Kreistag Jerichower Land beschließt außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 721.000 EUR Neubau Rettungswache Redekin; Hilfsfrist verbessert auf rund 70 Prozent

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Landkreis Jerichower Land Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 01/155/26 öffentliche Beratung Bereich: Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Aktenzeichen: Datum: 30.07.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum Ja Nein Enth. Bemerkung Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Verkehr 24.08.2026

Finanzausschuss 27.08.2026

Kreisausschuss 16.09.2026

Kreistag 30.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung): Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für den Neubau einer Rettungswache in Redekin Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 721.000,00 EUR für den Neubau einer Rettungswache in Redekin (GLM-416-VE).

Dr. Burchhardt

Seite 2 Sachverhalt (Begründung): Die Errichtung einer Rettungswache in Redekin ist im Haushaltsjahr 2027 zwingend umzusetzen. Mit einer derzeitigen Hilfsfristerfüllung von lediglich rund 60 % wird der gesetzlich vorgeschriebene Zielwert von 95 % gemäß § 7 Abs. 4 RettDG LSA im betroffenen Versorgungsbereich erheblich unterschritten. Der Landkreis ist als Träger des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Ein Festhalten an der bestehenden Standortstruktur ist mit dieser Verpflichtung nicht vereinbar. Die im Nachgutachten ermittelte und durch die Standortverlegung (Genthin II => Redekin) erreichbare Verbesserung der Hilfsfristerfüllung auf rund 70 Prozent, stellt die einzige im Rahmen der Untersuchung identifizierte Maßnahme dar, mit der die notfallmedizinische Versorgungslücke im nördlichen Kreisgebiet wirksam verbessert werden kann. Die außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel für die Verpflichtungsermächtigung, umfassen sämtliche Kosten für die Errichtung des Neubaues einer Rettungswache in Redekin. Die Bereitstellung dieser Mittel ist unabweisbar, um die rechtzeitige und planmäßige Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2027 zu gewährleisten. Die Deckung erfolgt wie angegeben über 54200100.096201 (GLM-674 K 1209 nach Schartau - Ersatzneubau zwei Durchlässe) in Höhe von 500.000,00 EUR und 54200100.096201 (GLM-670 K 1212 Ersatzneubau Durchlass Ringelsdorf-Wülpen) in Höhe von 221.000,00 EUR. Der Kreistag beschließt im Ergebnis die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 721.000,00 EUR für den Neubau einer Rettungswache in Redekin (GLM-416-VE).

Anlagen: G922 LKJL – Evaluierung Hilfsfrist Nordkreis

Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich: ja nein Buchungsstelle(n)/Bezeichnung: 12710100.096101 / Hochbaumaßnahmen, Zugang – Neubau Rettungswache Redekin (GLM-416-VE) Planansatz: 0,00 EUR abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr: 721.000,00 EUR = überplanmäßig außerplanmäßig 721.000,00 EUR = Aufwand Auszahlung Deckung durch Mehrertrag Mehreinzahlung bei       Deckung durch Minderaufwand Minderauszahlung bei 54200100.096201 – Kreisstraßen; Tiefbaumaßnahmen – GLM- 674-VE in Höhe von 500.000,00 EUR 54200100.096201 – Kreisstraßen, Tiefbaumaßnahmen – GLM- 670-VE in Höhe von 221.000,00 EUR 721.000,00 EUR

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:       (nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)