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title: "Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³."
sdDatePublished: "2026-08-12T14:52:00Z"
source: "https://boms.de/de/buerger-informationen/gemeindeblatt/boms_12_08_2026.pdf"
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  - name: "government policy"
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locations:
  - "Altshausen"
  - "Boms"
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Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³.

boms_12_08_2026

Öffnungszeiten des Rathauses im August
Das Rathaus ist vom 10. – 30. August 2026 geschlossen.
Ab Montag, 31. August 2026 sind wir wieder zu den üblichen
Öffnungszeiten für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich
bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der
Telefonnummer 07584/ 9205-0. Bei Notfällen schreiben Sie uns eine
E-Mail ( verwaltung@boms.de ) mit kurzer Beschreibung Ihres
Anliegens und hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer. Wir bitten
um Kenntnisnahme und Beachtung.
Bürgermeisteramt
Information über die Senkung der Wasser-
und Abwassergebühren
Die Gemeinde Boms hat in ihrer Gemeinderatssitzung am
22.07.2026 eine Senkung der Wasser- und Abwassergebühren zum
01.09.2026 beschlossen. Demnach sinkt die Verbrauchsgebühr für
Wasser von zuvor 1,37 Euro auf 1,00 Euro je Kubikmeter. Im
Bereich der Abwasserbeseitigung verringert sich die
Schmutzwassergebühr von bisher 5,20 Euro auf 3,50 Euro je
Kubikmeter, während die Gebühr für Niederschlagswasser
unverändert bei 0,50 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche liegt.
Bis zum 31.08.2026 finden noch die bisherigen Gebühren
Anwendung, ehe ab dem 01.09.2026 die neuen Tarife greifen. Es
besteht die Möglichkeit, den Zählerstand vom 31.08.2026 bis zum
15.09.2026 dem Steueramt des GVV Altshausen mitzuteilen (per E-
Mail an Steueramt@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter
07584/9205-22). Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt die
Jahresabrechnung automatisch nach Gewichtung.
Gemeinde Boms
Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
vom 20. Juni 2017
2. Änderung
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat der Gemeinde am 22. Juli 2026 folgende Satzung
beschlossen:
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser vom 20. Juni 2017 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 43 erhält folgende Fassung:
§ 43 Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen
Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr
beträgt pro Kubikmeter.
1,00 Euro.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger
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beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die
Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter.
1,00 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Boms, den 22.Juli 2026
Gez.Jörg Stadler
Bürgermeister
Gemeinde Boms
Satzung zur Änderung  
der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS)
2. Änderung
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-
Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Boms am 22. Juli 2026 folgende
Satzung beschlossen:
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Juni
2017 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 42 Absätze 1, 2 und 3 der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung der Gemeinde erhalten folgende Fassung:
§ 42 Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,50
€.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt
je m² abflussrelevante (versiegelte) Fläche und Jahr:
0,50 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt
je m³ Abwasser oder Wasser:
3,50 €.
§ 2
§ 50 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
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Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Boms, den 22. Juli 2026
Gez. Jörg Stadler
Bürgermeister
Häuserhof – Party
Am Samstag, den 29.08.2026 ab 19:00 Uhr ist es wieder soweit.
Die 60ger,70ger und 80ger Rock und Oldie – Party steigt wieder.
Bei kühlen Getränken und Bratwurst könnt ihr wieder jung sein,
wenn die Songs von The Sweet, Suzi Quatro, aber auch Pink Floyd,
Led Zeppelin euch in die gute alte Zeit versetzt.
Der Eintritt ist wie immer FREI, jedoch gute Laune wäre Klasse!
Voranzeige – Historisches Dreschfest in
Haggenmoos
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