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title: "Elmshorn sucht Seniorenrat-Mitglieder in Elmshorn; Auszählung der Briefwahl am 29. Oktober im Rathaus"
sdDatePublished: "2026-08-12T09:10:00Z"
source: "https://www.elmshorn.de/Stadtportr%C3%A4t/Aktuelle-Mitteilungen/Letzter-Aufruf-Bewerbungen-zur-Kandidatur-f%C3%BCr-den-Seniorenrat-noch-bis-02-September-m%C3%B6glich.php?ModID=255\u0026FID=3302.13120.1"
topics:
  - name: "senior citizens"
    identifier: "medtop:20000797"
locations:
  - "Varsinais-Suomi"
  - "Elmshorn"
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Elmshorn sucht Seniorenrat-Mitglieder in Elmshorn; Auszählung der Briefwahl am 29. Oktober im Rathaus

Letzter Aufruf: Jetzt für den Seniorenrat bewerben / Stadt Elmshorn

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Letzter Aufruf: Jetzt für den Seniorenrat bewerben

„Für uns als Stadtverwaltung ist der Rat als Vertreter der fast 16.400 über 60 Jahre alten Elmshornerinnen und Elmshorner ein wichtiger Partner“, betont Leeske.

Die 19 ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenrates vertreten die Interessen der älteren Bevölkerung, zum Beispiel gegenüber Behörden, Parteien und Verbänden. Zudem schaffen sie Freizeit- und Informationsangebote für Seniorinnen und Senioren, vermitteln bei Bedarf an Beratungsstellen und setzen sich insgesamt für ein seniorengerechtes Elmshorn ein. Ihre reguläre Amtszeit beträgt vier Jahre.

Hier gibt es die Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sowie alles rund um die Wahl zum Seniorenrat finden Interessenten hier:

Alternativ sind die Bewerbungsunterlagen auch im Büro des Seniorenrates in der Königstraße 36a erhältlich (Stadtwache, Montag bis Donnerstag 10 bis 11.30 Uhr, Telefon 04121

231-277, E-Mail seniorenrat@elmshorn.de ). Die aktuellen Mitglieder beantworten auch gerne Fragen zu ihrer Tätigkeit.

Im Oktober können alle über 60 Jahre alten Elmshornerinnen und Elmshorner den nächsten Seniorenrat der Stadt wählen. Die Wahlunterlagen dafür werden Ende September verschickt, sofern mehr als 19 Kandidatinnen und Kandidaten antreten. In diesem Fall findet die Auszählung der ausschließlich per Briefwahl abgegebenen Stimmen am 29. Oktober im Rathaus statt. Sollten 19 oder weniger Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten, bestimmt das Stadtverordneten-Kollegium die Mitglieder.

Wer ist wahl- und kandidaturberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle, die am Stichtag 28. Oktober 2026 das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Elmshorn gemeldet sind und nicht nach Paragraf 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer wahlberechtigt ist, darf auch selbst kandidieren. Davon ausgenommen sind Mitglieder des Stadtverordneten-Kollegiums, bürgerschaftliche Ausschussmitglieder und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Schulstraße 15 – 17 25335 Elmshorn

‌ Telefon: +49 4121 231 0

‌ Fax: +49 4121 223 84

Die Behördennummer ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen. Einfach die 115 ohne Vorwahl wählen.

Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung

Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!

Die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung wird zu den folgenden Zeiten bedient:

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Durchwahlen und Sammelnummern sind teilweise auch außerhalb des genannten Zeitraums zu erreichen.

Bürgerinformation (Aufgaben von A - Z)

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