---
title: "KURS beschloss Satzung in Ikhofen; 10.06.2026"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:47:00Z"
source: "https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/07a10996-1065-46df-b33d-f7a8de95e2e8/kurs.pdf"
topics:
  - name: "political parties and movements"
    identifier: "medtop:20000651"
  - name: "political process"
    identifier: "medtop:20000649"
  - name: "political party"
    identifier: "medtop:20001384"
  - name: "constitution (law)"
    identifier: "medtop:20000597"
  - name: "data protection policy"
    identifier: "medtop:20000627"
  - name: "national elections"
    identifier: "medtop:20000579"
locations:
  - "Schwäbisch Hall"
  - "Lower Saxony"
  - "Berlin"
  - "Germany"
---


KURS beschloss Satzung in Ikhofen; 10.06.2026

KURS

Name:
KURS
Kurzbezeichnung:
-
Zusatzbezeichnung:
-

Anschrift:
Am Steinbrunnen 2

74532 Ilshofen

Telefon:
07904 700600

07904 7006160

Telefax:
07904 700610

E-Mail:
sm-bund@kurs-d.de

info@kursdeutschland.de

I N H A L T

Übersicht der Vorstandsmitglieder

Satzung

Programm

(Stand: 12.08.2026)

Name:
KURS
Kurzbezeichnung:
-
Zusatzbezeichnung:
-

Bundesvorstand:
Vorsitzende:
Petra Appeldorn

Prof. Dr. Günther Schneider
Stellvertreter:
Friedrich Ludwig

Marko Behrens
Generalsekretär:
Arne Reinbold
Geschäftsführer:
Robert Jagusch
Schatzmeister:
Friedrich Ludwig
Schriftführer:
Michael Jeske
Beisitzer:
Fritz Rupenkamp

Sascha Wahnschaffe

Andreas Gunkel

Landesverbände:

Niedersachsen:
Vorsitzender:
Manfred Hägermann
Stellvertreter:
Felix Ostmann

Artur Eurich
Geschäftsführer:
Wilhelm Nordmann
Schatzmeisterin:
Silvia Glüsenkamp
Schriftführer:
Andreas Oppermann
Beisitzer:
Christian Döhrmann

Lukas Pfeiffer

Beschlossen durch denBundesparteitag
am 10.06.2026in Ikhofen
Präambel
Die Partei KURS wirkt an der politischen Willensbildung desdeutschen Volkes mit. Auf dem Fundament des
christlichen Glaubens und auf demokratischer Grundtage wilt sie den Menschen und der Gesellschaft In
Deutschland dienen. Sie bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Toleranz. Auf dieser Grundlage versteht sich
KURS als wertkonservative und freiheitliche Reformparteit,
die für eine Rückbesinnung auf bürgerliche Real-
politik und die Stärkung des Rechtsstaates steht.
A. Name, Selbstverständnis und Sitz
5 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
{1} Die Partei führt den Namen KURS.
(2) Die Partei und ihre Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz Ihrer jeweiligen Organ
sationsstellung.
(3) Der Sitz der Partei ist Berfin. Tätigkeitspgebiet der Partei ist die Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die Partei führt eine Bundesgeschäftsstelle in IIshofen. Die gewöhnliche Postanschrift der Partei lautet:
KURS - Bundeszentrale, Am Steinbrunnen 2, 74532 Ilshofen. Die Partei. St per E-Mail erreichbar unter
info@kursceutschland.de
$ 2 Zweck, Selbstverständnis; Grundsätze
(1) KURS ist eine politische Partei im Sinne des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland”
(Grundgesetz) und des „Gesetzes über die pofitischen Parteien” (Parteiengesetz). Sie wirkt dauerhaft an
der politischen Willensbildung des Volkes mit und strebt die Teilnahme an Wahlen an.
(2} Die innere Ordnung der Partei entspricht demokratischen Grundsätzen, Die Partei bekennt sich ur.
Treiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie wendet sich gegen jede Form von Extremismus, Gewalt und
Diskriminierung:
(3) KURS arbeitet transparent, rechtskonform und datenverantwortbich. KURS verarbeitet personenbezo-.
gene Daten ihrer Mitglieder, Organmitglieder, Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber, Unterstüt-
zerinnen und Unterstützer sowie sonstiger betroffener Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzii-
chen Aufgaben und Zwecke der Partei und nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung, des Bun-
desdatenschutzgesetzes und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
B. Mitglieder und Mitgliedschaft
$ 3 Mitgliedschaft: Grundsatz
(*) Mitglied der Partei kann nur eine natürliche Personwerden; siemuss das 16. Lebensjahr votlendet haben
und die Ziele von KURS fördern.
(2) Mitglied kann nicht werden, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht oder die Wählbarkeit nicht besitzt.
(3) Die Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei ist unzulässig und schließt die Aufnahme in der Par-
teil KURS aus. Begründet ein Mitglied nach seiner Aufnahme eine Mitgliedschaft in einer anderen politi-
schen Partei oder wird eine bereits bestehende Doppelmitgliedschaft nachträglich bekannt, führt dies
unmittetbar zum Partelausschluss, Die Mitgliedschaft in einer Wählervereinigung oder sonstigen Verein
gung, die keine politischePartei int Sinne des Parteiengesetzes ist,bleibt hiervon unbeführt.
Fassung vom 10.06.2026
- KURS - Satzung-
| 1

$ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
{1} Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag oder durch die Absendung: eines elektronischen
Aufnahmeformulars erworben.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand; der diese Befugnis an ein von ihm eingesetztes Gre-
mium delegieren kann. Die Ablehnung eines
; Aufnahimeantrags braucht nichtbegründet zu werden.
$ 5 Rechte der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat insbesondere
das Recht auf
1
 gieichberechtigte Mitwirkungan der politischen Willensbildung der Partei,
2.
Teilnahme an Mitgliederversammlungen sowie Rede-, Antrags-, Stimm- und Wahlrecht nach:
Maßgabe dieser Satzung,
3.
Information über die Angetegenheiten der Partei nach Maßgabe dieser Satzung, der Ordnungen
der Partei und der gesetzlichen Vorschriften,
4.
Wahrnehmung seiner Mitgliedsrechte und Anrufung der zuständigen Part&ichiedsgerichte
nach Maßgabe der Schiedsordnung.
{2} Die Ausübung des Stimmrechts setzt voraus, dass das Mitglied zum Zeitpunkt
der Feststetlung der Stimm-
berechtigung keine fälligen Mitgliedsbeiträge schuldet. Näheres, insbesondere zu Fälligkeit und Mahnung.
regelt die Beitragsordnung.
$ 6 Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitgtied hat insbesondere
die Pflicht,
1.
die Grundsätze, Ziele und Interessen von KURS zu achten und fördern,
2.
die Satzung, die Ordnungen und die Beschlüsse der zuständigen Parteiorgane zubeachten;
3.
die nach der Finanz- und Beitragsordnung, oder besonderer Vereinbarungen festgesetzten Bei-
träge fristgerecht zu entrichten,
4.
jegliches Verhalten zu unterlassen, das vorsätzlich oder grob fahrlässiggegen die Satzung, Ord-
nungen oder Grundsätze der Partei verstößt und geeignet ist, der Partei erheblich zu schaden,
(2) Mitglieder, die für. KURS ein öffentliches Mandat ausüben, leisten zusätzlich die entwederin der Anlage
zur Finanz- und Beitragsordnung oder in einer abgeschlossenen Wahlkampfvereinbarung vorgesehenen
Mandatsträgerbeiträge.
$ 7 Kommunikationsregeln während der Mitgliedschaft
(1) Jedes Mitglied erhält während der Dauer seiner Mitgliedschaft von der Partei den Zugang zueiner eige-
nen, individuellen E-MaibAdresse, Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird das E-Mailpostfach einschließ-
lich des Postfachinhafts nach. einmaligem Hinweis an das Mitglied, auf den Tag der Löschung ersatzlos
gelöscht.
{2} Über diese interne E-Mail-Adresse werden jedem Mitglied alle Informationen, Einladungen und der ge-
samte Schriftwechsel der Partei rechtswirksam und nachvollziehbar zugestellt,
(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, diesen Posteingang dauerhaft zu überwachen bzw. sich über eine eigene
Weiterleitung oder Erinnerung über den Posteingang informieren zu lassen. Eine separate Zustellung auf
anderen Wegen erfolgt nicht. Erlangt das Mitglied keine Kenntnis über den Posteingang, sind daraus ent-
stehende Rechtsnachtelle nicht Verschulden der Partei und liegen im Verantwortungsbereich des Mit-
gfieds.
Fassung vom 10.06.2026
- KURS - Satzung-
|?

(4) Cloud- und Messengerdienste sind in der innerparteilichen Kommunikation
nur mit den entsprechenden
Zugangsdaten, die jedes Mitglied erhält, wie nachstehend bezeichnet, zulässig:
1,
für Daten: Nextcloud-Dateien
2.
für Kalender: Nextcloud-Katender
3.
für Chat Kommunikation; Nextcloud-Talk
4.
für Online- und Videokonferenzen: Big Blue Buttor
(5) Als Passwortmanager ist verpflichtend die Software NordPass zu verwendenauf allen Endgeräten.
(6) JedesMitglied erhält eine entsprechende Beschreibung zur richtigen Nutzungdieser partelintern zugelassenen
Dienste.
$ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
{1} Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung von.der Mitgliederliste oder Tod.
{2} Austritt: Der Austritt ist jederzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Bundesvorstand möglich
und wird mit Zugang wirksam. Beiträge bleiben für das gesamte laufende Geschäftsjahr geschuldet; be-
reits entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
(3) Ausschluss: Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheb-
lich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr dadurch schweren Schaden zufügt. Über
den Ausschluss entscheidet das zuständige Parteischiedsgericht nach Maßgabe der Schiedsordnung. Die
Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe wird gewährleistet, Die Entscheidungen sind schrifBßich zu
begründen.
(4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Beitragszahlung trotz zweimaliger schriftficher
Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand jst.
;
(5) Ruhen und Wiederaufnahme: Das Ruhen einzelner Mitgliecdsrechte sowie die Wiederaufnahme
nach Be-
endigung der Mitgliedschaft regelt die Mitgliedsordnung.
$ 9 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
(1) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnungen
der Partei und fügt ihr dadurch Schaden zu, können gegen das Mitglied folgende Ordnungsmaßnahmien
verhängt werden:
1.
Verwarnung,
2X,
Verweis,
3,
 Aberkennung der Fähigkeit, Partefämter zu bekleiden,bis zur Dauer von zwei Jahren,
4.
Ausschluss aus der Partei.
2) In besonders schwerwiegenden Fällen kann der zuständige Vorstand ein Mitglied durch. schriftlich be-
gründeten Beschluss vorläufig von der Ausübung einzelner Mitgliedschaftsrechte ausschließen, wenn an-
dernfalls ein erheblicher Schaden für die Partei zu erwarten ist, Die Maßnahme ist zu befristen und dem
zuständigen Schiedsgericht unverzüglich zur Entscheidung vorzutegen.
(3) Weitere Einzelheiten regelt die Mitgliedsordnung,
C. Gliederung
$ 10 Gliederung der Partei
{1} Die Bundespartei ist die oberste organisatorische Ebene von KURS: Sie nimmt die Angelegenheiten wahr,
die die Partei als Ganzes betreffen, insbesondere die Beschlussfassung über Programme, Bundessatzung
und bundesweit geltende Ordnungen sowie die Koordinierung und Rahmensetzung für die Tätigkeit.der
nachpeordneten Gebietsverbände. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Angelegenheiten von grund-
sätzlicher bundesweiter Bedeutung, soweit diese Satzung keine andere Zuständigkeit vorsieht.
Fassung vom 10.06.2026
- KURS - Satzung-
E

(2) KURS gliedert sich im Übrigen in
1.
Landesverbände,
Z
Kreisverbände und
3.
 Ortsverbände; in Städten können diese die Bezeichnung „Stadtverband” führen
Weitere Gliederungsebenen, insbesondere Bezirks- oder Regionalverbände, können nach Maßgabe die-
ser Satzung auf Beschluss des Bundesausschusses eingerichtet werden.
BB) Die Landesverbände sind die.Gebietsverbände von KURS in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Sie regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Satzung, der auf ihren beruhenden Ordnungen, sowie
der gesetzlichen Vorschriften selbst. Ihre Satzungen, Beschlüsse und Maßnahmen dürfen der Bundessat-
zung, den bundesweit geltenden Ordnungen sowie den Grundsatz- und Wahlprogrammen und sonstigen
verbindlichen Beschlüssen der Bundespartei nicht widersprechen. Für alle Gebietsverbände gilt die Bun-
dessatzung grundsätzlich analog, sofern sie ihre Angelegenheiten nicht durch eigene Satzungen regeln.
[4 Die Kreisverbände sind die Gebietsverbände von KURS In den Landkreisen und kreisfreien Städten der
Bundesrepublik Deutschland. Sie sind die kleinste selbstständige organisatorische Einheit der Partei. Sie
regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Satzung, der Satzung des zuständigen Landesverbandes,
der auf diesen beruhenden Ordnungen sowie der gesetzlichen Vorschriften selbst. Ihre Satzungen, Be-
schlüsse und Maßnahmen dürfen den jeweils höherrangigen Satzungen, Ordnungen und verbindlichen
Beschlüssen nicht widersprechen.
(5) Erfüllen die Kreis- und Stadt- oder Ortsverbände bzw. Stadtbezirksverbände die ihnen nach dem Gesetz,
den Satzungen und den näheren Regelungen dieser Satzung obliegendern Pflichten nicht, können die Vor-
stände der Landesverbände das Erforderliche veranlassen; ein Beauftragter kann eingesetzt werden. Bei
schwerwiegenden Ve