Bundesliga e.V. Präsidium Stellungnahme zur finalen Bewertung der 50+1-Regel in Deutschland; Keine grundsätzlichen Bedenken, Ligaverband prüft Lösung mit Clubs

Bundesliga-Stellungnahme zur finalen Bewertung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt | Bundesliga

Stellungnahme zur finalen Bewertung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt

Das Präsidium des Bundesliga e.V. hat sich am heutigen Mittwoch in einer außerordentlichen Sitzung mit der finalen Bewertung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel befasst, zu der das Bundeskartellamt heute öffentlich Stellung genommen und mit der die Behörde ihr Verfahren abgeschlossen hat.

Das Präsidium des Bundesliga e.V. wird in seiner grundsätzlichen Haltung bestärkt: 50+1 ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs. Das Gremium begrüßt insofern ausdrücklich, dass das Bundeskartellamt in seiner abschließenden Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Grundregel erhebt, und dass das Bundeskartellamt die Möglichkeit einer Ausnahme vom deutschen und europäischen Kartellrecht unter Verweis auf das Ziel der Vereinsprägung zur Sicherung von Partizipationsrechten der breiten Öffentlichkeit feststellt. Das Präsidium ist davon überzeugt und wird sich weiter dafür einsetzen, dass 50+1 auch in Zukunft als Grundprinzip im deutschen Fußball erhalten bleibt.

Hierfür muss im Ligaverband – auf Grundlage der finalen Bewertung des Bundeskartellamts – eine solidarische Lösung im Kreis der 36 Clubs vereinbart werden, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der 50+1-Regel führt und die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts beachtet (u.a. betreffend die Offenheit des (Mutter-)Vereins, bestimmte Organisationsregeln des Ligaverbands sowie den Umgang mit der sogenannten Förderausnahmeregel).

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“50+1-Regel zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs”

Das Präsidium hat sich in den vergangenen Monaten bereits intensiv mit möglichen Szenarien befasst und wird in den kommenden Wochen eine detaillierte Prüfung der finalen Stellungnahme des Bundeskartellamts vornehmen. Konkrete Ableitungen und Handlungsoptionen werden anschließend mit allen 36 Clubs thematisiert.

Ligapräsident Hans-Joachim Watzke: “Die Haltung des Präsidiums ist klar und bekannt: Die 50+1-Regel ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs. Es ist ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner finalen Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel erhebt. Das Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen. Es gilt nun im Ligaverband mit allen 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga Lösungen zu finden.”

Mit der nun vorliegenden Bewertung endet eine mehr als acht Jahre lange Prüfung des Bundeskartellamts: Am 18. Juli 2018 hatte das damalige Ligapräsidium beschlossen, ein Prüfverfahren nach § 32c GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu beantragen.

Sonderregelung im nationalen und internationalen Verbandsrecht

Der Hintergrund: 50+1 ist eine Sonderregelung im nationalen und internationalen Verbandsrecht. Seit ihrer Einführung wurde die Regelung immer wieder von verschiedenen Seiten kartellrechtlich in Frage gestellt. Solche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der 50+1-Regel (bestehend aus Grund- und Förderausnahmeregel) und ihrer Anwendung durch den Ligaverband auszuräumen und die Rechtssicherheit der Regel zu erhöhen, war das zentrale Ziel des Antrags zur Einleitung des Verfahrens beim Bundeskartellamt. Dem vorausgegangen war ein im Rahmen der Mitgliederversammlung des Ligaverbands vom 22. März 2018 ermitteltes Meinungsbild: Damals stimmten die Clubs mehrheitlich für einen “Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel”.

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