbericht Teil B für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor (mit E-Mail vom 29.05.2026 nachgereicht)

Die Betriebsvorschrift der Anlage liegt noch nicht vor (mit E-Mail vom 29.05.2026 nachgereicht) erhebliche Mängel:

Abschluss der vertieften Überprüfung noch ausstehend (Derzeit liegt augenscheinlich keine akute Beeinträchtigung der Sicherheit vor) schwerwiegende Mängel:

D) Veranlasste Maßnahmen

Maßnahmen der Behörde:

Mängelbeseitigung mit Schreiben vom 20.01.2026 gefordert.

Prüfung der Unterlagen zur vertieften Überprüfung ist im Gange

Bezirksregierung Köln Anlage Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.