Kreistag Jerichower Land Einreichung Projektskizze Außenanlagen Förderschule Genthin; bis zu 90% Förderung möglich

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Landkreis Jerichower Land Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 01/157/26 öffentliche Beratung Bereich: Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Aktenzeichen: 2300034 Datum: 05.08.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum Ja Nein Enth. Bemerkung Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Verkehr 24.08.2026

Kreisausschuss 16.09.2026

Kreistag 30.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung): Bundesprogramm “Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel” - Teilnahme am Projektaufruf 2026 Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Einreichung einer Projektskizze für die Gestaltung der Außenanlagen der Förderschule in Genthin zu einem inklusiven, parkähnlichen Klima- und Erlebnisgarten aus Mitteln des Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“.

Dr. Burchhardt

Seite 2 Sachverhalt (Begründung): Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Veränderungen sollen im Rahmen des Bundesprogramms die geförderten Vorhaben zur Bewältigung von Klimawandelfolgen, wie Trockenheit, Hitze und/oder Überflutungen beitragen und dabei eine räumliche Wirkung entfalten. Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten. Die ökologische Aufwertung von Gewässern, wie beispielsweise Bachläufen, Teichen und Uferbereichen ist ebenfalls förderfähig. Die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit der Projektgebiete ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Landkreise sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer des Förderobjektes sind. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Da dem Landkreis die Haushaltsnotlage seitens des Landesverwaltungsamtes bestätigt wurde, wäre eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mind. 500.000 EUR und höchstens 8 Millionen EUR. Die Antragstellung erfolgt in 2 Phasen. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) musste bis spätestens 30. Juni 2026 (Verlängerung auf 3. Juli) eine Projektskizze online eingereicht werden. Aufgrund des sehr knappen Einreichens der Projektskizze konnte die erforderliche Billigung zur Teilnahme am Projektaufruf 2026 des Kreistages nicht mehr eingeholt werden. Zur Auswahl der Projekte steht die Bewertung der Wirksamkeit zur Klimaanpassung im Fokus. Hierfür werden folgende Kriterien herangezogen:

Mehrwert gegenüber der IST-Situation bezogen auf Zuwendungsziele

zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit

Darstellung des Innovationsgehalts

Aktivierung / Erhöhung des Grünanteils

Verbesserung der Grünerreichbarkeit und Erholungsfunktion

  • Beitrag zu einer klimagerechten Siedlungsentwicklung
  • Stärkere Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt

Aufgrund der vorstehenden Auswahlkriterien wurde die Gestaltung der Außenanlage der neu zu errichtenden Förderschule in Genthin für eine Förderung priorisiert. In der eingereichten Projektskizze wurden in der Ausgaben- und Finanzierungsplanung Gesamtmittel in Höhe von 1.200.000 EUR und somit beantragte Fördermittel von 1.080.000 EUR (90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) berücksichtigt.

Nach Projektauswahl (Phase 2) werden mit den zu fördernden Kommunen ab voraussichtlich November 2026 Koordinierungsgespräche durchgeführt. Im Anschluss ist der Zuwendungsantrag einzureichen. Der Zuwendungsbescheid wird im Laufe des Jahres 2027 erteilt.

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Der Kreistag beschließt die Einreichung einer Projektskizze für die Gestaltung der Außenanlagen der Förderschule in Genthin zu einem inklusiven, parkähnlichen Klima- und Erlebnisgarten.

Anlagen: Projektskizze

Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich: ja nein Buchungsstelle(n)/Bezeichnung:       /       Planansatz:       abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:       = überplanmäßig außerplanmäßig       = Aufwand Auszahlung Deckung durch Mehrertrag Mehreinzahlung bei       Deckung durch Minderaufwand Minderauszahlung bei      

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:       (nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)