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title: "Bezirksregierung Köln Inspektion der Stauanlage Wiehlmünden; Abschluss der vertieften Überprüfung noch ausstehend"
sdDatePublished: "2026-08-12T12:06:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_aggerkraftwerke_gmbh_und_co_kg_20251126_0.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "utilities"
    identifier: "medtop:20001244"
  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Deggendorf"
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Köln"
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Bezirksregierung Köln Inspektion der Stauanlage Wiehlmünden; Abschluss der vertieften Überprüfung noch ausstehend

Überwachungsbericht

Bezirksregierung Köln
Überwachungsbericht

Firma:
Standort:
Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG
Ruselbergstraße 87
94469 Deggendorf
Anlage:
Stauanlage Wiehlmünden
Datum und Dauer der Umweltinspektion vor Ort:
26.11.2025
65 Minuten
Weitere beteiligte Behörden:
/

A) Inspektionsumfang
Angemeldete medienübergreifende Überwachung mit dem Schwerpunkt:
-
Absperrbauwerk
-
Betriebseinrichtungen
-
Mess- und Kontrolleinrichtungen
-
Betrieb der Stauanlage

B) Grundlage der Überwachung
-
§ 93 des Landeswassergesetzes NRW
-
Nr. 22.1.58.6 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
technischen Umweltschutzes (ZustVU)
-
Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700
-
DIN 19700 – „Stauanlagen“

Bezirksregierung Köln

C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage)

Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel:
-
geringfügige Mängel:
-
offene Bewehrung an der Unterseite der
Wehrbrücke
(soll
im
Rahmen
der
Sanierungsmaßnahme an der Stauanlage
Haus Ley behoben werden)
-
Wurzelwerk von strauch- bis baumartigen
Bewuchs
auf
Wasserseite
des
Überfalldammes
-
Sicherheitsbericht Teil B für das Jahr 2024
liegt noch nicht vor (mit E-Mail vom
29.05.2026 nachgereicht)
-
Die Betriebsvorschrift der Anlage liegt noch
nicht vor (mit E-Mail vom 29.05.2026
nachgereicht)
erhebliche Mängel:
-
Abschluss der vertieften Überprüfung noch
ausstehend (Derzeit liegt augenscheinlich
keine akute Beeinträchtigung der Sicherheit
vor)
schwerwiegende Mängel:
-

D) Veranlasste Maßnahmen

Maßnahmen der Behörde:

-
Mängelbeseitigung mit Schreiben vom
20.01.2026 gefordert.
-
Prüfung der Unterlagen zur vertieften
Überprüfung ist im Gange

Bezirksregierung Köln
Anlage
Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten
Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort
überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu akuten,
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den
Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird
spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.