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title: "Bundesarbeitsgericht hebt Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg auf; Berufung des Klägers insgesamt zurückgewiesen."
sdDatePublished: "2026-08-12T13:05:00Z"
source: "https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/4-azr-104-25/"
topics:
  - name: "court"
    identifier: "medtop:20000107"
locations:
  - "Ulm"
  - "Baden-Württemberg"
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Bundesarbeitsgericht hebt Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg auf; Berufung des Klägers insgesamt zurückgewiesen.

4 AZR 104/25 - Das Bundesarbeitsgericht

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Februar 2025 – 15 Sa 2

24 – im Kostenpunkt sowie, soweit festgestellt ist, dass der „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns“ (Lzk-TV) vom 28. August 2023 auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet, aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 27. November 2023 – 4 Ca 379

22 – wird insgesamt zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung insgesamt und die der Revision zu tragen.