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title: "Kreistag Jerichower Land Einreichung Projektskizze Außenanlagen Förderschule Genthin; bis zu 90% Förderung möglich"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:12:00Z"
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locations:
  - "Jerichower Land"
  - "Genthin"
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Kreistag Jerichower Land Einreichung Projektskizze Außenanlagen Förderschule Genthin; bis zu 90% Förderung möglich

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Landkreis Jerichower Land
Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 01/157/26
öffentliche Beratung
Bereich:
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Aktenzeichen: 2300034
Datum:
05.08.2026
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
Ja
Nein
Enth.
Bemerkung
Ausschuss für Bau, Wirtschaft
und Verkehr
24.08.2026

Kreisausschuss
16.09.2026

Kreistag
30.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung):
Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" -
Teilnahme am Projektaufruf 2026
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einreichung einer Projektskizze für die Gestaltung der
Außenanlagen der Förderschule in Genthin zu einem inklusiven, parkähnlichen Klima- und
Erlebnisgarten aus Mitteln des Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel“.

Dr. Burchhardt

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Sachverhalt (Begründung):
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen
Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel“ veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Veränderungen sollen im Rahmen des
Bundesprogramms die geförderten Vorhaben zur Bewältigung von Klimawandelfolgen, wie
Trockenheit, Hitze und/oder Überflutungen beitragen und dabei eine räumliche Wirkung
entfalten.
Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende
Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender
Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen
zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen
sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten.
Die ökologische Aufwertung von Gewässern, wie beispielsweise Bachläufen, Teichen und
Uferbereichen ist ebenfalls förderfähig. Die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit
der Projektgebiete ist eine wesentliche Voraussetzung.
Die Landkreise sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer des Förderobjektes sind.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht
rückzahlbarer Zuschuss. Sie wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Da
dem Landkreis die Haushaltsnotlage seitens des Landesverwaltungsamtes bestätigt wurde,
wäre eine Förderung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mind. 500.000 EUR und höchstens 8 Millionen EUR.
Die Antragstellung erfolgt in 2 Phasen. In der ersten Phase
(Interessenbekundungsverfahren) musste bis spätestens 30. Juni 2026 (Verlängerung auf 3.
Juli) eine Projektskizze online eingereicht werden. Aufgrund des sehr knappen Einreichens
der Projektskizze konnte die erforderliche Billigung zur Teilnahme am Projektaufruf 2026 des
Kreistages nicht mehr eingeholt werden.
Zur Auswahl der Projekte steht die Bewertung der Wirksamkeit zur Klimaanpassung im
Fokus. Hierfür werden folgende Kriterien herangezogen:
-
Mehrwert gegenüber der IST-Situation bezogen auf Zuwendungsziele
-
zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit
-
Darstellung des Innovationsgehalts
-
Aktivierung / Erhöhung des Grünanteils
-
Verbesserung der Grünerreichbarkeit und Erholungsfunktion
- Beitrag zu einer klimagerechten Siedlungsentwicklung
- Stärkere Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt

Aufgrund der vorstehenden Auswahlkriterien wurde die Gestaltung der Außenanlage der neu
zu errichtenden Förderschule in Genthin für eine Förderung priorisiert. In der eingereichten
Projektskizze wurden in der Ausgaben- und Finanzierungsplanung Gesamtmittel in Höhe von
1.200.000 EUR und somit beantragte Fördermittel von 1.080.000 EUR (90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben) berücksichtigt.

Nach Projektauswahl (Phase 2) werden mit den zu fördernden Kommunen ab voraussichtlich
November 2026 Koordinierungsgespräche durchgeführt. Im Anschluss ist der
Zuwendungsantrag einzureichen. Der Zuwendungsbescheid wird im Laufe des Jahres 2027
erteilt.

Seite 3

Der Kreistag beschließt die Einreichung einer Projektskizze für die Gestaltung der
Außenanlagen der Förderschule in Genthin zu einem inklusiven, parkähnlichen Klima- und
Erlebnisgarten.

Anlagen: Projektskizze

Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich:
 ja
 nein
Buchungsstelle(n)/Bezeichnung:
      /      
Planansatz:
      
abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:
      
= überplanmäßig
außerplanmäßig
      
= Aufwand
Auszahlung
Deckung durch Mehrertrag
 Mehreinzahlung
 bei
      
Deckung durch Minderaufwand
 Minderauszahlung
 bei
      

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:      
(nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)