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title: "Kreistag Jerichower Land beschließt außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 721.000 EUR Neubau Rettungswache Redekin; Hilfsfrist verbessert auf rund 70 Prozent"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:12:00Z"
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topics:
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "emergency care"
    identifier: "medtop:20001221"
locations:
  - "Jerichower Land"
  - "Burg bei Magdeburg"
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Kreistag Jerichower Land beschließt außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 721.000 EUR Neubau Rettungswache Redekin; Hilfsfrist verbessert auf rund 70 Prozent

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Landkreis Jerichower Land
Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 01/155/26
öffentliche Beratung
Bereich:
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Aktenzeichen:
Datum:
30.07.2026
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
Ja
Nein
Enth.
Bemerkung
Ausschuss für Bau, Wirtschaft
und Verkehr
24.08.2026

Finanzausschuss
27.08.2026

Kreisausschuss
16.09.2026

Kreistag
30.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung):
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für den Neubau einer Rettungswache in
Redekin
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
721.000,00 EUR für den Neubau einer Rettungswache in Redekin (GLM-416-VE).

Dr. Burchhardt

Seite 2
Sachverhalt (Begründung):
Die Errichtung einer Rettungswache in Redekin ist im Haushaltsjahr 2027 zwingend
umzusetzen. Mit einer derzeitigen Hilfsfristerfüllung von lediglich rund 60 % wird der
gesetzlich vorgeschriebene Zielwert von 95 % gemäß § 7 Abs. 4 RettDG LSA im betroffenen
Versorgungsbereich erheblich unterschritten. Der Landkreis ist als Träger des
Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige
notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Ein Festhalten an der
bestehenden Standortstruktur ist mit dieser Verpflichtung nicht vereinbar.
Die im Nachgutachten ermittelte und durch die Standortverlegung (Genthin II => Redekin)
erreichbare Verbesserung der Hilfsfristerfüllung auf rund 70 Prozent, stellt die einzige im
Rahmen der Untersuchung identifizierte Maßnahme dar, mit der die notfallmedizinische
Versorgungslücke im nördlichen Kreisgebiet wirksam verbessert werden kann.
Die außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel für die Verpflichtungsermächtigung,
umfassen sämtliche Kosten für die Errichtung des Neubaues einer Rettungswache in
Redekin.
Die Bereitstellung dieser Mittel ist unabweisbar, um die rechtzeitige und planmäßige
Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2027 zu gewährleisten.
Die Deckung erfolgt wie angegeben über 54200100.096201 (GLM-674 K 1209 nach
Schartau - Ersatzneubau zwei Durchlässe) in Höhe von 500.000,00 EUR und
54200100.096201 (GLM-670 K 1212 Ersatzneubau Durchlass Ringelsdorf-Wülpen) in Höhe
von 221.000,00 EUR.
Der Kreistag beschließt im Ergebnis die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 721.000,00 EUR für den Neubau einer Rettungswache in Redekin (GLM-416-VE).

Anlagen:
G922 LKJL – Evaluierung Hilfsfrist Nordkreis

Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich:
 ja
 nein
Buchungsstelle(n)/Bezeichnung:
12710100.096101 / Hochbaumaßnahmen, Zugang –
Neubau Rettungswache Redekin (GLM-416-VE)
Planansatz:
          0,00 EUR
abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:
721.000,00 EUR
= überplanmäßig
außerplanmäßig
721.000,00 EUR
= Aufwand
Auszahlung
Deckung durch Mehrertrag
 Mehreinzahlung
 bei
      
Deckung durch Minderaufwand
 Minderauszahlung
 bei
54200100.096201 – Kreisstraßen; Tiefbaumaßnahmen – GLM-
674-VE in Höhe von 500.000,00 EUR
54200100.096201 – Kreisstraßen, Tiefbaumaßnahmen – GLM-
670-VE in Höhe von 221.000,00 EUR
721.000,00 EUR

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:      
(nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)