Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³.
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Öffnungszeiten des Rathauses im August Das Rathaus ist vom 10. – 30. August 2026 geschlossen. Ab Montag, 31. August 2026 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Telefonnummer 07584/ 9205-0. Bei Notfällen schreiben Sie uns eine E-Mail ( verwaltung@boms.de ) mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens und hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt Information über die Senkung der Wasser- und Abwassergebühren Die Gemeinde Boms hat in ihrer Gemeinderatssitzung am 22.07.2026 eine Senkung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.09.2026 beschlossen. Demnach sinkt die Verbrauchsgebühr für Wasser von zuvor 1,37 Euro auf 1,00 Euro je Kubikmeter. Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringert sich die Schmutzwassergebühr von bisher 5,20 Euro auf 3,50 Euro je Kubikmeter, während die Gebühr für Niederschlagswasser unverändert bei 0,50 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche liegt. Bis zum 31.08.2026 finden noch die bisherigen Gebühren Anwendung, ehe ab dem 01.09.2026 die neuen Tarife greifen. Es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand vom 31.08.2026 bis zum 15.09.2026 dem Steueramt des GVV Altshausen mitzuteilen (per E- Mail an Steueramt@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-22). Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt die Jahresabrechnung automatisch nach Gewichtung. Gemeinde Boms Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 20. Juni 2017 2. Änderung Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde am 22. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 20. Juni 2017 wird wie folgt geändert: § 1 § 43 erhält folgende Fassung: § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter. 1,00 Euro. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Seite 1 Ebersbach .docx
beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter. 1,00 Euro. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Boms, den 22.Juli 2026 Gez.Jörg Stadler Bürgermeister Gemeinde Boms Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) 2. Änderung Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Boms am 22. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Juni 2017 wird wie folgt geändert: § 1 § 42 Absätze 1, 2 und 3 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde erhalten folgende Fassung: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,50 €. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² abflussrelevante (versiegelte) Fläche und Jahr: 0,50 €. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 3,50 €. § 2 § 50 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Seite 2 Ebersbach .docx
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Boms, den 22. Juli 2026 Gez. Jörg Stadler Bürgermeister Häuserhof – Party Am Samstag, den 29.08.2026 ab 19:00 Uhr ist es wieder soweit. Die 60ger,70ger und 80ger Rock und Oldie – Party steigt wieder. Bei kühlen Getränken und Bratwurst könnt ihr wieder jung sein, wenn die Songs von The Sweet, Suzi Quatro, aber auch Pink Floyd, Led Zeppelin euch in die gute alte Zeit versetzt. Der Eintritt ist wie immer FREI, jedoch gute Laune wäre Klasse! Voranzeige – Historisches Dreschfest in Haggenmoos Seite 3 Ebersbach .docx