Syrische Asylbewerber in Deutschland erhalten keine Erkundungsreisen; in keinem EU-Mitgliedstaat angeboten

Keine Erkundungsreisen für syrische Asylbewerber - Deutscher Bundestag

Keine Erkundungsreisen für syrische Asylbewerber

PK) Sogenannte Erkundungsreisen für Asylbewerber aus Syrien zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr in die Heimat ohne drohenden Verlust des Schutzstatus werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in keinem EU-Mitgliedstaat angeboten. Die Türkei habe für einen begrenzten Zeitraum solche Reisen ermöglicht. Das Programm sei aber nicht verlängert worden, heißt es in der Antwort ( 21

7499 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 21

6375 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) der Linksfraktion.

Das Bundesinnenministerium habe sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Heimreisen von Syrern würden somit rechtlich nicht anders behandelt als Heimreisen von Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten.

Nach geltender Rechtslage werde bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorlägen. Wer sich freiwillig wieder in den Schutz des Staates begebe, vor dem er ursprünglich geflohen sei, setze ein starkes Indiz, dass die Verfolgungsfurcht nicht mehr fortbestehe.

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