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title: "Schulamt der Stadt Köln sucht Lehrkraft für Herkunftssprachlichen Unterricht in Spanisch (28 Wochenstunden); befristet zur Erprobung, maximal 2 Jahre"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:38:00Z"
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  - "Köln"
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Schulamt der Stadt Köln sucht Lehrkraft für Herkunftssprachlichen Unterricht in Spanisch (28 Wochenstunden); befristet zur Erprobung, maximal 2 Jahre

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

Stellenausschreibung für eine Lehrkraft für den Herkunftssprachlichen
Unterricht in spanischer Sprache

Im Bereich des Schulamtes für die Stadt Köln ist zum nächstmöglichen Termin eine
Stelle mit 28 Wochenstunden für den Herkunftssprachlichen Unterricht in spanischer
Sprache zu besetzen.

Aufgabe des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen
Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und
Jugendlichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die
Landeskunde wichtigen Inhalte zu vermitteln.
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht
in spanischer Sprache:

1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

a) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-
westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes
oder eines anderen Landes im Fach Spanisch oder

b) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-
westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes
oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich über eine
Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Spanisch (nach dem
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des
Europarates) verfügen. In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung
zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung
„Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe
I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS
20-22 Nr. 8) beizulegen.

Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären
Unterricht und im Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

2. Sofern keine Lehrkräfte nach Nr. 1.a und 1.b zur Verfügung stehen,
können ausnahmsweise auch Lehrkräfte zugelassen werde, die

a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Spanisch verfügen oder

b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach
Spanisch verfügen

c) über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen
Hochschulabschluss eines Landes des Herkunftssprache in einem anerkannten
Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die
Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 GeR
nachweisen und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend (Schule in NRW
Heft-Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus
auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie
über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit verfügen.

In
allen
Fällen
(2.a,
2.b,
2.c)
müssen
die
Bewerber
eine
schriftliche
Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen
Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der
Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom
27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen, sowie an einem einwöchigen
Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen. Das Seminar findet unmittelbar
vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die
Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt. In beiden Fällen erfolgt die Einstellung
zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung für maximal 2 Jahre.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen
Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im
Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann
insbesondere erbracht werden durch:

a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
„gut“ oder

c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt
für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung
zugelassenen Sprachnachweis.

Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem.
Runderlasses
des
Ministeriums
für
Schule
und
Weiterbildung
und
des
Innenministeriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkräfte an
deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

Der Einsatz erfolgt an verschiedenen Schulen im Schulamt für die Stadt Köln. Bei
Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an weiteren Schulen anderer
Schulamtsbezirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag
statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den
Lehrplänen des Landes NRW für den Herkunftssprachlichen Unterricht für
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der
weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der
Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse,
Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in
beglaubigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)
nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter
anerkannt.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu
erwartenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine
Eingangsbestätigung und keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-
westfälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes
können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Vorgesehen ist eine zunächst befristete Beschäftigung, die bei Bewährung nach zwei
Jahr in eine unbefristete umgewandelt werden kann. Die Vergütung erfolgt als
Tarifbeschäftigte/r nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

In
den
übrigen
Fallgruppen
erfolgt
die
Vergütung
als
Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter
nach
dem
TV-L
und
den
einschlägigen
Eingruppierungserlassen.

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen.

Bewerbungen sind bis zum 04.09.2026 an folgende Anschrift zu richten:
Schulamt für die Stadt Köln
z. Hd. Frau Hegemann (Schulaufsicht)
Güterhaus
Peter-Huppertz-Str. 7
51063 Köln-Mülheim

Ansprechpartner ist Frau Kock Tel. 0221/221-29136.

Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind
nicht zulässig.

Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zurück, sofern ein ausreichend frankierter
Rücksendeumschlag beigefügt ist.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der
automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen
des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch das Schulamt für die Stadt Köln
einverstanden.